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Einhaltung der Forenregeln und Kommunikationskultur

Liebe Forumsnutzer,

gerne stellen wir Menschen mit neuromuskulärer Erkrankung und ihren Angehörigen das DGM-Forum für Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zur Verfügung und bitten alle Nutzer um Einhaltung der Forenregeln: https://www.dgm-forum.org/help#foren...renregeln_text. Bitte eröffnen Sie in diesem Forum nur Themen, die tatsächlich der gegenseitigen Unterstützung von neuromuskulär Erkrankten und ihrem Umfeld dienen und achten Sie auf eine sorgfältige und achtsame Kommunikation.

Hilfreiche Informationen und Ansprechpersonen finden Sie auch auf www.dgm.org.

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    Pflegestufen

    Pflegestufen
     Pflegestufe
    Unterschiedliche Menschen brauchen unterschiedlich viel Hilfe. Das reicht von einmal wöchentlich baden bis zu sechs mal täglich Intimpflege nach Ausscheidung. Entsprechend gibt es drei verschiedene Pflegestufen. Um der niedrigsten Pflegestufe I zugeordnet zu werden, müssen (neben anderen Kriterien) durchschnittlich 90 min Hilfe am Tag benötigt werden. Mit einmal wöchentlich Baden ist das nicht zu erreichen. [genaueres zur Pflegestufe I, zur Pflegestufe II und zur Pflegestufe III ]. Ob die Voraussetzungen für eine Pflegestufe und damit für Leistungen aus der Pflegekasse gegeben sind, wird individuell durch den MDK begutachtet.

"Keine Pflegestufe" ist nicht gleichzusetzen mit "kein Hilfebedarf". Es bedeutet nur, dass der Hilfebedarf geringer ist als regelmäßig und auf Dauer 90 min täglich (Pflegestufe 0). Die Sozialämter können auch pflegerische Hilfen übernehmen, wenn keine Pflegestufe anerkannt wurde. Es findet vorher allerdings eine Prüfung der Vermögensverhältnisse statt.

    und
    Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zuviel Zeit, die wir nicht nutzen.
    Lucius Annaeus Seneca
    Mein 1. Buch über PLS / ALS ist auch als E- Book erhältlich: http://www.schulz-kirchner.de/bueche...kt-e-book.html
    und nach meinem Signaturspruch: am 2. Buch arbeite ich noch momentan.

    #2
    Pflegestufen-Richtlinien

    Richtlinien zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit
    Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches
    Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zuviel Zeit, die wir nicht nutzen.
    Lucius Annaeus Seneca
    Mein 1. Buch über PLS / ALS ist auch als E- Book erhältlich: http://www.schulz-kirchner.de/bueche...kt-e-book.html
    und nach meinem Signaturspruch: am 2. Buch arbeite ich noch momentan.

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      #3
      Pflege - Pflegestufen-Rechner

      - Hier stand ein Link zu einem Pflegestufenrechner. Der Link wurde auf Wunsch des Betreibers der verlinkten Seite entfernt -
      Zitat von Pflegestufenrechner
      ... Mit unserem Pflegestufenrechner können Sie anhand des Fragenkatalogs vorab die voraussichtliche Pflegestufe ermitteln. Bitte beachten Sie, dass die Berechnung zwar ohne jegliche Gewähr erfolgt, Ihnen aber eine erste Orientierung bietet.
      (Von etwaigen Werbeinhalten und persönlichen Meinungsäußerungen distanzieren sich dieses Forum und die Moderatoren !)

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