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So kann es Hinterbliebenen ergehen

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    So kann es Hinterbliebenen ergehen

    Mein Ehemann war nur wenige Tage in seiner Urne bestattet.

    Da kam ein Anruf. Unser Vermieter (lebt 360 km entfernt). Er fauchte mich an, warum ich ihn nicht zeitig (sofort) über den Tod meines Mannes informiert hätte.
    Er hätte vom Nachbarn (anderes Haus) einen Anruf bekommen, dass der kranke Mieter (Kündigungshinternisgrund) gestorben sei. Der Nachbar hätte in der Tageszeitung eine Anzeige (Nachruf) des Ex-Arbeitgebers gelesen.

    Der Vermieter kündigte an, er wolle sein Eigentum nun verkaufen und hätte diesem Nachbarn bereits (schon Monate vorher) ein Kaufangebot unterbreitet.
    Also: Ich vermute, dass mein Vermieter nun die aktuelle Situation bei mir ausnutzen will.

    Ich hatte den Ex-Arbeitgeber meines Ehemannes gebeten, dass bitte keinerlei Anzeige in einer Tageszeitung erscheinen solle. Ich begründete dies auch u.a. mit dem Hinweis, dass ich Bedenken habe in mancherlei Hinsicht z.B. bei unserem Vermieter.
    Aber der Ex-Arbeitgeber meinte (nachdem ich diesen fragte, warum nun doch eine Anzeige erschien), er sei es meinem Ehemann „schuldig“, diesen Nachruf zu schalten.

    Ich sagte unserem Vermieter nun Ende Oktober 2019 in meinem Schockzustand zu, dass ich am Kauf interessiert sei und handelte gar nicht über seine (sehr überhöhte) Preisvorstellung.

    Dies alles: Tod, Kriminalpolizei, Obduktion, Verbrennung, Beerdigung 350 km von meinem Wohnort entfernt, der rücksichtslose Anruf des Vermieters, das Verhalten der Nachbarn usw. hat mich dermaßen aus jeglicher Bahn geworfen (bis heute), dass ich wie versteinert bin.

    Ich bringe kaum etwas vorwärts. Schaffe kaum meine Aufgaben und extrem jeden Tag müde. Bin seit dem Tod meines Mannes erkrankt – mit „Normalkrankheiten“ (vorher war ich eigentlich soweit "gesund").

    Ich schob nun über Wochen dieses „Problem“ mit dem Vermieter vor mich hin und ließ damit auch diesen in der "Hoffnung auf einen dummen Käufer" - habe somit „Zeit geschunden“.

    In den vergangenen Wochen recherchierte ich, wo kann ich stattdessen "unterkommen" könnte. In meiner Heimatstadt 180 km entfernt. Oder hier in der Kleinstadt.
    Leider musste ich feststellen, dass meine Heimatstadt mit über 550.000 Einwohnern dermaßen überlaufen ist, dass ich 12 bis 15 Monate Wartezeit hätte (mit schriftlicher Mieterbewerbung) um in einer sog. Genossenschaftswohnung zu einem vernünftigen Preis unterzukommen. Hier vor Ort ist es ebenfalls wenig aussichtsreich etwas Ordentliches zu mieten.
    Abgesehen davon, bin ich nicht in der Lage zur Zeit einen Umzug zu handhaben.

    Der Vermieter hatte nun für morgen, 27.01.2020, 13 Uhr einen Kauftermin beim Notar anberaumt.
    Als Lösung in meiner Not, nannte ich nun vorgestern meinem Vermieter meine "Preisvorstellung" und sagte in diesem Zuge aber gleich den Notartermin ab.

    Der Vermieter ist nun extreeeeeeeem stinkig und droht mir. Es setzte mir eine Nachfrist für meine Zusage. Gleichzeitig telefonierte er mit dem Nachbarn (der angeblich ihm die Todes-Nachricht übermittelte) und bot diesem nun sein Objekt an mit kurzer Deadline.
    Die Nachbarsfrau kam nun am Abend bei Dunkelheit hier an und fragte, ob sie mal die Räumlichkeiten adhoc sehen könne - sie könne nicht ohne Augenscheinnahme entscheiden.

    Mein Vermieter wird nun alles versuchen mich rauszukündigen.

    Das Internet sagt, aufgrund meiner Mietzeit gilt 9monatige Kündigungszeit. Dort wird auch gesagt, dass ein Vermieter wegen Verkauf angeblich nicht kündigen kann (da bin ich mir aber noch unsicher).
    Ein Käufer kann wegen Eigenbedarf mit 9 Monaten Frist kündigen (könne mir aber vorher das Wohnen hier ziemlich unfreundlich gestalten z.B. mit Umbaumaßnahmen).

