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Mitochondriopathie und Rente

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    Mitochondriopathie und Rente

    Hallo, mein Arzt hat mir nach einem längeren Gespräch erklärt, das wenn die Mitochondriopathie von Geburt an, also hereditär besteht, wäre das ein Grund so das mir die EU-Rente zustehe. Die DRV war die ganze Zeit nur auf den Unfallzeitpunkt 27.03.1993 fixiert, da ich ab dem Zeitraum 100% GdB hatte, die haben nicht überlegt das ich bereits davor nämlich 1989 schon einen GdB von 90% und Merkzeichen "G" hatte. Ich habe von 1971 - 1982 genau 78 Monate = 6 1/2 Jahre mehr oder weniger wie ich konnte gearbeitet, ab '82 ging es nicht mehr und das Sozialamt schickte mich auf öffentliche Anlagen etc. fast 11 Jahre, pro Tag ca. 4 Stunden, bis dann erst 1988 einer mal sagte warum ich keinen Behindertenausweis habe(?),diese Jahre will man mir aber auch nicht anrechnen. Seit 1995 bin ich in WfBM's und habe hier 13 Jahre und es steht im Rentenverlauf immer "Pflichtbeiträge" aber dennoch bekomme ich die Rente nicht weil es eigentlich keine Pfl.Beiträge wären,Hallo!? Könnte man das so sehen, das mir wegen des von Geburt an bestehenden Leidens die EU-Rente zusteht?? Gruß H. Christ
    "Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht."

    #2
    Hallo ich bin Mitglied beim VDK (Sozialverband) und hab dort vor ein paar Wochen auch mal nachgefragt und dort hat man mir gesagt......
    Wenn nachweisbar ist, dass die Erkrankung seit Geburt, oder aber vor diesen geforderten
    " innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre Beiträge am Stück gezahlt hat"
    besteht,
    bekommt man auch die EU - Rente.

    Ich hoffe das war jetzt nicht zu kompliziert geschrieben..

    Kommentar


      #3
      Der Umstand, dass man von Geburt an MM hat, begründet (allein) keinen Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Folgendes schreibt die DRV zu Deinem Thema:

      „Die Rente wegen voller Erwerbsminderung soll Ihren Verdienst ersetzen, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.

      Besonderheit für behinderte Menschen
      Voll erwerbsgemindert sind Sie grundsätzlich auch, wenn Sie in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen oder in einer anderen beschützenden Einrichtung beschäftigt sind und wegen der Art und Schwere Ihrer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.

      Bitte beachten Sie:
      Wer schon vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit (= fünf Jahre) wegen einer Behinderung nicht (mehr) erwerbsfähig ist, kann einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung haben, wenn er bis zur Erfüllung der Wartezeit von 20 Jahren ununterbrochen voll erwerbsgemindert geblieben ist. Diese Regelung betrifft besonders Beschäftigte in einer Werkstatt für behinderte Menschen.“

      Quelle: http://www.deutsche-rentenversicheru...ationFile&v=21
      Seite 12

      Coole Signatur, Zaeckerie. :-)
      Zuletzt geändert von Marc; 29.07.2015, 23:04.
      Krankheitsrelevante Daten s. Profil

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