Ankündigung

Einklappen

Einhaltung der Forenregeln und Kommunikationskultur

Liebe Forumsnutzer,

gerne stellen wir Menschen mit neuromuskulärer Erkrankung und ihren Angehörigen das DGM-Forum für Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zur Verfügung und bitten alle Nutzer um Einhaltung der Forenregeln: https://www.dgm-forum.org/help#foren...renregeln_text. Bitte eröffnen Sie in diesem Forum nur Themen, die tatsächlich der gegenseitigen Unterstützung von neuromuskulär Erkrankten und ihrem Umfeld dienen und achten Sie auf eine sorgfältige und achtsame Kommunikation.

Hilfreiche Informationen und Ansprechpersonen finden Sie auch auf www.dgm.org.

Ihre Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e.V. (DGM)
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Ablehnung stationärer Reha durch KK

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Ablehnung stationärer Reha durch KK

    Hallo an alle, ich möchte mich heute wieder einmal melden.
    Ich habe heute meine Ablehnung für eine stationäre Reha bekommen. Ich hatte schon einen Widerspruch gemacht, aber die Reha wurde trotzdem abgelehnt.
    Die Begründung lautet ich könnte das alles ambulant machen. In der Ablehnung steht das ich doch mindestens 3x in der Woche Logo machen sollte und die Ergo auch erweitern sollte ( mach ich schon 2x in der Woche ) und die Physiotherapie auch erweitern sollte ( mach ich auch schon 2x in der Woche ).
    Das wären dann 9x in der Woche. Da weis ich leider nicht wie ich das schaffen sollte. Da ich auch auf einen Dorf wohne und ich ca.10 km nach Jena brauche.
    Viel leicht hat einer einen guten Tipp was ich jetzt noch machen könnte. Ich habe DM 1. Ich bin bei der KKH versichert und habe schon mehrmals gelesen das die stationäre Rehas immer erst einmal ablehnen.
    Ich wünsche euch ein schöne Weihnachten und eine guten Rutsch ins neue Jahr
    LG Heike

    #2
    Wer zahlt Deine Krankenversicherung?
    It's a terrible knowing what this world is about

    Kommentar


      #3
      Hallo Klaus, die Krankenversicherung wird von meiner Rente abgezogen, also zahle ich und die Rentenversicherung.

      LG Heike

      Kommentar


        #4
        Hallo Heike,

        manchmal hat man beim Sozialgericht eine Chance. Einfach mal erkundigen.
        Schönen 4. Advent

        Kommentar


          #5
          In dem Fall ist die KK wohl leider im Recht.
          It's a terrible knowing what this world is about

          Kommentar


            #6
            Hast du dir schon mal bei einem Sozialverband, VDK oder ähnliches Hilfe geholt? Was sagt denn dein Doc zur Ablehnung?

            Kommentar


              #7
              Hallo Aranka,
              das ist ja ein Ding, wass die KK mit dir machen will... Wie soll man 9 Termine in der Woche schaffen mit Anfahrt und allem.
              Wie hast du den Widerspruch befründet? Ich habe meine beiden bisherigen Rehas ohne Probleme und ohne Widerspruch bekommen. Jetzt läuft gerade ein erneuter Antrag. Ich habe jedesmal einen von mir geschriebenen Bericht über meine Einschränkungen beigelegt. In dem weise ich auch auf die Empfehlungen des Neuromuskulären Zentrums und des Friedrich Baur Instituts bei die dringend zu einer regelmäßigen Reha raten (Kopie davon lege ich auch bei). Ich glaube dagegen kann der MKD nicht viel anders reagieren.
              Außerdem schreibe ich, dass der Austausch mit andern Erkrankten sehr wichtig ist und eine Reha nicht mit ambulanten Behandlungen zu vergleichen ist (die vielen Unterschedlichen Behandlungen die ambulant gar nicht zu machen sind)
              Wenn ich es richtig verstehe, scheint dir jetzt nur noch der Gang zum Sozialgericht bleiben (vielleicht erst nochmal damit drohen). Und lass dich beraten. wenn du Mitglied bei der DGM oder beim VdK. Ich glaube letztere sind da etwas fitter was allgemeine Probleme mit der KK angeht, die DGM besser bei muskelspezifischen Problemen.
              Ich wünsch dir die Kraft, das druchzuboxen.
              Liebe Grüße und frohe Weihnachten
              Suppengrün

