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Einhaltung der Forenregeln und Kommunikationskultur

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gerne stellen wir Menschen mit neuromuskulärer Erkrankung und ihren Angehörigen das DGM-Forum für Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zur Verfügung und bitten alle Nutzer um Einhaltung der Forenregeln: https://www.dgm-forum.org/help#foren...renregeln_text. Bitte eröffnen Sie in diesem Forum nur Themen, die tatsächlich der gegenseitigen Unterstützung von neuromuskulär Erkrankten und ihrem Umfeld dienen und achten Sie auf eine sorgfältige und achtsame Kommunikation.

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Behindertengerechtes Fahrzeug

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    Behindertengerechtes Fahrzeug

    Hallo zusammen, ich bin hier im Forum neu, und hätte gleich eine Frage.
    Hat jemand von euch Erfahrung mit der beantragung von Zuschüssen für ein Behindertengerechtes Fahrzeug?
    Wir wohnen in Norddeutschland!
    Gruß karin65 [img]smile.gif[/img]
    http://hanshickmann.de.tl/

    #2
    Guten Tag,
    Zuschüsse für ein behindertengerecht ausgestattes Kfz werden im Rahmen der Kfz-Hilfe -Verordnung nur für die berufliche Wiedereingliederung gewährt. Eltern mit behinderten Kindern, die allgemeinbildende Schulen besuchen, sind daher meist nicht Kfz-Hilfe-berechtigt. Nur wenn keine Möglichkeit besteht, einen Fahrdienst in Anspruch zu nehmen (etwa aufgrund der Schwere der Behinderung oder aufgrund einer äusserst abgelegenen Wohnlage) besteht die Möglichkeit im Rahmen die Eingliederungshilfe einen Zuschuss für das erforderliche Kfz zu erhalten. Der Antrag müsste beim überörtlichen Sozialhilfeträger gestellt werden.
    Bei der Krankenkasse könnten Sie die Kostenübernahme für MOBILE Auffahrschienen (nicht für eine festeingebaute Auffahrrampe) und für das Rollstuhlrückhaltesystem erreichen. Allerdings ist es bei der Antragstellung wichtig, Gründe zu nennen, die die Krankenkasse anerkennt. Eine Begründungshilfe können Sie bei uns in der DGM-Hilfsmmittelberatung erhalten.
    Desweiteren war es einzelnen Verbandsmitgliederen möglich, über Stiftungen Zuschüsse zur Anschaffung eines Kfz zu erhalten. Eine Adressenliste senden wir auf Anfrage zu.
    Einige kleine Vergünstigungen, etwa die Befreiung von der Kfz-Steuer oder die Anrechnung einer Kilometerpauschale bei der Einkommensteuer, sind möglich.
    Wenn Sie weitere Informationen brauchen, können Sie sich gerne an uns wenden. Meine E-Mail-Adresse: annette.held-wehmer@dgm.org.
    Freundliche Grüße,
    A. Held-Wehmer

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