Hallo zusammen,
kurz zu unsere Vorgeschichte: meine Frau Sabine leidet seit über 20 Jahren an einer Muskeldystrophie von Typ Gliedergürtel und hat mit erheblichen Einschränkungen zu Kämpfen. Ende Sep. dieses Jahre kam Sie mit einer akuten Lungenembolie ins KH. Im Anschluß daran das volle Programm: Lungenentzündung, Wasser auf der Lunge (Punktion), Atemprobleme und schlußendlich Trachostoma um die Atemproblematik besser in den Griff zu bekommen. Derzeit ist noch ein tägliche (maschinelle) Beatmung von ca. 9 Std. erforderlich.
Nun ist Sie nach 8 Wochen auf der Intensivstation nach Hause entlassen worden (mit der Aussicht, daß das Trochoestoma frühestens in ca. 6 Monaten wieder verschlossen werden kann, wenn sich Ihr allg. Krankheitszustand wieder stabilisiert hat) und zeitgleich wurde von den behandelnden Ärzten eine 24-Stunden-Intensivpflege verordnet.
Nun haben wir einen Intensivpflegedienst der sich 24 Stunden am Tag um meine Frau kümmert. Kurz darauf hatten wir Besuch vom MDK, der dann feststellte, daß nach wie vor grundsätzlich ein Anspruch auf Pflegestufe 2 vorliegt.
Jetzt kam der Bescheid (3 Tage vor Weinachten) von der KK: Sie genehmigten von den verordneten 24-Stunden-Intensivpflege nur 22 Stunden am Tag. ==> Schock !!!
Der Leiter unseres Intensivpflegedienstes meinte die KK habe wohl die anfallene Zeit von der Pflegestufe 2 (zahlt die Pflegekasse) von den 24 Stunden abgezogen. Die Sachleistung der Pflegestufe 2 decke aber natürlich nicht die 2 Stunden Betreuung durch den Intensivpflegedienst ab, sonder grob gerechnet nur ca. 1 Std., also entsteht ein Finanzierungslücke von 1 Std./täglich! Diese Lücke aus eigenen Mittel zu finanzieren ist uns aber nicht möglich.
Hat jemand Erfahrung mit diesem Sachverhalt und kann uns weiterhelfen?
Es kann doch nicht sein, daß wir dann nur 22 Std. am Tag Anspruch auf eine Intensivpflege haben, oder ? Wer übernimmt die Verantwortung wenn in dieseen 2 Stunden Komplikationen mit dem Trachoestoma auftreten oder dringendes Absaugen des Sekretes erforderlich wird?
Macht es Sinn erstmal Widerspruch gegen die Entscheidung der KK einzulegen?
Wie sollen wir hier argumentieren ?
Die ganze Problematik (KK - Pflegekasse) macht meiner Frau sehr zu schaffen und ist nicht gerade förderlich bei Ihrer Genesung.
Wir wären also für jeden der uns Informationen oder Hilfe anbieten kann, sehr sehr dankbar.
Grüße
Roland
kurz zu unsere Vorgeschichte: meine Frau Sabine leidet seit über 20 Jahren an einer Muskeldystrophie von Typ Gliedergürtel und hat mit erheblichen Einschränkungen zu Kämpfen. Ende Sep. dieses Jahre kam Sie mit einer akuten Lungenembolie ins KH. Im Anschluß daran das volle Programm: Lungenentzündung, Wasser auf der Lunge (Punktion), Atemprobleme und schlußendlich Trachostoma um die Atemproblematik besser in den Griff zu bekommen. Derzeit ist noch ein tägliche (maschinelle) Beatmung von ca. 9 Std. erforderlich.
Nun ist Sie nach 8 Wochen auf der Intensivstation nach Hause entlassen worden (mit der Aussicht, daß das Trochoestoma frühestens in ca. 6 Monaten wieder verschlossen werden kann, wenn sich Ihr allg. Krankheitszustand wieder stabilisiert hat) und zeitgleich wurde von den behandelnden Ärzten eine 24-Stunden-Intensivpflege verordnet.
Nun haben wir einen Intensivpflegedienst der sich 24 Stunden am Tag um meine Frau kümmert. Kurz darauf hatten wir Besuch vom MDK, der dann feststellte, daß nach wie vor grundsätzlich ein Anspruch auf Pflegestufe 2 vorliegt.
Jetzt kam der Bescheid (3 Tage vor Weinachten) von der KK: Sie genehmigten von den verordneten 24-Stunden-Intensivpflege nur 22 Stunden am Tag. ==> Schock !!!
Der Leiter unseres Intensivpflegedienstes meinte die KK habe wohl die anfallene Zeit von der Pflegestufe 2 (zahlt die Pflegekasse) von den 24 Stunden abgezogen. Die Sachleistung der Pflegestufe 2 decke aber natürlich nicht die 2 Stunden Betreuung durch den Intensivpflegedienst ab, sonder grob gerechnet nur ca. 1 Std., also entsteht ein Finanzierungslücke von 1 Std./täglich! Diese Lücke aus eigenen Mittel zu finanzieren ist uns aber nicht möglich.
Hat jemand Erfahrung mit diesem Sachverhalt und kann uns weiterhelfen?
Es kann doch nicht sein, daß wir dann nur 22 Std. am Tag Anspruch auf eine Intensivpflege haben, oder ? Wer übernimmt die Verantwortung wenn in dieseen 2 Stunden Komplikationen mit dem Trachoestoma auftreten oder dringendes Absaugen des Sekretes erforderlich wird?
Macht es Sinn erstmal Widerspruch gegen die Entscheidung der KK einzulegen?
Wie sollen wir hier argumentieren ?
Die ganze Problematik (KK - Pflegekasse) macht meiner Frau sehr zu schaffen und ist nicht gerade förderlich bei Ihrer Genesung.
Wir wären also für jeden der uns Informationen oder Hilfe anbieten kann, sehr sehr dankbar.
Grüße
Roland
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