Alle nachfolgenden Informationen wurden von mir offiziellen, aktuellen VDK-Unterlagen entnommen und zusammengefasst dargestellt
Pflegestärkungsgesetz II ab 2017
Übergang vom alten zum neuen Begutachtungssystem:
- automatisch bei Pflegebedürftigen, die bereits eine Pflegestufe haben.
- keine neue Begutachtung notwendig, wer bereits Pflegestufe hat (s.u.)
- Kein neuer Antrag muss gestellt werden.
- Pflegekassen teilen jedem Pflegebedürftigen schriftlich den neuen Pflegegrad mit
- Geldleistung wird von Pflegekasse unaufgefordert überwiesen
Begutachtung bei vorhandener Pflegestufe:
- keine neue Begutachtung notwendig, wer bereits Pflegestufe hat (s.u.)
Begutachtungs- / Beurteilungssystem bei Erstbeantragung / Höherstufung
Bis Ende 2016 anhand körperlicher Einschränkungen
Ab 2017 Grad der Selbständigkeit ausschlaggebend
Kriterien ab 2017
1. Mobilität
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
3. Verhaltensweisen
4. psychische Problemlage
5. Selbstversorgung
6. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits u.
therapiebedingten Anforderungen und Belastungen,
7. Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakten
Dabei spielen die bisheren Zeitorientierungswerte keine Rolle mehr.
Vielmehr geht es in der Regel um die Frage, ob die erforderliche Fähigkeit noch vorhanden ist und ob damit verbundene Tätigkeiten selbständig, teilweise selbständig oder nur unselbständig ausgeübt werden können.
Antrag auf Höherstufung – keine Rückstufung möglich:
Wie Bei vorhandener Pflegestufe kann nach Antrag auf Höherstufung bei Ablehnung keine Rückstufung erfolgen
(Ausnahme der Betroffene wäre nicht mehr pflegebedürftig
Anträge bis Ende 2016 (Erstantrag, Höherstufungsantrag) bei Bearbeitung in 2017
Anträge von 2016 werden bei Erst-Bearbeitung in 2017 sowie wenn MDK-Gutachter in 2017 kommt nach dem alten System begutachtet
Schlechterstellung möglich?
Nein - für Pflegebedürftige mit Pflegestufe gilt Bestandschutz
Ja - Manche Behinderte mit rein körperlichen Einschränkungen könnte es nach neuem System unter Umständen schwieriger werden einen höheren Pflegegrad zu bekommen
Auswirkung auf Berechnung der Eigenleistung/-anteil im Pflegeheim
Pflegegrade 2 bis Pflegegrad 5 zahlen EINHEITLICHEN Eigenanteil im Pflegeheim.
Dieser wird für jeweiliges Pflegeheim festgelegt (Anmerkung: wer legt fest?)
Bisher Ende 2016 gilt bei jedem höheren Pflegegrad eine höhere Zuzahlung
Neuerungen für pflegende Angehörige
Rentenversicherungs-Ansprüche werden neu berechnet.
Neu: Beiträge für die Arbeitslosenversicherung (Anm.: weiteres siehe neuen Beitrag)
Entscheidend für Rentenversicherungshöhe ist
- Pflegegrad sowie
- Art der Pflegeleistungen (Anm.: ist mir noch unverständlich)
ACHTUNG! Noch in 2016 noch Pflegestufe beantragen:
- Menschen, die körperlich und seelisch-geistiger Zustand sich verschlechtert und Hilfebedarf sich relevant vergrößert hat!
- Menschen, die vorhaben neu in ein Pflegeheim zu ziehen!
Manche Behinderte mit rein körperlichen Einschränkungen könnte es nach neuem System unter Umständen schwieriger werden einen höheren Pflegegrad zu bekommen
Finanzielle Leistungen
- Pflegegeld erhöht sich in allen Pflegegraden (außer Pflegestufe III o. Demenz)
- Pflegesachleistung erhöht sich
- Bei stationärer Pflege Absenkung der Leistung bei Pflegegrad 2 und 3 (s. Anl. VDK)
- Pflegegrad 1: Betroffener erhält Pflegeberatung, Zuschüsse Verbesserung Wohnumfeld
Pflegestärkungsgesetz II ab 2017
Übergang vom alten zum neuen Begutachtungssystem:
- automatisch bei Pflegebedürftigen, die bereits eine Pflegestufe haben.