    Alles ist supertoll!

    (Text nun gekürzt - war viel zu ausführlich)
    Zuletzt geändert von Skyline; 27.01.2020, 01:33.

    #2
    Und was soll uns das sagen?

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      #3
      Ich denke Skyline hat hier nicht auf eine dumme Frage abgezielt.

      Das ist ja alles mehr als bescheiden was du da durch machen musst. Mit der kurzen Frist kannst du natürlich jetzt nicht mehr sonderlich viel machen. Bei eventuellen Wohnungbesichtigungen durch mögliche Käufer würde ich allerdings deutlich auf die Mängel hinweisen und klarstellen wie lange dein Kündigungsschutz ist. Das kann schon mal ein paar Käufer abschrecken. Ansonsten würde ich evtl. auch klar stellen, dass du bei Umbaumaßnahmen natürlich eine Mietminderung durchsetzen würdest.
      Sollstest du weiterhin an einen Kauf der Wohnung denken, würde ich mir evtl. einen Fachmann mit ins Boot holen, wenn es dein Budget her gibt. Vielleicht findet sich ein Makler, der auf Stundebasis das Ganze mal einschätzt und deinem Vermieter mit fundierten Argumenten klar machen kann welcher Preis und welche Mängelbehebungen denn realistisch wären.

      Noch zu deiner Vermutung, dass dich dein jetztiger Vermieter wegen dem Verkauf nicht kündigen kann. Das stimmt meines Wissens. Er muss die Wohnung als vermietet verkaufen und bei so einer langen Kündigungsfrist ist das nicht ganz einfach.

      Ich würde mir auf jeden Fall jede erdenkliche Unterstützung dazu holen, wenn ich gesundheitlich schon angeschlagen bin. Ein Mieterschutzverein könnte dir da evtl. behilflich sein.

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        #4
        Hallo Skyline,,, ich versteh, dass Du hier Deinen Kummer und Deine Not beschreibst.
        Ich finde es auch richtig, wo wenn nicht hier??

        Nun meine Fragen bitte sei nicht böse, wenn ich da was überlesen habe, es ist spät und Du weist, langer anstrengender Tag .
        Stehst Du als Mieterin mit im Vertrag?
        Wie ich gelesen habe,dann stehst Du als Mieterin auch imVertag.
        Also wie soll Dich der Vermieter da Kündigen?

        Eigenbedarf gilt nur, wenn ich da richtig liege, wenn Vermieter oder seine Familienangehörigen (wie z.B. seine Kinder) diesen Wohnraum NACHWEISlich
        für sich als Wohnraum benötigen. Sie müssen da selber einziehen, weil sie keinen eigenen Wohnraumhaben z.B.

        Sie können ja rechtlich das Haus verkaufen, aber eben nur mit Dir als Mierterin!!!

        ich würde mir einen Vertreter des Mieterbundes suchen und mich rechtliche beraten lassen.
        Soo leicht wird kein Mierter raus geworfen, lass Dich nicht verschrecken!!
        Zuletzt geändert von pesus; 27.01.2020, 01:05.

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          #5
          Pesus, das Problem scheint ja zu sein, dass es jemand kaufen könnte, der dann Eigenbedarf anmeldet, weil er selbst darin wohnen möchte. Die 9 monatige Kündigungsfrist kann da schon abschreckende wirken, aber wohl nicht für alle Käufer.

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            #6
            Zitat von Bill Beitrag anzeigen
            Pesus, das Problem scheint ja zu sein, dass es jemand kaufen könnte, der dann Eigenbedarf anmeldet, weil er selbst darin wohnen möchte. Die 9 monatige Kündigungsfrist kann da schon abschreckende wirken, aber wohl nicht für alle Käufer.
            Ja, ist mir klar.
            Aber genau deshalb würde ich mir ja sofort Hilfe holen .Anwalt oder Mierterbund.
            Ein Verkauf mit einem Mieter mit rechtsgültigen Mietvertag . schreckt viele sehr ab. Da hast Du recht.
            Und der potentielle Käufer muss ja erst mal seinen Eigenbedarf beweisen, wenn Mieter klagt.

            Ist nur eine doofe Nervensache.

            Bin ich froh,dass wir unser Vermögen und all diese rechtlichen Fragen jetzt schon notariell geklärt haben.

            Lass Dichmal drücken,Skyline.


