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Persönliches Budget

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    Persönliches Budget

    Hallo Ihr Lieben,

    wer hat Erfahrung mit dem pers. Budget.
    Wo muss ich beantragen und für was kann ich es beantragen.
    Ist es auch trotz Pflegedienst möglich?

    lG

    Kathrin

    #2
    Menschen mit Erfahrung damit zu finden wird nicht so einfach sein. Wenn überhaupt wohl nur mit negativen.
    Das ist eigentlich für den Antragsteller sehr mühsam und ist höchstens für die Verwaltung eine Erleichterung.
    Im persönlichen Budget werden alle Leistungen der Sozialleistungsträger die Dir sowieso zustehen zusammen gefasst. Du erhältst dann eben nicht die Sachleistungen (Hilfsmittel, Pflege usw.) sondern einen Geldbetrag. Der Geldbetrag soll auch nur dafür ausreichen, dass Du die Leistungen (die dir sowieso zustehen) selber einkaufen kannst. Höher darf das Budget nicht sein.
    Dadurch sollst Du das gute Gefühl bekommen selbsständiger zu sein. Das wars dann aber auch. Natürlich musst Du Deine Aufwendungen auch nachweisen.
    Es macht Dir also nur Arbeit mit dem ganzen Auftrags- und Abrechnungskram. Du machst also den Job, den sonst die Verwaltung tun muss. Und das ehrenamtlich und völlig Kostenlos. Zur Beantragung sollte es in den Bundesländern gemeinsame Servicestellen der Sozialleistungsträger geben. Die Betonung auf "sollte". Gibt es aber nicht überall. Ansonsten kannst Du den Antrag bei jedem Träger (Krankenkasse, Rentenversicherung, Sozialamt, Integrationsamt und was es da noch so alles gibt) stellen. Die sind verpflichtet innerhalb von 2 Wochen entweder Dir mitzuteilen welche Stelle zuständig ist und den Antrag weiterleiten oder denAntrag selber zu bearbeiten. Die Stelle die sich dann als zuständig erklärt soll dann die Leistungen der verschiedenen Leistungsträger zusammenfassen. So steht es wenigsten auf dem Papier.

    Woran Du aber wahrscheinlich eigentlich gedacht hast ist die "Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft". Darauf hast Du Anspruch zusätzlich zu allemAnderem wie z.B. dem Pflegedienst etc.
    Das ist aber ein Gummiparagraph: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/55.html
    Da kann sich eigentlich jeder was ausdenken. Gezahlt wird meistens ein Budget für Fahrtkosten, Kosten für Umbauten evtl. Führerschein und Kfz-Hilfe. Computerkurse, wenn Du garnicht mehr rauskommst wurden schon mal gerichtlich durchgesetzt.
    Begründet werden muss dass immer mit der Ermöglichung der Teilnahme an öffentlichen Veranstalten oder der Möglichkeit mit anderen Menschen in Kontakt zu treten.
    Eine böse Falle ist die Begründung mit Kontakten zu Verwandten. Das ist nicht das was sich der Gesetzgeber unter "Leben in der Gemeinschaft" vorstellt und führt also zur Ablehnung.

    Wo das beantragt wird ist den Bundesländern unterschiedlich (und was bewilligt wird leider auch), meistens beim örtlichen Sozialamt. In einigen Bundesländern gibt es auch gesonderte Stellen für Teilhabeleistungen.
    Da solltest Du Dich bei deiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung erkundigen.
    Zuletzt geändert von KlausB; 26.05.2016, 12:10.
    It's a terrible knowing what this world is about

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      #3
      Hi Kathrin, Du bist doch Mitglied der DGM? Im aktuellen Muskelreport steht ein sehr ausführlicher Artikel zum PB. Außerdem kannst Du die telefonische Beratung zu dem Thema in Anspruch nehmen.

      In der Reha habe ich schon etliche überwiegend junge Leute kennen gelernt, die das PB in Anspruch nehmen und selbst als Arbeitgeber fungieren. Das ist zwar ein etwas größerer Aufwand, aber die Vorteile überwiegen bei Weitem - nicht nur finanziell.

      Wie geht es Dir denn? Du hast doch auch DM2, oder?

      LG Marlie

      Diagnosen: PROMM/DM2 u. Polyneuropathie

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        #4
        Hallo Marlie,

        du sprichst wahrscheinlich davon, dass man sich das Pflegegeld auszahlen lässt und davon die Pflege finanziert.
        Das kann sich lohnen, vor allem wenn man Angehörige in die Pflege mit einbinden kann oder bei sehr hohem Pflegebedarf.

        Die Zahl der Anträge auf ein trägerübergreifendes persönliches Budget lag bis 2014 in Hamburg im einstelligen Bereich.
        It's a terrible knowing what this world is about

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          #5
          Damit wird natürlich auch die Pflege finanziert. Hauptsächlich geht es aber um Assistenz, also ständige Begleiter im Alltag (für Uni, Beruf usw.). Es macht einfach mehr Sinn, sich die Nasen, denen man intimste Einblicke ins Privatleben gewährt, selbst nach Sympathie aussucht.

