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Einhaltung der Forenregeln und Kommunikationskultur

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Stromkostenerstattung

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    Stromkostenerstattung

    Hallo,
    ich weiß nicht, ob bekannt ist, dass man die Stromkosten für Hilfsmittel von der KK erstattet bekommt. Ich habe gerade mit meiner KK gesprochen und ich kann in einem Jahr rückwirkend die Kosten erstattet bekommen. Das ist bei mir der elektrische Antrieb für den Rolli. Meine KK zahlt dafür eine Pauschale von 50€. Das das mal ohne große Diskussionen (mal sehen ob das nächstets Jahr auch so ist) läuft hat mich erlich erstaunt.
    Einfach mal bei der KK nachfragen. Falls die sich Querstellt hier die Entscheidung vom BSG:

    Der Anspruch auf Versorgung mit einem Hilfsmittel nach § 33 Abs 1 S 1 SGB 5 umfaßt auch die Versorgung mit der zum Betrieb des Hilfsmittels erforderlichen Energie. (BSG, Az. 3 RK 12/96)

    Euch einen schönen Frühlingstag
    Suppengrün

    #2
    Hallo,
    es gob keine Probleme mit der KK. habe 50 Eueo und ein paar zerquetschte bekommen.
    Gruß aus der Reha in BSA
    Suppengrün

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