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Steuervergünstigung Kfz

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    Steuervergünstigung Kfz

    Wir haben uns jetzt ein neues Auto gekauft. Ich bin 100% Schwerbeschädigt und habe aG als Merkzeichen. Ich kann aber nicht selber fahren, das übernimmt mein Vater. Im Autohaus sagte man uns, das Fahrzeug kann auf meinem Namen geschrieben werden so dass das Auto von der Steuer befreit wird. Die Versicherung zahlt aber mein Vater. Jetzt haben wir die Steuerbefreiung beantragt. Im Merkblatt dazu steht aber, dass das Fahrzeug nur für meine Zwecke benutzt werden darf. Mein Vater fährt aber damit auch zur Arbeit. Wir können uns doch nicht 2 Autos (eins was mein Vater nutzen kann und eins was nur für mich benutzt wird) kaufen um von der Steuerbefreiung zu profitieren. Kann mir da jemand einen Tipp geben?

    #2
    Hallo Roy 35

    Ich fahre auch nicht selber, und habe 100 % aGB. Der wagen ist auf mich zugelassen , aber meine Frau fährt. Die Steuerbefreiung gilt nach meinem Wissen nur , wenn das Fahrzeug für Zwecke des Behinderten benutzt wird.

    mfg
    Horst
    Horst , Einschlusskörpermyositis,erkannt 2002,

    Man muss so leben ,
    als habe man nur noch eine Stunde Zeit
    und könne nur das Allerwichtigste erledigen .
    Und gleichzeitig so , als werde man das ,
    was man tut , bis in alle Ewigkeit fortsetzen .

    Leo Tolstoi

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      #3
      Hallo Roy 35

      noch ein Nachtrag, auf den Kraftfahrzeugschein kommt ein Stempel, so das bei Kontrollen sofort zuerkennen ist , ob man das Fahrzeug unberechtigt bewegt.
      mfG
      Horst
      Horst , Einschlusskörpermyositis,erkannt 2002,

      Man muss so leben ,
      als habe man nur noch eine Stunde Zeit
      und könne nur das Allerwichtigste erledigen .
      Und gleichzeitig so , als werde man das ,
      was man tut , bis in alle Ewigkeit fortsetzen .

      Leo Tolstoi

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        #4
        Aber ich werde doch nicht extra noch ein Auto kaufen nur um die Steuervergünstigung zu bekommen. Ich begreife dieses Gesetz einfach nicht... Wenn jemand 3 behinderte Kinder hat, muss doch bestimmt nicht für jedes Kind ein Auto angeschafft werden? Ich weiß ehrlich nicht was ich jetzt machen soll.

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          #5
          Hallo Roy 35 ,
          ich kann dir leider auch keine genauere Antwort geben. Vielleicht solltest du einmal mit den Leuten der DGM spechen, die können dir bestimmt weiterhelfen.

          mfg
          Horst
          Horst , Einschlusskörpermyositis,erkannt 2002,

          Man muss so leben ,
          als habe man nur noch eine Stunde Zeit
          und könne nur das Allerwichtigste erledigen .
          Und gleichzeitig so , als werde man das ,
          was man tut , bis in alle Ewigkeit fortsetzen .

          Leo Tolstoi

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            #6
            Danke trotzdem holi. Vielleicht meldet sich hier noch jemand der in der gleichen Lage ist.

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              #7
              Hallo Roy,
              leider ist diese Steuerbefreiung nur für den Transport eines Behinderten in einem dafür vorgesehenen Auto.
              Wenn das Auto aber auch anderweitig genutzt wird oder genutzt werden muss ( z.B. weil nur ein Auto zur Verfügung steht) , also zum ganz normalen Gebrauch, sollte man auf die Steuerbefreiung verzichten!
              Soweit ich informiert bin, muss man bei einer Kontrolle den Nachweis erbringen, dass man ( wenn der Behinderte nicht im Auto sitzt ) eine Fahrt für einen Behinderten macht, wie Abholung oder Erledigungen!!
              Sonst verliert man die Steuerbefreiung und es folgt eine Strafe wegen Missbrauches.
              Ich hoffe, ich konnte Dir etwas Klarheit bringen.

              Einen lieben Gruss
              Uschi
              Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zuviel Zeit, die wir nicht nutzen.
              Lucius Annaeus Seneca
              Mein 1. Buch über PLS / ALS ist auch als E- Book erhältlich: http://www.schulz-kirchner.de/bueche...kt-e-book.html
              und nach meinem Signaturspruch: am 2. Buch arbeite ich noch momentan.

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                #8
                Danke. Ich habe das Gesetz soweit schon verstanden, nur verstehe ich die Logik nicht. Das macht doch kein Mensch, dass er extra für den Behinderten sich ein Auto zulegt. Ich stelle es mir so vor: Mein Vater fährt früh mit seinem Auto zur Arbeit, Nachmittags kommt er nach Hause und stellt sein Auto ab und fährt mit meinem Auto für mich z.B. Einkaufen. Er ist ja immer der Fahrer. Welche Kleinfamilie legt sich denn 2 Autos zu, vor allem wenn es nur einen Fahrer gibt? Das schlimme ist ja, ich benötige ein größeres Fahrzeug wo der Rollstuhl mit reinpasst. Als Gesunder würde ein kleines Auto reichen.
                Ich finde solche Regelungen unmöglich. Das Beste ist, man ist nicht behindert, dann muss man sich mit solchem Blödsinn nicht rumärgern.

