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24 Std. Intensivpflege & Fragen über Fragen!

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    24 Std. Intensivpflege & Fragen über Fragen!

    Hallo zusammen,

    kurz zu unsere Vorgeschichte: meine Frau Sabine leidet seit über 20 Jahren an einer Muskeldystrophie von Typ Gliedergürtel und hat mit erheblichen Einschränkungen zu Kämpfen. Ende Sep. dieses Jahre kam Sie mit einer akuten Lungenembolie ins KH. Im Anschluß daran das volle Programm: Lungenentzündung, Wasser auf der Lunge (Punktion), Atemprobleme und schlußendlich Trachostoma um die Atemproblematik besser in den Griff zu bekommen. Derzeit ist noch ein tägliche (maschinelle) Beatmung von ca. 9 Std. erforderlich.

    Nun ist Sie nach 8 Wochen auf der Intensivstation nach Hause entlassen worden (mit der Aussicht, daß das Trochoestoma frühestens in ca. 6 Monaten wieder verschlossen werden kann, wenn sich Ihr allg. Krankheitszustand wieder stabilisiert hat) und zeitgleich wurde von den behandelnden Ärzten eine 24-Stunden-Intensivpflege verordnet.

    Nun haben wir einen Intensivpflegedienst der sich 24 Stunden am Tag um meine Frau kümmert. Kurz darauf hatten wir Besuch vom MDK, der dann feststellte, daß nach wie vor grundsätzlich ein Anspruch auf Pflegestufe 2 vorliegt.

    Jetzt kam der Bescheid (3 Tage vor Weinachten) von der KK: Sie genehmigten von den verordneten 24-Stunden-Intensivpflege nur 22 Stunden am Tag. ==> Schock !!!

    Der Leiter unseres Intensivpflegedienstes meinte die KK habe wohl die anfallene Zeit von der Pflegestufe 2 (zahlt die Pflegekasse) von den 24 Stunden abgezogen. Die Sachleistung der Pflegestufe 2 decke aber natürlich nicht die 2 Stunden Betreuung durch den Intensivpflegedienst ab, sonder grob gerechnet nur ca. 1 Std., also entsteht ein Finanzierungslücke von 1 Std./täglich! Diese Lücke aus eigenen Mittel zu finanzieren ist uns aber nicht möglich.

    Hat jemand Erfahrung mit diesem Sachverhalt und kann uns weiterhelfen?
    Es kann doch nicht sein, daß wir dann nur 22 Std. am Tag Anspruch auf eine Intensivpflege haben, oder ? Wer übernimmt die Verantwortung wenn in dieseen 2 Stunden Komplikationen mit dem Trachoestoma auftreten oder dringendes Absaugen des Sekretes erforderlich wird?

    Macht es Sinn erstmal Widerspruch gegen die Entscheidung der KK einzulegen?
    Wie sollen wir hier argumentieren ?

    Die ganze Problematik (KK - Pflegekasse) macht meiner Frau sehr zu schaffen und ist nicht gerade förderlich bei Ihrer Genesung.

    Wir wären also für jeden der uns Informationen oder Hilfe anbieten kann, sehr sehr dankbar.

    Grüße
    Roland

    #2
    Hallo Roland,

    solche Bescheide vor den Feiertagen zu bekommen ist natürlich nicht schön.

    Wie begründet die KK (in ihrem Bescheid) denn die nur 22 Std. täglich?

    Ich würde auf alle Fälle einen Widerspruch einlegen (Frist muss beachtet werden). Ich gehe mal davon aus, dass es lebensbedrohlich sein könnte für Deine Frau, wenn keine Rund-um-die-Uhr-Überwachung stattfindet, oder warum hat der Arzt sonst 24 Std. verordnet? Dies würde ich bei der Begründung auch angeben und die KK in die Verantwortung nehmen. Notfalls würde ich auch um einen persönlichen Termin bitten. Es kann nicht sein, dass Ihr selbst was zahlen müsst.

    Warum hat Deine Frau nur Pflegestufe II? Ist das korrekt, oder müsste sie eigentlich Pflegestufe III bekommen?

    Ich wünsche Euch viel Glück und vielleicht hast Du ja den Nerv uns auf dem Laufenden zu halten.

    Trotzdem noch einen schönen Weihnachtsabend.
    Andrea

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      #3
      Auf jeden Fall Widerspruch einlegen!

      Leider ist es tatsächlich so, dass einige Krankenkassen nicht rund um die Uhr genehmigen, wenn eine Pflegestufe vorliegt und die professionell Pflegenden nicht nur die Behandlungspflege, sondern auch die Grundpflege durchführen. Sehr zutreffend ist das hier erläutert (dieser Link soll keine Werbung für den betreffenden Pflegedienst sein, den ich im übrigen nicht kenne und für den ich auch nicht arbeite).

      Im übrigen darf die Krankenkasse nach der derzeitigen Rechtssprechung auch nur die halbe Zeit der Grundpflege abziehen, so dass ein Widerspruch wohl wenigstens dazu führen sollte, dass die Pflege für 23 Stunden genehmigt wird.

      Wenn Sie sich entscheiden, die anfallende Grundpflege selbst durchzuführen ( dazu gehören dann aber auch Toilettengänge etc.), muss die Kasse auch 24 Stunden zahlen. Das wird sie aber eher nicht tun, wenn nicht rund um die Uhr Angehörige vor Ort sind.

      Dann gibt es auch noch die Möglichkeit, dass Angehörige die Behandlungspflege erlernen und diese für einige Stunden am Tag übernehmen (Absaugen z.B.). Dann wird der Pflegedienst tatsächlich keine 24 Stunden mehr benötigt.

      Am besten ist es, Sie lassen sich durch einen versierten Anwalt beraten.

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        #4
        Hallo Roland,

        das Problem mit der durch die Grundpflege reduzierten Zeit für die Beatmungs- (Behandlungs-, Intensiv-) pflege ist mir wohlbekannt. Darum kümmert sich aber mein Intensiv-Pflegedienst. Mir stellt sich das so dar, dass bei höherer Pflegestufe auch die finanzielle Belastung des zu pflegenden steigt. Also möglichst nicht die Pflegestufe hochdrehen (meine Meinung).

        Wenn es bei euch finanziell nicht gut aussieht, könntet ihr evtl. auch "Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege" beantragen, die dann den Differenzbetrag trägt.

        Viele Grüße,
        Gerd.
        .

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