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Weaningversuch / TK-Entwöhnung kann die KK den Patienten dazu zwingen???

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    Weaningversuch / TK-Entwöhnung kann die KK den Patienten dazu zwingen???

    Hallo zusammen,

    meine Frau hat seit Oktober 2012 in Folge einer Lungenembolie + Muskeldystrophie Gliedergürteltyp eine TK und ca, 8 Std. täglich Beatmung.
    Mittlerweile hat sie die TK voll akzeptiert und kommt auch gut damit zurecht. Wir haben einen 24-Std. Intensivpflegedienst der sich um die Versorgung kümmert und das klappt alles soweit ganz gut.

    Bei der jährlichen Kontrolluntersuchung in einer Lungenfachklinik hat Sie sehr positive Ergebnisse erhalten. Der Oberarzt meinte ("...derzeit kein zwingender Grund für eine Beatmung per TK ...") man könnte schon bald einen Weaningversuch probieren und wenn dies klappen würde, wäre auch eine Dekanülierung nicht unmöglich. Dazu muß man aber sagen, daß ein solcher Versuch bereits Ende 2012 einmal gemacht wurde. Das ging damals aber völlig schief und meine Frau ist kolabiert und mußte reanimiert werden und erneut eine TK gesetzt werden. Seit dieser Zeit hat Sie eine regelrechte Panik/Angst davor. Zudem hat Sie seit dem damaligen KK-Aufenthalt eine absolute Intoleranz gegen eine Masken-Beatmung entwickelt.

    Unsere Sorge ist nun, wenn die KK das Thema Weaning "mitbekommt", kann Sie meine Frau dann zu einem solchen Weaningversuch "zwingen"? Denn ohne TK müßte die KK wohl auch keine 24-h-Intensivpflege mehr finanzieren! Aufgrund der massiven Einschränkungen durch die Grunderkrankung würde uns der "Verlust" des Anspruchs auf 24-h-Intensivpflege vor große Probleme im täglichen Alltag stellen. Kann meine Frau einen solchen Weaningversuch auch ablehnen /verweigern? Und müsste man Konsequenzen deswegen fürchten?

    Grüße
    Roli

    #2
    Was bloß ist "TK" ?

    Kommentar


      #3
      Zitat von Lilo-6 Beitrag anzeigen
      Was bloß ist "TK" ?
      Trachealkanüle
      Liebe Grüße
      Sandra

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        #4
        Ob die KK Deine Frau zwingen kann, kann ich Dir nicht beantworten.
        Aber nach dem neuen, ach so tollem Gesetz für die Verbesserung der Pflegesituation, dem "Pflegestärkungsgesetz" des Herrn Spahn, dem Wohltäter der Menschheit, sollneuerdings regelmäßig geprüft werden, ob ein Weaning möglich ist und das dann auch möglichst durchgeführt werden.

        Ich hoffe das wird so nicht zwangsweise praktiziert, etwa durch Kürzungen bei der Behandlungspflege.
        Ich würde empfehlen das zu verweigern und notfalls das gerichtlich klären lassen.

        Warum muss man es Leuten, die um Ihr Leben kämpfen eigentlich so schwer machen?!
        It's a terrible knowing what this world is about

        Kommentar


          #5
          Das Thema ist aus dem Jahr 2015...
          Liebe Grüße
          Sandra

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