Hallo,
wer von euch hat aufgrund der Pflegestufe I eine Pflegekraft (keine Angehörige) beschäftigt. Muss diese Pflegekraft bei der Bundesknappschaft als Minijob angemeldet und die pauschbeträge abgeführt werden, oder fallen diese nicht unter das sogenannte haushaltscheckverfahren????
Liebe Grüße
Michi
wer von euch hat aufgrund der Pflegestufe I eine Pflegekraft (keine Angehörige) beschäftigt. Muss diese Pflegekraft bei der Bundesknappschaft als Minijob angemeldet und die pauschbeträge abgeführt werden, oder fallen diese nicht unter das sogenannte haushaltscheckverfahren????
Liebe Grüße
Michi
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