Bisher galt, dass nur der Anspruch hat, wer Kinder unter 12 Jahren zuhause versorgen muss.
Mit Inkrafttreten der Krankenhausstrukturreform seit dem 01.01.2016 ergibt sich diese Neuerung:
Eine Person, die aus der Klinik entlassen wird / oder nach ambulantem Eingriff und sich vorerst nicht selber versorgen kann, hat mit Inkrafttreten der Krankenhausstrukturreform ab 01.01.16 Anspruch auf eine Haushaltshilfe und auf Nachsorge durch einen Pflegedienst.
Neue Pflichtleistung der Krankenkassen!
Neu ist: Jeder hat Anspruch.
Vorgehensweise:
- Wann: Nach Krankenhausaufenthalt; ambulanter OP; wenn keine Familienangehörigen versorgen können, Versorgung nicht sichergestellt.
- Antrag auf Haushaltshilfe bei der Krankenkasse
- Mit ärtzlichem Attest (bei Klinikaufenthalt kann dies der Sozialdienst der Klinik vorbereiten)
- An Krankenkassen senden
- Krankenkasse hat Entscheidung über die Anzahl der Stunden (Achtung: Man wird mit KK kämpfen müssen über die Stundenzahl)
- Wie: Haushaltshilfe entweder direkt von der Krankenkasse vermittelt; oder man beauftragt eine vertraute Person z.B. Freunde; oder über Pflegedienst.
- Zuzahlung: 10% der Kosten, mindest 5,-- und höchstens 10,-- pro Tag
- Wenn ambulante Versorgung nicht gewährleistet ist, kann der Patient stattdessen in eine stationäre Kurzzeitpflege ins Pflegeheim gehen.
- Dauer Pflegeheim: Maximal 8 Wochen (muss vom Arzt verordnet werden)
Meine Quelle:
Mit Inkrafttreten der Krankenhausstrukturreform seit dem 01.01.2016 ergibt sich diese Neuerung:
Eine Person, die aus der Klinik entlassen wird / oder nach ambulantem Eingriff und sich vorerst nicht selber versorgen kann, hat mit Inkrafttreten der Krankenhausstrukturreform ab 01.01.16 Anspruch auf eine Haushaltshilfe und auf Nachsorge durch einen Pflegedienst.
Neue Pflichtleistung der Krankenkassen!
Neu ist: Jeder hat Anspruch.
Vorgehensweise:
- Wann: Nach Krankenhausaufenthalt; ambulanter OP; wenn keine Familienangehörigen versorgen können, Versorgung nicht sichergestellt.
- Antrag auf Haushaltshilfe bei der Krankenkasse
- Mit ärtzlichem Attest (bei Klinikaufenthalt kann dies der Sozialdienst der Klinik vorbereiten)
- An Krankenkassen senden
- Krankenkasse hat Entscheidung über die Anzahl der Stunden (Achtung: Man wird mit KK kämpfen müssen über die Stundenzahl)
- Wie: Haushaltshilfe entweder direkt von der Krankenkasse vermittelt; oder man beauftragt eine vertraute Person z.B. Freunde; oder über Pflegedienst.
- Zuzahlung: 10% der Kosten, mindest 5,-- und höchstens 10,-- pro Tag
- Wenn ambulante Versorgung nicht gewährleistet ist, kann der Patient stattdessen in eine stationäre Kurzzeitpflege ins Pflegeheim gehen.
- Dauer Pflegeheim: Maximal 8 Wochen (muss vom Arzt verordnet werden)
Meine Quelle: