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Ab 1. Januar sind wir alle dran! (GEZ)

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    Ab 1. Januar sind wir alle dran! (GEZ)

    Bisher hat man nur einige Schreiben, Kopien und Anrufe benötigt, damit die GEZ endlich das „RF“ im Behindertenausweis anerkannte und Ruhe gab…
    Ab dem 1. Januar 2013 sind leider jetzt auch alle fällig, die bisher durch das „RF“ befreit waren und müssen die volle Gebühr bezahlen, es sei denn, man/frau füllt mal wieder neue Formulare aus und sendet eine BEGLAUBIGTE Kopie des Schwerbehindertenausweises mit „RF“ zusätzlich mit. Aber auch dann lässt sich die GEZ nur von den regulären 17,98 Euro pro Monat auf 5,99 Euro pro Monat runterhandeln…
    Somit ist es Zeit mal wieder die Ämter zu stürmen, um an die Formulare zu kommen und sich beglaubigen zu lassen… ;-) Und das lieber im Voraus – denn im Nachhinein wird das Prozedere sicherlich nicht einfacher…
    Und hier noch der passende Link, der brav erklärt, wer was wann wo wie ausfüllen muss, damit die deutsche Fernseh- und Radiolandschaft weiterhin nicht verhungern muss:
    http://www.gez.de/gebuehren/gebuehre...index_ger.html

    Und falls jemand noch wissen möchte, wer bisher überhaupt „RF“ in seinen Ausweis bekommen hat kann dies bei der zuständigen Behörde nachlesen: http://versorgungsaemter.de/Schwerbehindertenausweis_Merkzeichen_RF.htm
    Den einen oder anderen Satz darin sollte man besser überlesen, es sei denn man ist Diskriminierung schon gewöhnt.
    Zuletzt geändert von AndreaB; 16.12.2012, 17:05.

    #2
    Zitat von AndreaB Beitrag anzeigen
    ...
    Ab dem 1. Januar 2013 sind leider jetzt auch alle fällig, die bisher durch das „RF“ befreit waren und müssen die volle Gebühr bezahlen, ...
    Hallo Andrea,

    ich glaube, das stimmt so nicht. Meine Information ist so, dass bisher durch das Merkzeichen RF Befreite automatisch in die ermäßigte Gebühr gleiten.
    Nur wer weiterhin vollständig befreit werden möchte - z.B. weil er/sie Sozialleistungen erhält - muss das neu beantragen. Und dann muss wieder alles eingereicht werden.

    LG, Gerd.

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      #3
      Hallo Gerd,

      na das wäre ja prima, wenn dass automatisch geht. Habe ich so zwar nirgends gelesen, werde ich aber nochmal nachforschen.

      Eine komplette Befreiung gibt es aber meiner Meinung nicht mehr, auch nicht für Sozialleistungsempfänger. Zumindest ist mir eine solche Quelle nicht bekannt.
      Hast Du darüber vielleicht nähere Infos? Wäre sicher für viele ineressant.

      Herzliche Grüße
      andrea
      Zuletzt geändert von AndreaB; 16.12.2012, 17:26.

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        #4
        Hallo Andrea,

        hier steht alles zur Befreiung.

        Sobald aber jemand mit im Haushalt lebt, der die Kriterien für die Befreiung nicht erfüllt, muss bezahlt werden.

        LG Marlie

        Diagnosen: PROMM/DM2 u. Polyneuropathie

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          #5
          Danke Marlie, die Seite hatte ich auch gesehen - allerdings sind die Formulare und Infos dort 1,5 Jahre alt (habe ich gerade festgestellt) - die GEZ scheint da sehr hinterherzuhängen.
          Auf www.Rundfunkbeitrag.de gibt es die aktuellen Infos - RF erhält NUR Ermässigung, Bezieher von Pflegehilfe usw. können sich durch einen beglaubigten Bescheid für die Dauer des Bescheides befreien lassen, wie Gerd richtig schrieb.

          Grüße
          andrea

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            #6
            Hallo und guten Tag,

            bei dem Thema hab ich die Erfahrung gemacht, dass die da anscheinend frei nach Schnauze entscheiden. Hab eine Kopie meines Schwerbehindertenausweises hin geschickt und zurück kam eine Befreiung bis zum Ablauf des Ausweises. Und das sind noch einige Jahre.

            Also einfach mal versuchen.

            Gruß

            Andy

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              #7
              Kommando zurück, die Befreiung bis zum Ablaufdatum des Ausweises ist Null und Nichtig.

              Der sehr unfreundliche Mitarbeiter beim Beitragsservice drohte gleich mit dem Mahnwesen wenn ich die Rundfunk"steuer" nicht bezahle.

              Kopie des Grundsicherungsbescheides hin geschickt und seitdem passiert nichts mehr.

              Daher der Tipp: Nicht anrufen, sondern falls ihr Erwerbsunfähig seid und Grundsicherung erhaltet eine Kopie davon hin schicken und abwarten.

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                #8
                Hallo,

                die aktuellen Angaben sind hier zu finden. Auch das Formular zur Befreiung lässt sich herunterladen.


                LG
                Peter

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                  #9
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