          Diagnosen: PROMM/DM2 u. Polyneuropathie

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            #6
            Hallo Ihr zwei,

            ich möchte mich erst einmal für eure Antworten bedanken. So wie du geschrieben hast , lieber Klaus ist es wohl wirklich nur ein großer Aufwand für mich.
            Was die Leistung zur Teilhabe an der Gesellschaft angeht, ist für mich wohl schwierig weil ich verheiratet bin. Und Pflegestufe hab ich nur die 1. Ich kann ja mein WC noch allein aufsuchen. Hatte halt überlegt für Hauswirtschaft und Fuß- und Nagelpflege. Hauswirtschaft macht zwar auch der PD aber das möchte ich nicht.
            Ja ansonsten muss es gehen. Marlie, hab die DM 2 aber die macht mich immer kraftloser.
            Hoffe euch beiden geht es gut. Jetzt kann man wenigstens mit dem Rolli wieder raus.
            Dank euch nochmal und ein schönes WE

            lG

            Kathrin

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              #7
              Grundsätzlich steht der Umstand, dass Du verheiratet bist den Leistungen zur Teilhabe an der Gesellschaft nicht im Wege.
              Die Leistung soll Dir ja die selbstständige Teilhabe ermöglichen. Du kannst ja mal schreiben was Dir dazu einfallen würde.
              Ich könnte dann mal recherchieren. Schließlich arbeite in der zuständigen Behörde. Wenn Du Rollstuhlfahrerin bist kannst Du den Behindertenfahrdienst in Anspruch nehmen (das ist zumindest bei uns so).

              Wegen der Haushaltshilfe kannst Fu Dich an das Sozialamt wenden. Das hängt aber vom Familieneinkommen ab.
              Wenn der Pflegedienst das anbietet: Hast Du denn durch die Pflegekasse einen Anspruch darauf? Dann müsstest Du diese Teilleistung auch von einem anderen Anbieter in Anspruch nehmen können.

              Medizinische Fuß- und Nagelpflege bezahlt die Krankenkasse, wenn das ärztlich verordnet wird. Zumindest bei Diabetikern.
              Zuletzt geändert von KlausB; 28.05.2016, 00:12.
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                #8
                Hi Kathrin,

                kennst Du übrigens die "Betreuungsentlastenden Leistungen"? Klick

                Für Dich bedeutet das, dass Dir weitere haushaltsrelevante Dienstleistungen bis zu einer Höhe von 104€ p.M. zustehen. Das nicht aufgebrauchte Budget kann in den nächsten Monat übernommen werden, so dass Du Dir z.B. auch ein- oder zweimal im Jahr richtig große Hilfeleistungen finanzieren kannst.
                Leider ist es schwierig, dafür Dienstleister zu finden, die von der Pflegekasse bezahlt werden. Bei mir hapert es leider daran. Pflegedienste machen das nur, wenn sie bereits bei dem Patienten eingesetzt sind.
                Wenn Du also einen Pflegedienst hast, der Deinen Haushalt mitversorgt, solltest Du dort besser bleiben.

                Hast Du das Merkzeichen aG? Wenn ja, erkundige Dich bei Deiner Stadt, welche Beförderungsleistung Dir angeboten wird. Das ist kommunal sehr unterschiedlich.
                Bei uns in Frankfurt gibt es eine Magnetkarte mit 500€ Guthaben, mit dem man normale oder Behindertentaxis bezahlen kann. Die Karte wird automatisch jedes Jahr aufgefüllt.
                In Freiburg ist es so, dass man 4 Taxifahrten pro Monat bezahlt bekommt.

                Warst Du mal in der Reha? Ich war gerade wieder für 4 Wochen dort, es hat mir sehr viel gebracht. Von nun an werde ich auch versuchen, jährlich hinzufahren.

                Genieße den Sommer!

                LG Marlie




                Diagnosen: PROMM/DM2 u. Polyneuropathie

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                  #9
                  Hallo Ihr beiden,

                  der Pflegedienst würde nur das übernehmen, was mir laut Pflegestufe 1 an Zeit für den Haushalt zusteht.
                  Fensterputzen wird aber nicht übernommen ( macht kein PD)
                  Das die Fuß- und Nagelpflege nur für Diabetiker übernommen wird weiß ich, leider. Ich bin aber kein Diabetiker.
                  Bei mir ist vieles schwierig. Ich gehe nicht mehr arbeiten, das Merkzeichen ag krieg ich nicht obwohl ich stets den Rollstuhl brauch außer zu hause aber dies sind ja nur immer ein paar Schritte.
                  Meld mich wieder

                  Kathrin

                  Danke Ihr beiden

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                    #10
                    Das ag solltest Du aber bekommen.