              Kommentar


                #8
                Hallo Suppengrün,
                Ich habe auch einen Bericht von der Mukelzetrum der Uni Jena schon beim Antrag beigelegt.
                Meine Begründung bei Widerspruch war
                . Die stationäre Reha gewährleistet einen umfassende und fachliche spezialisierte Behandlung durch Therapeuten ,die in der Behandlung der seltenen Erkrankung erfahren sind.Dies ist aufgrund der Seltenheit der Erkrankung ambulant meist nicht gegeben.
                . Der stationäre Aufenthalt gibt mir die notwendige Zeit und die fachliche Hilfestellung

                Kommentar


                  #9
                  Hallo Suppengrün,
                  Ich habe auch einen Bericht von der Mukelzetrum der Uni Jena schon beim Antrag beigelegt.
                  Meine Begründung bei Widerspruch war
                  . Die stationäre Reha gewährleistet einen umfassende und fachliche spezialisierte Behandlung durch Therapeuten ,die in der Behandlung der seltenen Erkrankung erfahren sind.Dies ist aufgrund der Seltenheit der Erkrankung ambulant meist nicht gegeben.
                  . Der stationäre Aufenthalt gibt mir die notwendige Zeit und die fachliche Hilfestellung zur Verarbeitung, Bewältigung, der Auswirkung meiner Erkrankung.
                  Weiterhin habe ich eine Stellungsnahmen von der DGM beigefügt
                  Weiterhin hat meine Ärztin auch geschrieben das ambulante Behandlung an meine körperlichen Grenzen kommt, weil die An- und Abfahrt zur Therapie für mich auf Grund der Gangstörung und Lähmung sehr beschwerlich und Kraft raubend ist. Der MDK hat mir dazu geschrieben das wäre für sie nicht hachvollziehbar.
                  Nächstes Jahr werde ich wieder einen Antrag stellen und diesmal werde mich beim DGM beraten lassen,
                  Ich wünsche die und deiner Familie ein frohes Weihnachtsfest

                  Kommentar


                    #10
                    Da muss ich dann wohl meine Äußerung revidieren.
                    Die Begründung ist wasserdicht.
                    Damit würde ich auf jeden Fall Klagen wenn die Frist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung im Widerspruchsbescheid) noch nicht abgelaufen ist.
                    Wende Dich doch an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht.
                    Das wäre für Dich auch kein Kostenrisiko. Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung kann der Anwalt für Dich Prozesskostenhilfe beantragen.
                    It's a terrible knowing what this world is about

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo Heike,

                      diese Geschichte kommt mir sehr bekannt vor!
                      Ich hatte das gleiche Theater mit meiner KK durch, denn die haben für mich auch noch mehr ambulante Therapien empfohlen, obwohl ich schon 5 x wöchentlich unterwegs war.

                      Wir haben dann meinen Antrag auf stationäre Reha nicht mehr über den Neurologen laufen lassen, sondern über meine Hausärztin und haben da zwar die DM 2 als Hauptdiagnose angegeben,
                      aber auch diverse andere chronische Erkrankungen die ich habe (Diabetes, Asthma usw.) und damit konnten sie nicht mehr auf ambulante Therapien als Ablehnungsgrund ausweichen.
                      Wir hatten uns zwar auch schon wieder auf diverse Probleme vorbereitet, aber dann ging es auf einmal und sie haben so gar meiner Wunschklinik (BSA) entsprochen.

