Ankündigung

Einklappen

Einhaltung der Forenregeln und Kommunikationskultur

Liebe Forumsnutzer,

gerne stellen wir Menschen mit neuromuskulärer Erkrankung und ihren Angehörigen das DGM-Forum für Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zur Verfügung und bitten alle Nutzer um Einhaltung der Forenregeln: https://www.dgm-forum.org/help#foren...renregeln_text. Bitte eröffnen Sie in diesem Forum nur Themen, die tatsächlich der gegenseitigen Unterstützung von neuromuskulär Erkrankten und ihrem Umfeld dienen und achten Sie auf eine sorgfältige und achtsame Kommunikation.

Hilfreiche Informationen und Ansprechpersonen finden Sie auch auf www.dgm.org.

Ihre Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e.V. (DGM)
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Reha

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Reha

    Hallo
    Wir sind zwar neu im Forum aber schon länger in der DGM. Hier unser Problem:
    Unser Sohn Marvin Leidet an Muskeldystrophie und war auch schon 3 mal in Höxter zur Reha.
    Dieses Jahr wurde der Antrag jedoch von der Rentenkasse abgelehnt weil eine Behandlung nicht"Dringend erforderlich ist". Wer kann uns Tips geben wie und mit welchen Argumenten wir bei der Rentenkasse Widerspruch einlegen können.

    #2
    Hallo

    Genau weis ich es auch nicht aber ich kann dir ein Supi Forum empfehlen wo dir sicher jemand Tipps dazu geben kann, bin selbst in dem Forum da ich hier auf dem Forum der DGM oft auch zu wenig Antworten erhalte leider.
    www.muckis-und-ihre-freunde.de dort sind sehr viele Muskelerkrankte, Angehörige und Freunde von Muskelerkrankten unterwegs und dort hab ich schon viele Super Tipps erhalten die mir weitergeholfen haben, da mein Lebensgefährte an Curschmann-Steinert leidet (Myotone Dystrophie Typ 1)

    Mfg
    Madeleine G.

    Kommentar


      #3
      Hallo Karin,

      ich denke, wenn dies die Begründung des Leistungsträgers ist, "nicht dringend erforderlich", so solltet Ihr umgehend Widerspruch einlegen. Ihr könnt dies erstmal formal machen. Einfach schreiben: gegen den Bescheid sowieso legen wir einen Wiederspruch ein. Eine genauere Begründung folgt.
      Damit haltet Ihr schonmal die Fristen ein.


      Dann würde ich mit dem Bescheid zum Neurologen, der die Kur beantragt hat. In der Regel sind die schlecht auf solche Begründungen zu sprechen, weil sie dadurch ihre Kompetenz in Frage gestellt sehen. Möglicher Weise, wenn euer Neurologe engagiert ist, nimmt er die Sache an und setzt sich mit dem Leistungsträger auseinander, bzw. schreibt er eine scharfe Begründung, warum die Kur zwingend gerechtfertigt ist, und es nicht einzusehen sei, wieso ein Arzt, der das Kind noch nie gesehen hat, zu dem Urteil kommt, es sei nicht dringend nötig.

      Wenn der Neurologe nicht reagieren möchte, dann würde ich mal die Sozialberatung der DGM in Freiburg anrufen: Tel 07665 / 944732.
      Die könnt Ihr aber auch so anrufen. Möglicher Weise haben die schon ein paar gute Tipps.

      Liebe Grüße
      Guido

      Kommentar

      Lädt...
      X