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Intensivpflegedienst: Arbeitsrecht / Dienstrecht

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neue Beiträge

    #31
    Zitat von phb Beitrag anzeigen
    D.h. ihr bekommt die Intensivpflege als sog. medizinisch notwendige Behandlungspflege (häusliche Krankenpflege), die ein Arzt verordnet und die KK als Sachleistung erbringt, oder wie?
    Ja, dies ist korrekt so.
    Wir haben keinerlei Vertrag mit dem Intensivpflegedienst.
    Deshalb können wir auch nicht einsehen, das der für Tätigkeiten so verrichten muss.
    I.P. habe ich bis heute keinen rechten Einblick in dieses Gebiet.
    Die Pflege beschäftigt mich schon so sehr, dass nur noch die Zeit bleibt, das Wichtige (Krankheitsthemen, Hilfsmittel) zu recherchieren.
    (Zudem muss ich auch für alles rund um Haus und Hof erledigen, bis hin zu häuslichen Kleinreparaturen.)

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      #32
      Zitat von KlausB Beitrag anzeigen
      "Vertrag mit Intensiv-Pflegedienst (Abkürz. IPD) haben wir deshalb keinen geschlossen. Der IPD hat eine Vereinbarung mit der Krankenkasse zwecks Kostenübernahme.
      Sich von diesem IPD zu trennen, das können wir selbstverständlich."

      Ihr habt doch irgendentwas unterschrieben bevor der Pflegedienst tätig geworden ist. So eine Art Auftrag.
      Das ist der Vertrag den Ihr mit dem Pflegedienst geschlossen habt.
      Dort ist irgendwo die Vereinbarung mit der KK erwähnt (wie auch die AGB's und ggfs. weitere rechtliche Bezüge). Somit ist diese Vereinbarung und alles worauf sonst noch Bezug genommen wird Bestandteil des Pflegevertrages, an die sich der Pflegediest zu halten hat. Auf Verlangen muss Euch der Pflegedienst Einsicht in diese Vereinbarung geben. Ohne diesen allgemeinen Rahmenvertrag mit der KK darf der PD garnicht tätig werden.

      Nein - wir haben keinen Vertrag mit dem IPD geschlossen.

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        #33
        Jede Nacht 10 Stunden.
        4 Tage pro Woche für 11 Stunden
        Wir könnten schon volle Versorgung (24 Stunden) haben - aber mir ist so übel, wenn die Ladies hier mehrheitlich nur rumsitzen.
        Und man glaubt es nicht - hatten diese KS die Grundpflege zu machen, so wäre mehrheitlich meine Anwesenheit dabei erforderlich. Wir haben schon getestet / geübt für einen möglichen Ausfall von mir. Nur 1 von 4 Vollzeitkräften könnte es.
        Also, wieso sollten wir das Pflegegeld hergeben, wenn ich sowieso die meiste Zeit des Tages hier sein muss?
        Zudem werden damit ein paar Renteneinzahlungen vorgenommen und Unfallversichert bin ich auch dadurch.
        (Zu dem Thema Unfallversicherung kann ich mal bei Gelegenheit etwas erzählen. )
        Zuletzt geändert von Skyline; 09.08.2016, 12:46.

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          #34
          Dann ergeben sich die zu verrichtenden Leistungen aus der Verordnung des Arztes. Und auch wenn ihr einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen hättet, wie ihn KlausB beispielhaft als Link aungeführt hat, würde nichts anderes gelten. Dort steht in § 3 Abs. 3 zum Leistungsumfang:

          Im Bereich der häuslichen Krankenpflege gem. § 37 SGB V richtet sich der Leistungsumfangnach der ärztlichen Verordnung.
          http://www.saarlaendische-pflegegese...20Ambulant.pdf
          Und auf der Seite einer AOK, die ich gepostet hatte http://www.aok-gesundheitspartner.de...hkp/index.html , ist so eine Liste enthalten, in der die Leistungen und deren Beschreibungen mit Anmerkungen aufgeführt sind: http://www.aok-gesundheitspartner.de...b_01012014.pdf

          Dort steht dann, was unter "Absaugen der oberen Luftwege", "Bronchialtoilete" usw. zu verstehen ist.

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            #35
            Nach dem Einwand von php.
            Hatte ich mich bezüglich der KRANKENpflege berichtigt:

            " Was die Vertrgsgestaltung angeht hast Du Recht, was die Häusliche bzw. Paliativkrankenpflege angeht. Der Gepflegte hat allerdings den Rechtsanspruch bei der KK Einsicht in den Rahmenvertrag zwischen PD und KK zu nehmen.
            Wenn allerdings Kosten entstehen, die der Gepflegte bezahlen muss entstehen ist der Vertrag mit dem PD wieder erforderlich. Hier greift dann wieder §120 SGB XI. Es sei denn es handelt sich um ein Rechtsgeschäft Zug um Zug.
            Anhand der Rahmenvereinbarung auf der die Krankenpflege beruht zwischen KK und PD, In die Dir die KK Einblick gewähren muss hast Du schon eine Kontrollmöglichkeit. "
            Zuletzt geändert von KlausB; 09.08.2016, 00:05.
            It's a terrible knowing what this world is about

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              #36
              Danke an KlausB und phb und Blauracke für Eure ausführlichen Beiträge.
              Habe alles gelesen - muss aber nochmal "drüber". Links sehe ich mir auch an!
              Wenn ich noch etwas dazu eruiere - z.B. Infos von unserer Krankenkasse - werde ich berichten.

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                #37
                die Techniker Krankenkasse antwortete auf unsere Anfrage dazu:

                sehr geehrter Herr ...,


                wie mit Ihnen (ihrer Frau) heute bereits am Telefon besprochen, hat die Techniker Krankenkasse leider keinen Einfluss auf die vertraglichen Regelungen bei Pausen- oder Raucherzeiten innerhalb der Intensivversorgung. Diese Regelungen beziehen sich auf das Arbeitsrecht. Im Zweifelsfall sollten Sie hier noch einmal mit der Pflegedienstleitung das Gespräch suchen und sich die vertraglichen Regelungen zu den Pausen- und Raucherzeiten erläutern lassen.


                Wie gewünscht erhalten Sie beigefügt außerdem eine Übersicht mit Intensiv - Pflegediensten aus dem Bundesland Bayern.

                Falls Sie Fragen haben, rufen Sie mich einfach an. Ich bin gern für Sie da.


                Freundliche Grüße
                xxxxx

                Kundenberater

                Techniker Krankenkasse
                Fachzentrum Pflegeleistungen
                01061 Dresden

                Tel. 040 -

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                  #38
                  "............ Der Gepflegte hat allerdings den Rechtsanspruch bei der KK Einsicht in den Rahmenvertrag zwischen PD und KK zu nehmen. .........."

                  Klaus: wo steht dies obige geschrieben - welche Rechtsvorschrift?

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