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Studiengebühren dürfen nicht von Schwerbehinderten mit einem GdB von 50 % und darüber abverlangt werden
Das geht aus einer in den 16 Uhr-Nachrichten (SWR 1 Baden-Württemberg) gemeldeten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mannheim hervor!
Ein Student aus Heidelberg hatte gegen eine Forderung der Uni Heidelberg auf Zahlung der Studiengebühren geklagt, weil er als Behinderter u.U. länger zum Studium brauche als ein Nichtbehinderter. (Lange Ausfallzeiten durch Zwischenerkrankungen, Operationen, Rehamaßnahmen im medizinischen Bereich usw)
Darau hin habe die Uni-Heidelberg vom Studenten verlangt, daß er ärztliche Atteste über die jeweiligen zu erwartenden Studiumsunterbrechungen beibringt.
Dagegen klagte der behinderte Student und fühlte sich diskriminiert durch die verlangte Offenlegung seiner Behinderunmgs- und Krankheitsgeschichte per Attest.
Das Verwaltungsgericht Mannheim gab dem Studenten recht und betonte, daß Behinderten ab 50 % MdE keine Studiengebühren zahlen müssen !
Und wieder ein Stück Gerechtigkeit, und das zusammen mit der Pendlerpauschale alles an einem Tag, manno, das ist ja fast nicht zu verkraften
Studiengebühren dürfen nicht von Schwerbehinderten mit einem GdB von 50 % und darüber abverlangt werden
Das geht aus einer in den 16 Uhr-Nachrichten (SWR 1 Baden-Württemberg) gemeldeten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mannheim hervor!
Ein Student aus Heidelberg hatte gegen eine Forderung der Uni Heidelberg auf Zahlung der Studiengebühren geklagt, weil er als Behinderter u.U. länger zum Studium brauche als ein Nichtbehinderter. (Lange Ausfallzeiten durch Zwischenerkrankungen, Operationen, Rehamaßnahmen im medizinischen Bereich usw)
Darau hin habe die Uni-Heidelberg vom Studenten verlangt, daß er ärztliche Atteste über die jeweiligen zu erwartenden Studiumsunterbrechungen beibringt.
Dagegen klagte der behinderte Student und fühlte sich diskriminiert durch die verlangte Offenlegung seiner Behinderunmgs- und Krankheitsgeschichte per Attest.
Das Verwaltungsgericht Mannheim gab dem Studenten recht und betonte, daß Behinderten ab 50 % MdE keine Studiengebühren zahlen müssen !
Und wieder ein Stück Gerechtigkeit, und das zusammen mit der Pendlerpauschale alles an einem Tag, manno, das ist ja fast nicht zu verkraften
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