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Schweizer Aufstehbett

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    Schweizer Aufstehbett

    Hallo,

    ich kämpfe zurzeit mit meiner Krankenkasse um die Genehmigung für ein Pflege-und Aufstehbett. Hat von euch jemand ein solches Bett genehmigt bekommen? Ich wäre euch für jede Rückmeldung dankbar.

    Grüße
    Sonnenschein56

    #2
    Vielleicht hilft das bereits?


    Zu finden unter https://www.caretec.info/zusatzinfor...aufstehbetten/

    Aber was meinst du mit Schweizer???

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      #3
      Hallo nautilus,

      danke für die Nachricht. Schweizer heißt der Hersteller mit Sitz in Nürnberg.

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        #4
        Ah, verstehe. Aber das rotoflex ist doch von physio nova?? von daher vielleicht bei denen um Rat fragen


        Es haben scheinbar alle ähnliche Hinweise... http://www.spezialbett.com/de/Produk...onen/25-0.html
        Ein komischer Markt.

        Woran hängt es denn und was sagt "Wolfram Schweizer"?

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          #5
          Hallo nautilus,

          von physio nova höre ich heute das erste mal. Da muss ich mich mal schlau machen. Ja die AOK meint die Mobilisierung im vorhandenen Bett und im Rollstuhl ist ausreichend, man geht auch nicht davon aus, dass bei ALS mit Pflegegrad 5 das Bett gebraucht wird. Ich denke gerade bei soviel Einschränkung wird das Bett gebraucht, und das ist auch die Meinung von Herrn Schweizer. Die AOK hat einen Lifter empfohlen. Da kann man nur sagen, dass ein Lifter umständlich zu handhaben ist. Einfacher ist natürlich das Bett, da man so schon an der Bettkante sitzt, und mit Hilfe aufstehen kann ich noch. Das ganze geht über einen Anwalt, da ich dachte dann läuft das schneller, tatsächlich denke ich dauert es länger, da es sich schon über ein Jahr hinzieht. Mein Gedanke war, dass eventuell jemand im Forum ein solches Bett bekommen hat, so könnte man sich darauf berufen. Wenn es in der Sache etwas neues gibt, werde ich es gerne mitteilen.

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            #6
            Die AOK hat aus Kostensicht, der sie verpflichtet ist, recht. Die Pflege mit Lifter und einfachem Pflegebett ist günstiger und möglich.
            Darum geht es aber nicht wenn man Pflege verhindern und Mobilität erhalten will.
            ….. ist aufgrund des vorliegenden Krankheitsbildes z.Z. nicht bzw. lediglich selten in der Lage, ohne fremde Hilfe sich in das Bett zu legen oder daraus aufzustehen. Um eine akzeptable Versorgung zu gewährleisten, ist ein Bett notwendig das Herr / Frau….. hebt und in sitzende Position versetzt bzw. bei der er / sie aus der sitzenden in die liegende Position gefahren wird. Die Mobilität von Herrn / Frau … bleibt dadurch erhalten bzw. kann sogar gesteigert, oder überhaupt erst wieder erreicht werden. Die kontinuierliche Hilfe am Bett ist nicht mehr dauerhaft nötig.“
            Aber das sollte der Anwalt doch wissen wenn er was taugt.

            Viel Erfolg.

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              #7
              Wie das im Hinblick auf das letzte Urteil zu Fristen und Genehmigungsfiktion (vgl. https://www.dgm-forum.org/showthread...e-Antragsfrist) läuft weiß ich nicht, aber eine übliche Reihenfolge ist:

              - Antrag bei KK
              - Einbindung MDK
              - Ablehnung der KK
              - Widerspruch mit Video Dokumentation das du OHNE nicht mehr alleine rein oder raus komms. Und MIT dem tollen Bett deine autarkie zurück gewinnst.
              - Genehmigung oder erneut Absage, dann Klage

              1 Jahr ist schon lang...

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