                      Für die Zukunft, wenn ich wieder einmal einen Antrag auf stat. Reha stelle und die KK verweist wieder auf ambulante Therapien und will ablehnen, werde ich mich außerdem an den VdK
                      (Verband der Kriegsopfer) wenden, denn die befassen sich jetzt mit Widersprüchen und ähnlichen Dingen im sozialen Bereich.
                      So gar unter Angabe von Gesetzesparagraphen usw., weil sie sich jetzt auf solche Sachen spezialisiert haben, denn Kriegsopfer gibt es ja kaum noch.
                      Man muss zwar einen Jahresbeitrag von 60 oder 70 Euro zahlen (genau weiß ich das nicht mehr), aber dann kümmern die sich um alles weitere.
                      Nur wenn es vor Gericht geht und sie sollen dich auch dort vertreten, musst Du mehr zahlen.
                      Wie ich gehört habe, sollen die dabei auch eine ziemlich hohe Erfolgsrate haben und außerdem wurde der VdK auch bei der stat. Reha in BSA bei derartigen Problemen empfohlen.
                      Vielleicht hilft Dir das ein wenig weiter!
                      LG Steffi
                      Außerdem wünsche ich Dir ein schönes Weihnachtsfest, einen guten Rutsch ins Neue Jahr und ein erfolgreiches 2016!
                      Zuletzt geändert von Steffi Brumm; 24.12.2015, 02:46.

                      Kommentar


                        #12
                        Mir wurde von der Krankenkasse nach Bekanntwerden der Diagnose (PROMM) mit längerer Arbeitsunfähigkeit eine Reha angeboten. Der Knackpunkt dabei war aber, wenn die Reha zu keinem meßbaren Erfolg führt, dass dann die KK eine Zwangsberentung durchsetzt. Eine Wahl wurde mir nicht angeboten, darum hatte ich die Reha abgeleht, zumal meine behandelten Ärzte Zweifel an einem langfristigen Erfolg einer Reha hatten.

                        Kommentar


                          #13
                          Finde ich merkwürdig, Morsum. Bist Du denn weiterhin krank geschrieben oder gehst Du wieder arbeiten?

                          Ich habe auch PROMM, die Reha vor 2 1/2 Jahren hat alle messbaren Parameter sehr deutlich verbessert. Und es gibt viele Berufstätige, die JEDES JAHR eine Reha bezahlt bekommen, zum Erhalt ihrer Arbeitsfähigkeit. Klar, Du wirst nicht gesund. Aber ich stehe jetzt, 3 Jahre nach der Diagnose, wesentlich besser da als damals. Das liegt auch daran, dass ich in der Reha sehr effektive KG-Methoden kennen gelernt habe, die in der Physio-Praxis bis dahin nicht angewandt wurden. Jetzt werde ich bestens behandelt, ich gehe 1 - 2 x p.W. zur Physio.

                          Ich bin auch gerade dabei, wieder eine Reha zu beantragen. Obwohl ich eine sehr kulante KK habe, zweifle ich dennoch, dass es diesmal klappt. Denn normalerweise kann man nur alle 4 Jahre gehen und ich bin nicht berufstätig. Erhalt der Arbeitsfähigkeit fällt bei mir flach.

                          Diagnosen: PROMM/DM2 u. Polyneuropathie

                          Kommentar


                            #14
                            Ich ging danach noch zwei Jahre arbeiten, nun bin ich im Ruhestand.

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von Marlie Beitrag anzeigen
                              Ich bin auch gerade dabei, wieder eine Reha zu beantragen. Obwohl ich eine sehr kulante KK habe, zweifle ich dennoch, dass es diesmal klappt. Denn normalerweise kann man nur alle 4 Jahre gehen und ich bin nicht berufstätig.
                              Nicht zu glauben: Die Reha ist bewilligt, ohne Rückfragen und direkt mit der Genehmigung für BSA! Ich freu mich total!!

                              Morsum, Du sollltest nochmal eine Reha beantragen. Schließlich willst Du noch was von Deinem Ruhestand haben, oder?

                              Diagnosen: PROMM/DM2 u. Polyneuropathie

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X