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                  #9
                  Hallo Roy,

                  GENAU !!

                  Aber wer findet bei den Steuergesetzen schon eine Logik!!??

                  Aber wenn das Auto auf Deinen Vater zugelassen wird, kann man bei einigen Versicherungen wenigsten ein paar % raushandeln!
                  Weil man mit einem Behinderten im Auto viel umsichtiger und viel vorsichtiger fahren muss!
                  So bekommt man ein bisschen was zurück, wo das Steuergesetz es versäumt.

                  Einen lieben Gruss
                  Uschi

                  P.S.: Diese Prozente geben die Versicherungen aus den gleichen Gründen auch bei Oldtimern.
                  Tja vielleicht sollte man als lebendes " Frachtgut " sogar etwas mehr rausholen?!

                  [ 19. September 2007: Beitrag editiert von: uschik1952 ]
                  Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zuviel Zeit, die wir nicht nutzen.
                  Lucius Annaeus Seneca
                  Mein 1. Buch über PLS / ALS ist auch als E- Book erhältlich: http://www.schulz-kirchner.de/bueche...kt-e-book.html
                  und nach meinem Signaturspruch: am 2. Buch arbeite ich noch momentan.

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                    #10
                    Jetzt haben wir das Auto schon auf meinen Namen angemeldet. Jetzt müssten wir wieder zur Zulassungsstelle/Polizei und das Auto ummelden und plötzlich ist aus dem 1 Woche alten Auto ein "aus-zweiter-Hand-Auto" geworden und verliert noch mehr an Wert. So ein Theater vertrage ich nicht.
                    Wir sind bei der Allianz und da gibt es keine "Behindertenprozente".
                    Danke trotzdem Uschi.

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                      #11
                      Lasst das Auto einfach auf deinen Namen angemeldet und hol dir die Steuerermäßigung.
                      Dein Vater soll einfach bei einer Kontrolle sagen dass er gerade für dich zum Arzt fährt um nen Rezept zu bestellen o.ä..
                      Das soll dir erstmal einer nachweisen dass dies nicht so ist. Ich würde mir da garkeine Sorgen machen. [img]smile.gif[/img]
                      Ich habe das noch nie erlebt dass jemand wegen sowas mal Probleme mit der Polizei bekommen hat.

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                        #12
                        Danke dass ihr auch so denkt. Ich werde es auch erstmal so lassen. So etwas muss man auch vorher wissen, bevor man ein Auto anmeldet. Auf dem "Antrag auf Gewährung einer Steuervergünstigung" steht ganz unten bevor man unterschreibt: "Ich bestätige, ein Merkblatt über die Voraussetzungen für Steuervergünstigungen erhalten zu haben". Da steht nicht, dass man es auch gelesen haben sollte.

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                          #13
                          Hallo Roy,
                          melde das Auto auf dich an und genieße die Steurvergündtigung!
                          Wie schon gesagt wurde, soll deinem Vater erst mal das Gegenteil von einer Versorgungsfahrt nachgewiesen werden!
                          Wir verfahren auch so, ein Auto und mein Mann nutzt es. Natürlich sind es jedes mal Versorgungsfahrten....
                          Grüße Meike

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                            #14
                            HALLO ZUSAMMEN

                            ICH HABE 50% GDB ;FAHRE DAS AUTO VON MEINEM MANN;ICH SELBER HABE KEINS: BEKOMME ICH AUCH STEUERVERGÜNSTIGUNG MIT 50% ?
                            GRUSSE VON NELKE

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                              #15
                              Hallo Nelke,
                              es gibt auch eine 50% Steuerbefreiung.
                              Im §3 Absatz 1-3 der KraftStG ( Kraftfahrzeugsteuergesetzes) steht genau beschrieben, wer eine Steuerbefreiung bekommt.
                              Zum Beispiel, wer einen Schwerbehindertenausweis hat und unentgeltlich von öffentlichen Verkehrsmittel befördert werden darf, hat auch ein Anrecht auf eine Steuerbefreiung.
                              Dort stehen die genauen Bezeichnungen, welche auf dem Ausweis stehen muss, drauf.
                              Schau mal unter: http://www.elektron-bbs.de/verkehr/kraftstg/3a.htm für schwerbehinderte

                              Ich hoffe, Du findest was für Dich passt.
                              Einen lieben Gruss
                              Uschi

                              [ 27. September 2007: Beitrag editiert von: uschik1952 ]
                              Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zuviel Zeit, die wir nicht nutzen.
                              Lucius Annaeus Seneca
                              Mein 1. Buch über PLS / ALS ist auch als E- Book erhältlich: http://www.schulz-kirchner.de/bueche...kt-e-book.html
                              und nach meinem Signaturspruch: am 2. Buch arbeite ich noch momentan.

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