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Steuern: GdB auf 70 +G geändert -> Einfluss auf die Werbungskosten

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    Steuern: GdB auf 70 +G geändert -> Einfluss auf die Werbungskosten

    hi,

    im August 2011 wurde mein Schwerbehinderten Ausweis auf GdB 70 hochgesetzt, zusätzlich habe ich das Markenzeichen G erhalten.

    Im September habe ich ein neues Auto gekauft.

    Mit "G" kann ich pauschal 0.3€ pro km Wegstrecke des Arbeitsweges als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen. Gilt dies aber für das gesamte Jahr 2011 oder nur für die Arbeitstage nachdem der Schwerbehinderten Ausweis geändert wurde?

    #2
    Hallo Orwell-g,
    0,30 Cent kann doch jeder in seiner Steuererklärung absetzen! Habe ich auch gerade gemacht ohne SB. Oder meinst du, man kann dann beide Wege Hin- und Rück - absetzen
    Lg north-sea

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      #3
      mit SB und mindestens 70 + G bzw jeder mit aG kann 30cent für jeden gefahrenen kilometer (also hin und zurück) absetzen.

      zusätzlich bis zu 3000km für privatfahrten.

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        #4
        ahh, okay. Weiß ich nun Bescheid... danke
        auf deine Frage würde ich denken, es gilt erst ab dem Termin, wo dein "G" kam. Wäre logisch.

        lg north-sea

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          #5
          naja, beim nachteilsausgleichs-freibetrag ist es explizit geregelt, dass das fürs ganze jahr wirkt.

          sprich: wenn ich am 1.12 auf GdB 70 hochgestuft werde, dann kann ich 890€ ansetzen für das ganze jahr und nicht nur für 1/12

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            #6
            stimmt, aber die Fahrten sind ja tageweise angefallen und das andere ist ein Jahresbetrag. Ich weiß es nicht wirklich, frag doch beim Finanzamt nach oder mach es einfach so. Wenn es nicht anerkannt wird, werden die dir das schon mitteilen. lg north-sea

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              #7
              Hallo Orwell-G,

              wenn Du vor dem August 2011 bereits das Merkzeichen "G" hattest, kannst Du für jeden Arbeitstag Deinen Hin-und Rückweg dir anrechnen lassen, aber nur für die Tage an denen Du tatsächlich gearbeitet hast. Man geht davon aus, dass jeder 230 Tage arbeitet, da sind die Wochenenden und der Urlaub schon abgezogen. Wenn Du auch noch krank warst, musst Du diese Tage auch noch von den 230 Tagen abziehen.
              Wenn Du vor August 2011 50 % + G hattest ist das auch kein Problem bei der "Pendlerpauschal" weil Schwerbehinderte die eine Gehbehinderungen haben, den Hin-und Rückweg absetzen können. Schau mal hier nach: http://www.steuertipps.de/lexikon/b/...te-fahrtkosten

              Liebe Grüße

              Claudia

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                #8
                also habe ich einfach bei der einkommenssteuererklärung das so ausgefüllt, als wäre vom 1.1.2011 GdB 70 +G vorhanden gewesen.
                das finanzamt hat nach einer kopie meines geänderten behindertenausweis gefragt... der habe ich natürlich eingereicht (mit änderungsdatum zum august 2011).
                aber steuerrückzahlung gab esdann tatsächlich vom finanzamt, als hätte die änderung zum jahres anfang schon bestanden.


                yeah, man kann ja auch nicht immer pech haben

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