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Einhaltung der Forenregeln und Kommunikationskultur

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gerne stellen wir Menschen mit neuromuskulärer Erkrankung und ihren Angehörigen das DGM-Forum für Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zur Verfügung und bitten alle Nutzer um Einhaltung der Forenregeln: https://www.dgm-forum.org/help#foren...renregeln_text. Bitte eröffnen Sie in diesem Forum nur Themen, die tatsächlich der gegenseitigen Unterstützung von neuromuskulär Erkrankten und ihrem Umfeld dienen und achten Sie auf eine sorgfältige und achtsame Kommunikation.

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Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung

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neue Beiträge

    Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung

    hallo,

    ich bin an HSP erkrankt mit einem Grad der Behinderung von 60%. Jetzt will mein Arbeitgeber (bei dem bin ich seit 9 Jahren in Vollzeit beschäftigt) mein Arbeitsverhältnis auf 20 Std. reduzieren. Wenn ich diesen Vorschlag akzeptiere, endet dann mein besonderer Kündigungsschutz?

    #2
    Hallo Schnucke 2,

    gehör ja eigentlich ins ALS Forum, hab nur bei Euch quergelesen. Keiner hat Dir seit dem 12.02. hier geantwortet. Beiträge zu diesem Thema findest Du auch in den anderen Foren der DGM. Nur soviel: mit anerkannter Schwerbehinderung hast Du die Verbände, speziell das für Dich zuständige Integrationsamt, auf Deiner Seite. Nur nichts unterschreiben. Ich hab in meinem speziellen Fall den Weg aus der Vollbeschäftigung über den Fachanwalt beraterisch absichern lassen. Diese € 200.- sind heute Gold wert.
    Also: keine übereilten Schritte ohne professionellen Rat!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Alles Gute
    Stephan

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