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    Hallo ich bins wieder mal.

    Hat jemand Erfahrungen oder Tipps wie man im Lebenslauf oder Anschreiben die DM1 verpacken kann dass es verstaendlich ist, dass man eine Umschulung machen willl/muss, aber nicht abschreckend wirkt, dass man gleich eine Absage kriegt. Habe naemlich keine Ahnung wie ich das halbwegs gut rueberbringen kann.


    Danke

    #2
    wie ist den nochmal genau deine situation?
    bist du momentan noch beschäftigt, kannst aber wegen DM1 den aktuellen job (fast) nicht mehr machen, oder bist du schon arbeitslos (oder wie man so schön sagt: arbeitssuchen)?

    ich bezweifel, dass eine firma jemand einstellt, damit derjenige dann umschult (da kann sich die firma gleich jemand vom arbeitsamt vermitteln lassen, der das umschulen schonb hinter sich hat).
    also wenn du noch beschäftigt bist würdest du umschulen auf einen anderen job in der aktuellen firma (weil der arbeitgeber dich dank dem schwerbehindertenausgleichgesetz nicht einfach kündigen kann, wenn du auf grund einer behinderung deinen job nicht mehr machen kannst). wenn du arbeitssuchen bist würdest du zusammen mit deinem berater ein profil erstellen: was kannst du; was kannst du nicht mehr; wofür gibt es nachfrage am arbeitsmarkt; usw. auf basis davon wirst du umgeschult und dann hilft dir das arbeitsamt einen job zu vermitteln.

    erst jetzt würdest du in einer bewerbung schreiben, dass du deinen früheren job wegen DM1 aufgeben musstest (und eventuell die einschränkungen und ursachen aufzählen), daraufhin hast du auf basis deiner stärken eine umschulung gemacht und könntest jetzt ungehindert deiner behinderung einem neuen job nachkommen.

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      #3
      Hallo,
      im Moment bin ich arbeitssuchend.
      Mein Gedanke war, dass ich die Umschulung so wie eine Ausbildung im Betrieb zu machen, damit ich ein bischen Berufserfahrung sammeln kann. Die meisten Umschulungen sind nur Schule mit ein paar Wochen Praktikum. Wenn ich es im Betrieb mache und nicht uebernommen werde hoffe ich schneller eine andere Stelle zu finden, als wenn ich ueberhaupt keine Erfahrung habe.

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        #4
        Hallo,
        da denkt jemand aber positiv. Hilfe vom Arbeitsamt?? Hilfe vom Rehaberater?? Ich stecke da gerade mittendrin: arbeitssuchend, seit 15 Jahren aus dem Berufsleben und zwischendurch behindert geworden. Ich war überall, bei der Rentenkasse, die haben mich zum Gutachter geschickt ( ok, ich bekomme bzw. der Arbeitgeber bekommt Beihilfe, wenn ich überhaupt einen Job finde). Dann kam Termin beim Rehaberater, der schickt mich zum arbeitsamt. Arbeitsamt schickt mich zurück zum Rehaberater...Ergebnis: beide sind nicht zuständig mir bei der Arbeitssuche zu helfen!! Toll...oder?
        Jetzt muß ich alleine suche. Meine erlernten Berufe kann ich nicht mehr ausüben (Verkäuferin und Arzthelferin). Alles was ich bisher gefunden habe passte nicht weil meine Qualifikation nicht ausreicht. Eine Umschulung kommt nicht wirklich in Frage weil ich damit wahrscheinlich überfordert wäre. Anlernen wäre ok. aber das will keiner. Und ohne Unterstützung einen Job finden wenn man eine Behinderung hat ist fast unmöglich. Es gibt einfach zuviel Gesunde die Arbeit suchen, warum soll dann einer uns nehmen?

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          #5
          Hallo Sara,

          ich bin erst seit kurzem hier im Forum und bin jetzt eben beim durchschauen der Beiträge auf Deine Zeilen gestossen.
          Deine momentane Situation kommt mir sehr bekannt vor!
          Im Jahr 2007 habe ich meine Diagnose DM 2/PROMM bekommen und war auch schon vorher auf Grund von psychischer
          Überbelastung arbeitsunfähig und mit jeder Tätigkeit die auch Verantwortung mit sich brachte, bekam ich wieder
          psychische Probleme.
          Ich musste dann auf Grund der psychischen Erkrankung aus meiner beruflichen Tätigkeit im gegenseitigen Einvernehmen
          aussteigen und da dann noch 2007 die Diagnose PROMM hinzu kam, war ich dann längere Zeit arbeitslos.
          Das Arbeitsamt sagte mir, dass sie keine Arbeit haben, was sie mir meinem Gesundheitszustand entsprechend geben könnten
          und meine behandelnde Neurologin riet mir ständig von einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente ab.
          Das ging dann viele Jahre, bis ich dann auf Anraten einer Behindertenorganisation einen Antrag auf Unterstütung zur Beihilfe am aktiven
          Arbeitsleben gestellt habe. Da dieser Antrag mit Geldzahlungen verbunden war, meldete sich plötzlich die BfA bei mir und wollte
          mich umgehend zur stationären Reha schicken. Das ging dann alles so schnell, dass man gar nicht so schnell gucken konnte.
          Ich bin dann 2009 zur stationären Reha in der Kiliani Klinik in Mittelfranken in Bad Windsheim gewesen und wurde nach 5wöchigem
          Aufenthalt auch wieder als arbeitsunfähig entlassen, allerdings mit dem Anraten über die behandelnde Neurologin bzw. über die BfA
          ein neurologisches Gutachten einzuholen und einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente zu stellen.
          Ich habe dann im Frühjahr 2010 Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt und da wurde dann auch ein neurologisches Gutachten
          erstellt.
          Im August 2010 bekam ich dann die Bewilligung auf volle unbefristete Erwerbsunfähigkeitsrente, sogar noch rückwirkend ab Februar 2010!
          Hätte ich das früher geahnt, dass das so unproblematisch läuft, hätte ich mir einige Jahre Arbeitslosigkeit ersparen können.
          Die Zeit der Arbeitslosigkeit macht sich dann nämlich ganz schön bei der Höhe der Rente bemerkbar, da diese Jahre ja dann
          durch die geringe Einzahlung der Rentenbeiträge, bei der Berechnung nahezu verloren gingen.
          Also Du siehst, auch eine ganz schöne Irrfahrt, bis dann endlich Klarheit war.
          Vielleicht solltest Du auch mal Antrag auf Beihilfe zur aktiven Teilhabe am Arbeitsleben stellen, damit etwas in Bewegung kommt.
          Was dann am Ende rauskommt, muss man abwarten!

          LG Steffi

          Ps.: Wie der Antrag ganz genau heisst, kann ich heute nicht mehr genau sagen, aber auf jeden Fall kam darin "Antrag zur aktiven Teilhabe am Arbeitsleben"
          vor. Wenn Du dass an geeigneter Stelle erfragst, wissen die auf jeden Fall, was damit gemeint ist. Ich bin mir sogar fast sicher, dass das die richtige
          Bezeichnung des Antrages ist!
          Zuletzt geändert von Steffi Brumm; 19.09.2013, 20:33.

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