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hilfsmittel-das jahr der behinderten

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    hilfsmittel-das jahr der behinderten

    hallo DGM u alle im forum

    dies zum thema jahr der behinderten


    ich sitze im rollstuhl meine stimme ist weg u die arme kann ich nur noch bedingt einsetzen
    schon weder habe ich ärger am hals . dieses mal geht es um hilfsmittel

    am 16. april wurden meine hilfsmittel für kommunikationshilfen dem medizinischem dienst der krankenkasse vorgelegt.


    beantragt wurde.

    lightwriter
    funkgong
    kopfmaus mit software
    blattwendegerät
    umfeldsteuerung

    nun haben wir den bescheid bekommen dass das eine überversorgung darstellt.

    das bedeutet das ich auf mehrere kommikationsmittel verzichten muss .
    wir haben uns nun für den lightwriter umfeldsteuerung funkgong entschieden .

    die kasse meint das wäre die grundversorgung u der rest ist mein privatvergnügen. Zb buch lesen
    ich finde das eine unverschämtheit u möchte schnellstens einspruch einlegen . dazu brauche ich informationen .

    bitte mailt mir welche versorgung ihr habt u was davon die kasse bezahlt hat ,was habt ihr selbst bezahlen müssen bei welcher behinderung.

    #2
    hallo waltraud,

    ich kann zwar nicht sagen was dir rechtlich zusteht!
    denke aber das die kasse die kombination lightwriter und kopfmaus als überversorgung ansieht.
    meines wissens ist der lightwriter kein reines kommunikationsgerät sonder bietet auch die möglichkeit den computer zu steuern
    womit die kopfmaus eine doppelversorgung wäre.

    sorry habe den lightwriter mit lucy verwechselt
    in diesem fall kann ich die begründung der kasse dann so überhaupt nicht verstehen!

    hier eine auflistung meiner hilfsmittel

    arbeitsamt:
    notebook
    kopfmaus
    bildschirmtastatur
    höhenverstellbarer schreibtisch
    funknetzwerk da das notebook am e-rolli montiert wird

    krankenkasse:
    badewannenlift
    faltrolli
    skalamobil
    motomed
    und seit gestern ist auch mein e-rolli durch

    weiterhin werden in naher zukunft noch ein
    höhenverstellbarer lattenrost,ein wc-vamat und ein patientenlifter beantragt

    auf eine kommunikationshilfe habe ich bewust verzichtet da ich hier eine eigene software verwende
    auch die umfeldsteuerung wird erst mit der kinnsteuerung für den e-rolli beantragt

    alles in allem hatte ich bisher kaum probleme und die genemigungen waren schnell durch
    ich denke aber es gehört auch eine portion glück dazu einen kompetenten sachbearbeiter zu bekommen

    liebe grüße
    thorsten

    [ 04. Juni 2003: Beitrag editiert von: Thorsten ]
    "Es ist mir scheißegal wer dein Vater ist, wenn ich hier am Angeln bin läufst du nicht übers Wasser!"
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    Meine Programme ALS-Umfeld, ALS-Com und den QuickGlanceHelper, gibt es kostenlos auf meiner Homepage www.als-projekt.de.

    Kommentar


      #3
      Hallo Waltraud,

      da stehen einem ja die Haare zu Berge, wenn man so etwas liest. Die Begründung der Krankenkasse ist meines Erachtens überhaupt nicht stichhaltig. Du solltest unbedingt Widerspruch einlegen.

      Ich habe an vergleichbaren Hilfsmitteln:


      <UL TYPE=SQUARE><LI>Aladin-Talk (Kommunikationsgerät) einschließlich Kopfmaus zur Steuerung,<LI>Bildschirmtastatur für den normalen PC,<LI>Blattwendegerät,<LI>Umfeldsteuerung (zusammen mit E-Rolli).[/list]

      Allerdings habe ich alles zu unterschiedlichen Zeit beantragt. Alles hat die Kasse bezahlt. Ich bediene den PC auch mit einer Kopfmaus, die ich aus taktischen Gründen selbst bzahlt hatte. Hinterher erkannte ich aber, dass es nicht notwendig gewesen wäre.

      Es ist sicher ungünstig, dass du alles auf einmal beantragt hast, weil sie dann leichter eine Überversorgung unterstellen können. Aber das muss man nicht hinnehmen. Der Blattwender kann kein Privatvergnügen sein, sonst wäre er nicht in den Hilfsmittelkatalog aufgenommen. Aber das reicht nicht als Begründung. Auch wenn du aufzählst, was andere von der Kasse genehmigt bekamen, wird das wenig bringen. Es kann dir aber als Anhaltspunkt dienen, welche Hilfsmittel übernommen werden können. Die Kassen haben einen relativ großen Spielraum bei der Genehmigung. Das ist jedenfalls meine Erfahrung. Deshalb versuchen sie zunächst vieles abzulehnen, in der Hoffnung, dass man sich damit zufrieden gibt. Wichtig ist, dass der Widerspruch gut begründet ist und klarstellt, warum du auf diese Hilfsmittel angewiesen bist und dass es sich nicht um eine Überversorgung handelt.

      Hier ein paar Vorschläge für die Argumentation:

      Zu Hilfsmitteln zählen Produkte, die erforderlich sind, um die elementaren Grundbedürfnisse eines Menschen zu befriedigen. Dazu zählen insbesondere das Sehen, Hören, Sprechen, die Fortbewegung, Nahrungsaufnahme sowie Informationsgewinnung und -beschaffung.

      Der Kommunikator unterstützt dich im mobilen Einsatz, wenn du kommunizieren möchtest. Aber er kann dir bei der Informationsgewinnung und –beschaffung wenig helfen. Du bist jedoch gerade bei ALS auf die neuesten Informationen angewiesen, um dich beispielsweise über alternative Heilmethoden informieren zu können. Dazu musst du Bücher und Zeitschriften lesen können, die du nur mit einem Blattwendegerät lesen kannst. Außerdem dient der Computer ebenfalls zur Informationsbeschaffung. Wegen der eingeschränkten Mobilität kannst du außerdem dein Grundbedürfnis nach Kommunikation in erster Linie nur über den Computer befriedigen, weil du damit mit anderen Menschen in Verbindung treten kannst, die du sonst nicht erreichen könntest. Aufgrund der Behinderung brauchst du dazu eine Kopfmaus, um den PC zu bedienen. Anderseits kann die Kopfmaus in Verbindung mit dem PC den Kommunikator nicht ersetzen, weil der PC nicht mobil ist, du aber darauf angewiesen bist, auch im Bad in der Toilette usw. das Notwendigste kommunizieren zu können.

      Vielleicht sollte dein Arzt diese Begründung schreiben. Dann könnte er darauf hinweisen, dass die Möglichkeit einer umfangreichen Kommunikation einer Depression vorbeugen kann, da aufgrund der massiven Einschränkungen (stark eingeschränkte Mobilität, nicht sprechen können usw.) durch die ALS die Gefahr von Isolation besteht.

      Ich hoffe, dass das ein paar Anregungen gibt, die dir helfen, eine gute Begründung aufzubauen. Nach meiner Erfahrung ist die für den Erfolg des Widerspruchs entscheidend.

      Viel Erfolg!

      [ 05. Juni 2003: Beitrag editiert von: Kike ]
      Heinrich

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