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Diagnose: Verdacht auf...

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    Diagnose: Verdacht auf...

    Hallo Leute,

    ich muss meinen Beitrag korrigieren. Es gibt nach einm Gespräch mit dem DIMDI eine klare Einsicht zu dem Thema.

    Bei vielen Muskelerkrankungen kommt es zu keiner abschließenden Diagnosestellung. Die Gründe dafür sind vielfältig. Mir geht es jetzt genau um die Fälle, bei denen ein klarer Befund vorliegt, aber dieser Befund in den Augen des Arztes nicht zu einer klaren Diagnosestellung führt, was dann ärztlicherseits oft als "Verdacht auf..." beschrieben wird.

    Die Codierung dieser Verdachtsdiagnose geschiet nach den Verschlüsselungsrichtlinien der ICD-10, es wird also ein V als Zusatzzeichen verwandt. In der ICD-10 wird dieses V so erläutert: Verdachtsdiagnose, bzw. auszuschließende Diagnose.
    Dann gibt es noch das Zusatzzeichen A, welches für Ausschlußdiagnose steht.

    Die genaue Erläuterung, was nun der Unterschied zwischen "auszuschließende Diagnose" und "Ausschlussdiagnose" ist, das ist schon für Laien wie mich nicht so einfach nachvollziebar. Jedoch besteht er definitiv in dem Sinne, dass die unter V laufende auszuschließende Diagnose ganz klar nicht als die unter A laufende Ausschlussdiagnose zu verstehen ist.

    Ich habe das DIMDI auf den Wortsalat hingewiesen und hervorgehoben, welche Schwierigkeiten daraus so manchem Betroffenen erwachsen. Sie wollen das in ihrer Arbeitsgruppe diskutieren.

    Es bleibt nach dem Gespräch mit dem DIMDI festzuhalten: Ein Befund, der ärztlicherseits als Verdachtsdiagnose klassifiziert wurde, darf nicht im Sinne von A als Ausschlussdiagnose interpretiert werden.

    Mein vorhergehender Beitrag befasste sich noch mit der Frage, ob die Verdachtsdiagnose umgewandelt werden könne in eine Hauptdiagnose. Das trifft nicht zu und ist nach der Lesart des DIMDI auch nicht erforderlich.

    Sollte also nach dem Aussprechen einer Verdachtsdiagnose ein Kostenträger oder eine Behörde sich grundsätzlich verweigern, diese Diagnose anzuerkennen, nach dem Motto, es handele sich ja um eine Ausschlussdiagnose und die Befunde wären nur subjektiver Art, dann ist dies ganz klar eine falsche Interpretation der Befundlage. Ein Widerspruch wäre dementsprechend schon damit begründet, darauf hinzuweisen, dass "Verdachtsdiagnose" nicht "Ausschlussdiagnose" heißt und der beurteilende Amtsarzt sich bitte am offensichtlich vorliegenden Befund orientieren solle.

    Ich hoffe, ich habe mit meinem ersten Schreiben nicht zu vielen Missverständnissen beigetragen. Aber das Verstehen der Richtlinien der ICD-10 ist nicht gerade einfach. Und eine Fortbildung darin brauche ich auf jeden Fall.

    Liebe Grüße
    Guido
    Zuletzt geändert von Guido; 04.02.2011, 11:42.
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