Im Anschluß an meinen Aufenthalt 04.2002 in der Jenaer Uniklinik -b Abt. Neurologie - mit
der Abschlußdiagnose ALS , habe ich eine Kur- bzw. Rehamaßnahme beantragt, die von der BfA abgelehnt und sofort als Rentenantrag umdeffiniert wurde. Mir ist zwar bewußt, daß meine Krankheit eine "Teilhabe am Arbeitsleben" aus Sicht der BfA unmöglich macht, aber welches Recht veranlaßt die BfA, mir die "Teilhabe am Leben" vorzuenthalten?
Nachweißlich haben solche Rehamaßnahmen sowohl psychisch als auch physisch positive Einwirkung auf die Patienten und tragen zur Verbesserung des Allgemeinbefindens bei.
Ich meinerseits habe erstmal Widerspruch eingelegt und warte jetzt auf die Reaktion der BfA.
Wie sind Eure Erfahrungen mit Kur- bzw. Rehamaßnahmem?
mfG
Jürgen
der Abschlußdiagnose ALS , habe ich eine Kur- bzw. Rehamaßnahme beantragt, die von der BfA abgelehnt und sofort als Rentenantrag umdeffiniert wurde. Mir ist zwar bewußt, daß meine Krankheit eine "Teilhabe am Arbeitsleben" aus Sicht der BfA unmöglich macht, aber welches Recht veranlaßt die BfA, mir die "Teilhabe am Leben" vorzuenthalten?
Nachweißlich haben solche Rehamaßnahmen sowohl psychisch als auch physisch positive Einwirkung auf die Patienten und tragen zur Verbesserung des Allgemeinbefindens bei.
Ich meinerseits habe erstmal Widerspruch eingelegt und warte jetzt auf die Reaktion der BfA.
Wie sind Eure Erfahrungen mit Kur- bzw. Rehamaßnahmem?
mfG
Jürgen
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