Hallo zusammen,
mein Sohn ist 11 Jahre und hat DMD. Was ich zur Zeit mit dem Landratsamt durchmache ist eine einzige BEHÖRDENPOSSE.
Mein Sohn wechselt jetzt von der Grundschule in die Hauptschule, was auf den ersten Moment als Leichtigkeit erscheint, wird zunehmend zur nervenaufreibenden Tortur.
In meiner Stadt gibt es eine Grundschule, in der mein Sohn gehen könnte, aber nur mit einem ständigen Begleiter und den soll ich auch noch selber finden. Mein Sohn sitzt im Rollstuhl und hat nach einer Kortisontherapie jetzt ein Gewicht von 69 Kg, er braucht daher ständige Hilfe ( Klogang, Hefte aus Büchertasche holen u.s.w).
In Wörth gibt es eine Behindertenschule die diese Anforderungen erfüllt, sie ist etwa 46 Km entfernt. Ebenso ist eine Schule in Altdorf, etwa 75 Km entfernt, in der es aber keinen Tagesplatz mehr gibt (alle Plätze vergeben), sondern nur noch Internat möglich wäre.
Das Landratsamt will aber nicht für die Fahrt nach Wörth aufkommen (etwa 600 Euro/Monat), da ein Fahrdienst nach Altdorf besteht. Der Platz im Internat kostet aber über das DOPPELTE, das sie aber gerne bereit sind zu zahlen ( STEUERVERSCHWENDUNG ). Ich kann aber meinen Sohn nicht in`s Internat geben, da es für ihn das Schlimmste wäre, er würde daran seelisch zerbrechen.
Kann mir jemand einen RECHTLICHEN HINWEIS geben, um das zu verhindern?
Kann das Landratsamt meinen Sohn ZWANGSWEISE in diese Schule einweisen, wenn es keine Möglichkeit für einen Gang in unsere Hauptschule (mit Begleiter) gäbe?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Alles gute wünscht euch
Basti
mein Sohn ist 11 Jahre und hat DMD. Was ich zur Zeit mit dem Landratsamt durchmache ist eine einzige BEHÖRDENPOSSE.
Mein Sohn wechselt jetzt von der Grundschule in die Hauptschule, was auf den ersten Moment als Leichtigkeit erscheint, wird zunehmend zur nervenaufreibenden Tortur.
In meiner Stadt gibt es eine Grundschule, in der mein Sohn gehen könnte, aber nur mit einem ständigen Begleiter und den soll ich auch noch selber finden. Mein Sohn sitzt im Rollstuhl und hat nach einer Kortisontherapie jetzt ein Gewicht von 69 Kg, er braucht daher ständige Hilfe ( Klogang, Hefte aus Büchertasche holen u.s.w).
In Wörth gibt es eine Behindertenschule die diese Anforderungen erfüllt, sie ist etwa 46 Km entfernt. Ebenso ist eine Schule in Altdorf, etwa 75 Km entfernt, in der es aber keinen Tagesplatz mehr gibt (alle Plätze vergeben), sondern nur noch Internat möglich wäre.
Das Landratsamt will aber nicht für die Fahrt nach Wörth aufkommen (etwa 600 Euro/Monat), da ein Fahrdienst nach Altdorf besteht. Der Platz im Internat kostet aber über das DOPPELTE, das sie aber gerne bereit sind zu zahlen ( STEUERVERSCHWENDUNG ). Ich kann aber meinen Sohn nicht in`s Internat geben, da es für ihn das Schlimmste wäre, er würde daran seelisch zerbrechen.
Kann mir jemand einen RECHTLICHEN HINWEIS geben, um das zu verhindern?
Kann das Landratsamt meinen Sohn ZWANGSWEISE in diese Schule einweisen, wenn es keine Möglichkeit für einen Gang in unsere Hauptschule (mit Begleiter) gäbe?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Alles gute wünscht euch
Basti