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24-Stunden-Pflege und Beihilfebestimmungen

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    24-Stunden-Pflege und Beihilfebestimmungen

    Hallo: Info an alle!
    Ich habe Antwort bekommen auf meine Petition an den Landtag von NRW, ob beihilfeberechtigte Beatmungspatienten schlechter gestellt sind als gesetzlich Versicherte.
    Antwort:Sind sie nicht! Laut Beihilfebestimmungen wird die Beatmungspflege(wenn von Gesundheitsamt u.medizinischem Dienst festgestellt) als Behandlungspflege anerkannt.

    Viele Grüße
    Margita
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