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Rentenantrag bei der BfA

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    Rentenantrag bei der BfA

    Hallo,

    ich habe heute bei der BfA einen Rentenantrag
    wegen meiner Muskledystrophie "Gliedergürteltyp" ( 90% + AG + B )gestellt.
    Ich fühle mich einfach nicht mehr in der Lage eine Beruftätigkeit aufzunehmen, zumal ich ja 17J. als Erzieherin gearbeitet habe.
    Trotzalledem hat die BfA mir eine 1jähr. Umschulung bezahlt zur Sachbearbeiterin.
    Darum schätze ich, wird der Antrag höchstens auf Teilrente hinauslaufen.
    Wer von Euch kann mir Tipps und Info´s geben??
    Wo kann ich Hilfe und Unterstützung bekommen, wenn ich Widerspruch einlegen will??
    Es wäre mir eine grosse Freude, wenn ihr mir dabei helfen könntet!

    Liebe Grüsse Karin [img]smile.gif[/img]

    #2
    Liebe Karin / Rosenblatt,

    ein paar kurze Infos zu Ihren Fragen:

    „Sobald sich Leistungseinschränkungen bemerkbar machen, kann mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Umschulungen) versucht werden, die Leistungsfähigkeit des betroffenen Versicherten wieder herzustellen oder ihm neue Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen. Wenn sich die gesundheitlichen Einschränkungen aber nicht beseitigen lassen oder eine Umschulung nicht greift, wird der Verlust an Erwerbsfähigkeit durch die Zahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI) ausgeglichen.

    Die Rente wegen Erwerbsminderung richtet sich nach der verbliebenen Leistungsfähigkeit:
    - Wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, bekommt die volle Rente wegen Erwerbsminderung,
    - wer mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann, bekommt eine halbe Rente.
    Durch einen Arzt der Rentenversicherung wird festgestellt, wie viele Stunden am Tag man mit der Krankheit oder Behinderung noch arbeiten kann. Der Arzt prüft die Leistungsfähigkeit nicht nur im bisher ausgeübten Beruf, sondern auch in anderen Tätigkeiten, die auf dem Arbeitsmarkt angeboten werden.

    Berücksichtigt wird die Tatsache, dass es gerade für teilweise Erwerbsgeminderte derzeit schwer ist, eine Stelle auf dem Arbeitsmarkt zu finden. Wenn es auf dem Arbeitsmarkt keine Jobs für teilweise Erwerbsgeminderte gibt, wird die Rente in voller Höhe gezahlt. Für die Erwerbsminderungsrente spielt es keine Rolle, welchen Beruf man bisher ausgeübt hat. Entscheidend sind allein die Leistungsfähigkeit und die Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.“
    (Quelle, zitiert nach: „Die Rechte behinderter Menschen und ihrer Angehöriger“ BAGH, 31. Auflage 12/2003)

    Hilfe und Unterstützung für ein Widerspruchs- und Klageverfahren erhalten Sie bei Anwälten für Sozialrecht, bei freien Rentenberatern und bei Verbänden, wie z.B. der DGM.
    Fragen an die Sozialberatung: 07665 / 9447 - 30
    E-Mail: franz.stefan@dgm.org

    Mit freundlichen Grüßen
    Franz STEFAN
    DGM Sozialberatung

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