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              #7
              Was soll dies sagen?
              Das ist mal ein Thema, was eben Angehörigen bzw. Lebenspartnern "blühen" kann. An solch Umstände denkt man kaum.

              Es ist schon alles schlimm genug: Die ALS des Ehepartners, die vielen Jahre intensive Pflege (ohne Pflegekräfte oder viel zu wenig Pflegekräften) und all das Drama drumherum.
              Und dann - wenn man Zeit danach zur Erhohlung dringend nötig hat - sind manche Menschen einfach absolut rücksichtslos, weil diese sich bestimmte Vorteile durch / nach dem Tod einer Person versprechen.

              Wenn z.B. Betroffene in einer speziellen barrierefreien Wohnung leben, die einen Wohnberechtigungsschein benötigt, müssen die verbleibenden Angehörigen wahrscheinlich auch diese Wohnung räumen.

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                #8
                Ich bin im Mietvertrag mit meinem verstorbenen Ehemann.
                Es gibt einen Mieterbund in unserer kleinen Stadt - aber der soll wenig taugen.

                Aufgrund des Frage von Osew, kürzte ich meinen Eingangstext ein.

                Mein Vermieter fing schon an, Ungemach zu bereiten: Die Heizungssteuerung war vor 3 Wochen Totalausfall. Hier waren etliche Nächte und auch tagsüber mit Minusgraden. Es hat fast eine Woche gedauert bis die neue eingebaut war (er wollte es selbst reparieren - weil viel billiger - und bersorgte übers Internet eine upcycelte Steuerung - leider hat er schlechte Ahnung von der Einstellung trotz Hilfe des Lieferanten. Seine Einstellung hatte in der Nacht den Brenner nicht eingeschaltet, sondern nur am Tag. Also stellte ich selbst die Steuerung nochmals ein - mit telefonischer Hilfe dieses Lieferanten! ). Die Temperatur in den Räumen sank in diesen Tagen bis auf 13 Grad - ein kleiner Kaminofen im WZ war meine Rettung.
                Der bereitete all die Jahre regelmäßigen Ungemach, wenn es darum ging irgendwelche Reparaturen durchzuführen.

                Der Vermieter hatte uns schon 2009 bei seinem ersten Verkaufsversuch gekündigt. Die Vermietung an uns wurde dann nach Monaten doch fortgeführt mit erhöhtem Mietpreis.

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                  #9
                  Naja, dein Vermieter hätte die Wohnung kaum verkauft bekommen, weil durch die Erkrankung deines Mannes nicht einmal Eigenbedarf als Kündigungsgrund funktioniert hätte.
                  Sollte es an deiner Wohnung noch mehr Mängel geben, die dein Vermieter nicht oder nicht schnell genug behebt, kannst du natürlich auch mit einem Anwalt oder dem Mieterbund über Mietminderung sprechen.

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                    #10
                    Hallo Skyline,
                    Hast Du der Kündigung schon schriftlich( per Einschreiben mit Rückschein) widersprochen? Wenn nein, solltest Du das unbedingt nachholen mit dem Zusatz, dass eine ausführliche Begründung nachgereicht wird. Dazu solltest Du unbedingt einen Fachanwalt nehmen, der Mieterbund reicht da nicht, der haftet meines Wissens nicht für seine Beratung und vertritt auch nicht vor Gericht, mindestens nicht kostenlos, soviel ich weiß. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung, die auch Mietsachen einschließt? Hast Du einen unbefristeten Mietvertrag? Dann bedarf es eines Kündigungsgrundes. Dass Dein Mann verstorben ist, wäre meines Wissens nur dann ein Grund, wenn der Mietvertrag alleine auf ihn lauten würde.
                    Ich wünsche Dir alles Gute. Kopf hoch!

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                      #11
                      Da gibt es doch weiß Gott andere Foren für. Das gehört hier nun mal nicht her und Basta.

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                        #12
                        Danke an alle für die freundlichen, mitfühlenden und informativen Antworten.

                        Hallo Osew, richtig : Es ist ein ALS-Forum, kein Mieterforum. Also ruhig Blut, Osew. Bisher hatte ich nahezu ausschließlich nur zu ALS geschrieben (mit über 1000 möglichst informativen, ALS-Beiträgen). Ich bitte Dich, meinen Beitrag zu entschuldigen.

                        Ich bin seit 2009 als pflegende Ehefrau von der ALS "betroffen". Und ich hatte wirklich EXTREM viel gepflegt und mich qualifiziert gekümmert.
                        Sagte bereits oben, dass mein Bericht aufzeigen soll, was Angehörige möglicherweise nach dem Versterben, unter vielen anderen Dingen, erschwerend erleben können.