                    Nach den "Anhaltspunkten ärztliche Gutachtertätigkeit" steht es Dir zu wenn Du den Rollstuhl nicht nur verordnet bekommen hast, sondern sonst nur mit großer Mühe oder fremde Hilfe außerhalb des Kfz gehen kannst.

                    "Es genügt nicht, dass ein solcher verordnet wurde; der Betroffene muss vielmehr
                    ständig auf den Rollstuhl angewiesen sein, weil er sich sonst nur mit
                    fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung fortbewegen kann."


                    Also: Verschlimmerungsantrag stellen
                    Wenn kein ag: Widerspruch innerhalb eines Monats
                    Dann notfalls klagen. Wenn keine Rechtsschutzversicherung auf Prozesskostenhilfe.
                    It's a terrible knowing what this world is about

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                      #11
                      Hallo Kathrin

                      mir geht es mit dem a.G so wie dir.
                      Hat mein Neurologe geraten dass ich das beantragen soll. Hab eine Ablehnung bekommen.
                      Mein Neuro sagte mir, dass ich Widerspruch einlegen soll, und sie ihn dann anschreiben sollen.
                      Bin gerade dabei das zu machen.

                      Hanni

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                        #12
                        Denkt bitte auch an den sog. "Jammerlappen". Das ist ein Beiblatt zum Antrag, auf dem Ihr detailliert vom Aufstehen bis zum Schalfen gehen aufführt, bei was Ihr eingeschränkt seid.

                        Zum aG speziell: Ich habe aufgeführt, dass ich draußen IMMER den Rolli nutze, um mein bisschen verbliebene Restkraft in der Wohnung zum Laufen einzusetzen. Meine Physiotherapeutin hat mir ein kurzes Attest geschrieben, dass ich eine recht gute Schnellkraft habe, meine Haltekraft aber nur sehr gering ist.
                        Heißt: Ich kann aufstehen und stehen, muss mich aber nach 20 Sekunden wieder setzen. Ich kann 20-30 Meter laufen, muss mich dann aber einige Minuten ausruhen. In der Tagessumme kommt schon einiges zusammen, aber nix, womit man wirklich etwas anfangen kann. Das bekommt meine Neurologin nicht mit, sie sieht mich immer nur aufrecht in ihr Behandlungszimmer laufen und dass ich beim Krafttest ganz gut abschneide.

                        Vielleicht hilft Euch das etwas. Viel Glück!
                        Marlie

                        Diagnosen: PROMM/DM2 u. Polyneuropathie

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                          #13
                          Hallo Ihr Liebn,

                          ja das Merkzeichen"ag".
                          Habe mal geklagt und was der Richter mir sagte konnt ich auch verstehen. Es wäre für Beinamputierte usw.
                          Jetzt frag ich mich allerdings immer wieder, warum bekommen ältere Leute mit Rollator oder Gehstock den blauen Parkausweis. Ich hab nur den orangenen und dürfte die Rollstuhlparplätze garnicht nutzen.

                          Naja Montag geht's nach München in die Ambulanz des FBI. Und danach Verschlechterungsantrag. Es treten ja immer mehr vermehrt Lähmungen des re. Armes und Beines auf und ich hab links auch nicht mehr soviel Kraft. Haben bei meinem E- Rolli die Steuerung auf links montiert. Mal sehn wie lange.

                          Liebe Hanni,

                          drück Dir ggd die Daumen!!!

                          Lieber Klaus,

                          mir fällt im Moment Garnichts ein für die Teilhabe. Vielleicht sieht man sich mal dann kann man drüber reden.

                          Liebe Marlie,
                          wird das mal beantragen. Achso nix mehr mit Reha. Krieg keine mehr, Therapie sinnlos.

                          Wünsch euch ein schönes WE

                          lG

                          Kathrin

                          Vielleicht bis Oktober!

                          Kommentar


                            #14
                            Auch wenn Du nur zeitweise außerhalb des Hauses auf den Rollstuhl angewiesen bist hast Du Anspruch auf das aG.
                            Wie sollst Du denn auf einem normal breiten Parkplatz in das Auto einsteigen? Das gilt auch wenn Du nur Beifahrer bist.
                            It's a terrible knowing what this world is about

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                              #15
                              Hallo Kathrin

                              erst mal Danke
                              mein Neuro lässt sich nicht ins Boxhorn jagen. Er hat mir gesagr was ich aud den Widerspruch schreiben soll. Ist am 31. 5. weg.
                              und eine Reha hab ich von meiner KK schon genehmigt bekommen. Ich weiß auch schon wo. hab es mir selber ausgesucht.
                              Fehlt nur noch der Termin. Meine Unterlagen sind schon in der Rehaklinik.
                              Muskelkranken seht laut meiner KK jedes Jahr eine Reha zu. Ich war das letzte mal vor 4 Jahren.

                              Gruß Hanni

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