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Pflegestufe vs. Krankengeld - Wann beantragen?

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    Pflegestufe vs. Krankengeld - Wann beantragen?

    Hallo Forum!

    Ich habe einen Fall in der Familie wo es sich um eine Motoneuronerkrankung handelt (wahrscheinlich ALS).

    Momentan ist der Erkrankte noch offiziell im Krankenstand seit ca. einem halben Jahr (aber noch im Arbeitsverhältnis) - bekommt also Krankengeld.
    Macht es Sinn trotzdem jetzt schon eine Pflegestufe zu beantragen? Bzw. bekommt man Pflegegeld ZUSÄTZLICH zum Krankengeld? oder muß man warten bis das Arbeitsverhältnis gekündigt wird?
    Momentan sind Arme und Beine soweit betroffen, daß nichts mehr selbständig geht (Laufen, essen, anziehen, waschen usw...)

    Gruß
    Herbert
    Zuletzt geändert von hebbe; 09.08.2014, 13:47.

    #2
    Zitat von hebbe Beitrag anzeigen
    bekommt man Pflegegeld ZUSÄTZLICH zum Krankengeld?
    Ja klar, die Leistungen sind voneinander völlig unabhängig.

    LG
    Ama

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      #3
      Hallo Herbert,
      Krankengeld ist in Deutschland eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V).
      Pflegegeld oder Pflegesachleistungen zahlt die Pflegekasse.
      http://www.pflegestufe.info/download/reform-2012.pdf

      Einen lieben Gruss
      Uschi
      Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zuviel Zeit, die wir nicht nutzen.
      Lucius Annaeus Seneca
      Mein 1. Buch über PLS / ALS ist auch als E- Book erhältlich: http://www.schulz-kirchner.de/bueche...kt-e-book.html
      und nach meinem Signaturspruch: am 2. Buch arbeite ich noch momentan.

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        #4
        Danke!
        Ist es nicht so, daß das Krankengeld davon "ausgeht" irgendwann man wieder berufsfähig zu sein?
        Wenn dem so ist müßte ja dir Krankenkasse irgendwann nachdem man Pflegegeld beantragt hat sagen:
        Das wird nix mehr und man bekommt keine Krankengeld mehr sondern Erwerbsunfähigkeitsrente?

        Kommentar


          #5
          ach, so meinst du das...jo....die Leistungen existieren zwar voneinander unabhängig - theoretisch. Bei Eurer Situation allerdings....

          Das Krankengeld habt ihr jetzt 1/2 Jahr, max. werdet ihr das 1 Jahr lang bekommen, dann fängt die KK an, rumzudrängeln, einen Reha-Antrag zur Wiedereingliederung oder (wahrscheinlicher) einen Reha-Antrag der sofort in einen EU-Rentenantrag umgewandelt wird zu beantragen.

          Wenn ihr jetzt Pflegegeld beantragt, kommt jemand vom MDK zur Begutachtung. Aufgrund des Gesundheitszustands befürwortet er das Pflegegeld, schreibt einen Bericht. Vermutlich fragt er auch bezügl. des Berufs nach, dass Krankengeld kommt zur Sprache....dann könntes es natürlich sein, dass dann die Krankenkasse daraufhin auf einen EU-Rentenantrag drängelt. Ob man da noch auf Weiterzahlung des Krankengeld bestehen kann? Kann ich jetzt auch nicht sagen....

          LG
          Ama

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            #6
            ...die Frage ist halt, ob es Sinn macht noch zu warten und "nur" Krankengeld zu "kassieren" oder ob es besser ist Pflegegeld zu beantragen und Erwerbsunfähigkeitsrente zu kriegen.
            Bzw. wie die Behörden das handeln...

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              #7
              Hallo Herbert,
              prinzipiell kann man sagen, dass es besser ist solange wie möglich in die Rentenkasse einzuzahlen, damit man mehr Rente bekommt, also auch Krankengeld als Arbeitnehmer zu bekommen.
              Das Pflegegeld ist vollkommen unabhängig davon. Es gibt sehr viele behinderte Arbeitnehmer, die auch eine Pflegestufe haben und Pflegegeld oder Sachleistungen von der Pflegekasse bekommen.


              Die Rente sollte man so spät wie möglich erst beantragen, da jeder Cent mehr in die Rentenkasse eingezahlt, Dir nur zugute kommt, auch wenn es nur wenig ist.


              Ich kenne auch Leidensgenossen mit ALS, die bis zu ihrem Tode angestellt waren und von zuhause aus am PC arbeiteten. Der ganz grosse Vorteil hierbei war, dass alle Umbauten zur Erleichterung zum Leben vom Integrationsamt gezahlt wurde, wie Plattformlift, Badumbau, behindertengerechtes Auto usw.


              Die Erwerbsunfähigkeitsrente sollte man hinauszögern, solange wie es geht, aber die Pflegestufe jetzt so schnell wie möglich beantragen.