                        Osew, haben Sie Familie, Ehepartner, Kinder? Leben Sie im Eigentum? (lese jetzt nicht extra ihre früheren Beiträge)

                        Betroffene Familienangehörige können meine Situation eher nachfühlen.

                        Mein Ehemann war zu sehr betroffen, um vorausschauend solch einer Situation "vorzubeugen".
                        Ich hatte dies befürchtet, konnte ausgerechnet dies nicht vorher regeln.

                        Ich wünsche so sehr, dass mein Ehemann noch hier wäre. Würde für ihn die aller-aller-allerletzte Kraft aus mir herausholen, um mit meinem Ehemann noch viele Tage verbringen zu können.
                        Das Wichtige für mich, war sein besonderes Wesen und seine ausgewöhnliche Geistesstärke. Der muskelschwache Körper konnte dies nicht beeinträchtigen.

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                          #13
                          Das ist ja alles schön und gut, was sie schreiben. Allerdings werden sie bei einem Verkauf der Immobilie und der Nutzung auf Eigenbedarf keine andere Möglichkeit haben, und sich eine neue Wohnung suchen müssen. Als ich ausgelernt und meine Wehrpflicht bei der Bundeswehr erledigt hatte, schlug mir mein Vater vor, in die von ihm vor langer Zeit erworbene Wohnung einzuziehen. Die Konditionen waren gut und ich sagte ihm, daß ich einiges renovieren wollte. Also wurde dem Mieter gekündigt. Er wehrte sich auch vor Gericht, da seine Frau hoch schwanger war, hatte aber keine Chance, da mein Vater die Kündigungsfrist einhielt. Als ich dann 1 Woche vor dem Auszug des Mieters mich das erste mal in der Wohnung sehen ließ, wurde ich erst einmal komplett durchbeleidigt, und außerdem traf mich der Schlag, als ich sah, daß die Badezimmerfliesen, die vorher Terracotta farbig waren, schwarz lackiert waren. Er drohte mir damit, daß er die Wohnung total verwüsten würde, bevor er ausziehen würde. Als ich ihm dann erklärte, dass ich ihm dann meine russischen Freunde schicken würde ließ er es doch sein. Die russischen Freunde waren natürlich erfunden. Nur mal ganz am Rande erwähnt.

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                            #14
                            osew hat hier Recht. Es gibt klare Gesetze die fast jeder Vermieter / Hausbesitzer kennt. Diese gelten für jeden. Sich dagegen zu wehren bringt gar nichts. Ist man mit den Gesetzen oder der daraus entstehenden Situation überfordert, gibt es Sozialarbeiter die die Gesetze sehr gut kennen. An jeder Stadt kann man sich an diese wenden. Zu Klagen bringt nur Gerichtskosten. Ich kenne auch mehrer Vermieter und Hausbesitzer, nie hat jemals eine Klage geholfen.
                            Bitte keine PN oder nur in seltenen Fällen bei einer Frage die einen direkten Bezug zu einem Beitrag von mir hat, die nicht andere beantworten können. Danke.

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                              #15
                              Ich finde, dass das hier im Forum sehr gut aufgehoben ist. Vielleicht macht sich der ein oder andere Erkrankte dadurch selbst einmal Gedanken darüber, ob alles gut geregelt ist. Dass jemand nicht mit im Mietvertrag steht, kann für Hinterbliebene durchaus zum Problem werden. Die DGM ist ja nicht ausschließlich für Erkrankte sondern auch für deren Angehörige da. Wenn ihr der Meinung seid, dass das für euch nicht relevant ist, braucht ihr euch ja an der Diskussion nicht beteiligen.

                              Meine Vermutung ist, dass sie sich erst mal keine Gedanken machen muss bis die Wohnung verkauft ist, da eine Eigenbedarfskündigung durch den derzeitigen Vermieter unwahrscheinlich ist. Wenn die Wohnung dann verkauft sein sollte, ist erst mal fraglich, ob der neue Besitzer überhaupt selbst einziehen will. Und selbst dann hätte sie wohl noch 9 Monate Kündigungsfrist.

                              Da aber weder ich noch vermutlich jemand von euch hier Fachanwalt für Mietrecht ist, würde ich Skyline dennoch empfehlen sich beim Mieterbund oder einem entsprechenden Anwalt mal beraten zu lassen um gesicherte Informationen zu erhalten. Dann hätte sie erst mal eine große Sorge weniger.

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