- keine neue Begutachtung notwendig, wer bereits Pflegestufe hat (s.u.)
- Kein neuer Antrag muss gestellt werden.
- Pflegekassen teilen jedem Pflegebedürftigen schriftlich den neuen Pflegegrad mit
- Geldleistung wird von Pflegekasse unaufgefordert überwiesen
Begutachtung bei vorhandener Pflegestufe:
- keine neue Begutachtung notwendig, wer bereits Pflegestufe hat (s.u.)
Begutachtungs- / Beurteilungssystem bei Erstbeantragung / Höherstufung
Bis Ende 2016 anhand körperlicher Einschränkungen
Ab 2017 Grad der Selbständigkeit ausschlaggebend
Kriterien ab 2017
1. Mobilität
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
3. Verhaltensweisen
4. psychische Problemlage
5. Selbstversorgung
6. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits u.
therapiebedingten Anforderungen und Belastungen,
7. Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakten
Dabei spielen die bisheren Zeitorientierungswerte keine Rolle mehr.
Vielmehr geht es in der Regel um die Frage, ob die erforderliche Fähigkeit noch vorhanden ist und ob damit verbundene Tätigkeiten selbständig, teilweise selbständig oder nur unselbständig ausgeübt werden können.
Antrag auf Höherstufung – keine Rückstufung möglich:
Wie Bei vorhandener Pflegestufe kann nach Antrag auf Höherstufung bei Ablehnung keine Rückstufung erfolgen
(Ausnahme der Betroffene wäre nicht mehr pflegebedürftig
Anträge bis Ende 2016 (Erstantrag, Höherstufungsantrag) bei Bearbeitung in 2017
Anträge von 2016 werden bei Erst-Bearbeitung in 2017 sowie wenn MDK-Gutachter in 2017 kommt nach dem alten System begutachtet
Schlechterstellung möglich?
Nein - für Pflegebedürftige mit Pflegestufe gilt Bestandschutz
Ja - Manche Behinderte mit rein körperlichen Einschränkungen könnte es nach neuem System unter Umständen schwieriger werden einen höheren Pflegegrad zu bekommen
Auswirkung auf Berechnung der Eigenleistung/-anteil im Pflegeheim
Pflegegrade 2 bis Pflegegrad 5 zahlen EINHEITLICHEN Eigenanteil im Pflegeheim.
Dieser wird für jeweiliges Pflegeheim festgelegt (Anmerkung: wer legt fest?)
Bisher Ende 2016 gilt bei jedem höheren Pflegegrad eine höhere Zuzahlung
Neuerungen für pflegende Angehörige
Rentenversicherungs-Ansprüche werden neu berechnet.
Neu: Beiträge für die Arbeitslosenversicherung (Anm.: weiteres siehe neuen Beitrag)
Entscheidend für Rentenversicherungshöhe ist
- Pflegegrad sowie
- Art der Pflegeleistungen (Anm.: ist mir noch unverständlich)
ACHTUNG! Noch in 2016 noch Pflegestufe beantragen:
- Menschen, die körperlich und seelisch-geistiger Zustand sich verschlechtert und Hilfebedarf sich relevant vergrößert hat!
- Menschen, die vorhaben neu in ein Pflegeheim zu ziehen!
Manche Behinderte mit rein körperlichen Einschränkungen könnte es nach neuem System unter Umständen schwieriger werden einen höheren Pflegegrad zu bekommen
Finanzielle Leistungen
- Pflegegeld erhöht sich in allen Pflegegraden (außer Pflegestufe III o. Demenz)
- Pflegesachleistung erhöht sich
- Bei stationärer Pflege Absenkung der Leistung bei Pflegegrad 2 und 3 (s. Anl. VDK)
- Pflegegrad 1: Betroffener erhält Pflegeberatung, Zuschüsse Verbesserung Wohnumfeld
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