              Einen lieben Gruss
              Uschi
              Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zuviel Zeit, die wir nicht nutzen.
              Lucius Annaeus Seneca
              Mein 1. Buch über PLS / ALS ist auch als E- Book erhältlich: http://www.schulz-kirchner.de/bueche...kt-e-book.html
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                #8
                ...das ist doch mal Aussage!

                Wenn man das Integrationsamt einbezieht ist aber ein Behindertenausweis nötig, oder?
                Zu beantragen bei der Krankenkasse?

                Also lieber erstmal nur Pflegestufe beantragen....und erst wenn das Krankengeld ausläuft die Erwerbsunfähigkeitsrente?
                Ich war mittlerweile bei der Krankenkasse und habe so einen Antrag geholt und schon teilweise ausgefüllt.
                Die meinten da allerdings, daß die dann "automatisch" eine Erwerbsunfähigkeitsrente mit beantragen...(??)

                Kommentar


                  #9
                  Hallo Herbert,
                  hier ein Zitat aus folgendem Info-Link :
                  http://www.behindertenausweis.org/anschaffung.html
                  „Der Antrag für einen Behindertenausweis kann immer nur beim zuständigen Versorgungsamt gestellt werden. Damit der Behindertenausweis eingereicht werden kann, ist ein formloses Schreiben vollkommen ausreichend. Wenn der Behindertenausweis eingereicht wird, empfiehlt es sich, wenn bereits eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt wird, die den Grad der Behinderung bestätigt. Zudem sollte mit dem zuständigen Arzt schon im Vorfeld besprochen werden, ob der Antrag auf einen Behindertenausweis gemacht werden kann.“


                  Ich habe damals meine sämtlichen Unterlagen mit Diagnose vom Neurologen an das Versorgungsamt geschickt als Kopie und bekam sofort 100 %.


                  Die Erwerbsminderungsrente kann nicht die Krankenkasse beantragen, sondern die erwerbunfähige Person.
                  Obwohl dies die Krankenkassen gerne tun würden, da sie dann kein Krankengeld mehr zahlen müssten und somit alles auf die Rentenkasse abwälzen würden.
                  Zutat aus folgendem Info-Link :
                  http://www.deutsche-rentenversicheru...rung_node.html
                  Sind Sie krank oder aufgrund eines Unfalls arbeitsunfähig, zahlt der Arbeitgeber in der Regel bis zu sechs Wochen lang Ihren Lohn beziehungsweise Ihr Gehalt weiter. Danach springt die Krankenkasse ein. Die zahlt bis zu 78 Wochen pro Krankheitsfall. Dauert Ihre Krankheit länger an und mündet sie in eine Erwerbsminderung, kommt für Sie eine Erwerbsminderungsrente in Frage. Hierzu müssen entsprechende Vorversicherungszeiten vorliegen. Eine individuelle Beratung ist hier unverzichtbar.“


                  Trotz Diagnose PLS/ALS bekam ich eine REHA genehmigt nach meiner späteren Bandscheiben-OP. Erst dort legte man mir nahe, die Erwerbsminderungsrente zu beantragen.


                  Einen lieben Gruss
                  Uschi
                  Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zuviel Zeit, die wir nicht nutzen.
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                    #10
                    ok. Kein Wunder, daß die Beratung bei der Krankenkasse für mich gleich einen Termin beim "Erwerbsunfähigkeitsrenten-Spezialisten" nächsten Dienstag gemacht hat
                    Den werde ich dann mal schön hinauszögern und erstmal nur die Pflegestufe beantragen.
                    Die 78 Wochen sind nämlich noch nicht ganz durch. Danke für die Tipps! ich werde weiter berichten!

                    Kommentar


                      #11
                      EDIT: Das Integrationsamt springt doch nur ein wenn man noch berufstätig ist, oder?
                      Also quasi: Rollstuhl und Auto wenn man damit zur Arbeit fährt....?

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                        #12
                        Hallo Herbert,
                        ja die Leistungen werden dann erbracht, wenn man noch im Berufsleben (auch mit einer Krankschreibung) tätig ist und sie sollen einen Ausgleich bilden, damit man keine Nachteile wegen einer Behinderung hat.
                        http://www.gesetze-im-internet.de/sc...988/index.html


                        Das Integrationsamt steht auch für Behinderung & Beruf:
                        https://www.integrationsaemter.de/Le...214/index.html


                        So hat man die Möglichkeit auch eine Augensteuerung finanziert zu bekommen, um vom PC aus zuhause zu arbeiten und zu Besprechungen 1 x pro Woche oder Monat zur Arbeitstelle zu fahren oder gefahren zu werden mit behindertengerechten Auto mit Rampe und Rollstuhl und ebenso auch einen Plattformlift usw.


                        Natürlich muss man entweder so fit sein, um teilweise körperlich noch zu arbeiten oder bei grösster körperlicher Einschränkung einen Beruf haben, der über PC zu regeln ist.


                        Einen lieben Gruss
                        Uschi
                        Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zuviel Zeit, die wir nicht nutzen.
                        Lucius Annaeus Seneca
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                          #13
                          ok. Danke.
                          Aber das ist ja bei uns leider nicht der Fall.

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