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Einhaltung der Forenregeln und Kommunikationskultur

Liebe Forumsnutzer,

gerne stellen wir Menschen mit neuromuskulärer Erkrankung und ihren Angehörigen das DGM-Forum für Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zur Verfügung und bitten alle Nutzer um Einhaltung der Forenregeln: https://www.dgm-forum.org/help#foren...renregeln_text. Bitte eröffnen Sie in diesem Forum nur Themen, die tatsächlich der gegenseitigen Unterstützung von neuromuskulär Erkrankten und ihrem Umfeld dienen und achten Sie auf eine sorgfältige und achtsame Kommunikation.

Hilfreiche Informationen und Ansprechpersonen finden Sie auch auf www.dgm.org.

Ihre Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e.V. (DGM)
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Plattformlift

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    Plattformlift

    Hallo !

    In absehbarer Zeit benöntigen wir für unseren Sohn (7 Jahre, SMA II ) einen Plattformlift, damit er sich selbstständig im Rolli in sein Zimmer begeben kann usw.

    Bisher sind wir bei der Einholung von Angboten und wir wissen auch, dass eine Menge Kosten auf uns zukommen. Ein Angebot liegt schon vor und die Kosten sind etwa die eines Kleinwagens.

    Da die Pflegeversicherung einen kleinen Betrag dazugibt, möchte ich gerne wissen, wie man diesen Betrag anderweitig zusammenbekommen kann.

    Gibt es andere Einrichtungen die einem da unter die Arme greifen ?

    Wer hat Erfahrungen gemacht ?

    Freue mich über Eure Antworten und danke im voraus !

    Gruß von Anke

    #2
    Sehr geehrtes Forum-Mitglied,

    für behindertenbedingte bauliche Sondermaßnahmen können Bund- und Länder in beschränktem Maß zinslose oder zinsgünstige Darlehen zur Verfügung stellen. Ihre persönliche Beratung und die Bedingungen, über die für Sie möglichen Finanzierungshilfen übernimmt das örtliche Amt für Wohnungs- und Siedlungswesen.

    Zur Finanzierung von behindertenbedingten Umbaumaßnahmen oder eines erforderlichen Hilfsmittels können Sie auch Stiftungen anfragen. Voraussetzung für finanzielle Zuschüsse durch Stiftungen ist in der Regel, dass die erforderliche Hilfe von anderen Leistungsträgern nicht gegeben werden kann oder das diese Hilfe nicht ausreicht. Das heißt, eine Unterstützung durch die Stiftung kommt nur in Betracht, wenn nachweislich alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Dies muss gegebenenfalls in dem Hilfeantrag nachgewiesen werden.

    Um eine sinnvolle Vorauswahl treffen zu können und zu entscheiden, bei welcher Stiftung ein Antrag erfolgversprechend ist, sollten Sie Angaben wie genauer Stiftungszweck, Wirkungsregion und Möglichkeit der Antragstellung bereits vor Stellung des Antrags ermitteln. Grundsätzliche Informationen zu Stiftungen in Deutschland gibt der Bundesverband Deutscher Stiftungen.
    Nach Stiftungen recherchieren können Sie unter: www.stiftungsindex.de

    Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen zunächst weiterzuhelfen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Janine Šušak
    Hilfsmittelberatungszentrum DGM

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