In der neuen VDK Zeitschrift wurde nochmals informiert:
Ab 01. Februar 2017 wird ein Bußgeld fällig, sobald ein Rollstuhlfahrer im PKW nicht ordnungsgemäß angeschnallt ist.
Seit Juni 2016 gilt eine neue Verkehrsvorschrift für die sichere Beförderung von Rollstuhlnutzern:
- Gurtpflicht für Passagiere im Rollstuhl
- Rückhaltesystem für den Rollstuhl selbst
Eigentlich selbstverständlich, dennoch wagen manche den "Ritt" im PKW ohne sicheres Rückhaltesystem.
Mir ist nur noch unklar, ob die Gurte eines z.B. schweren E-Rollstuhles wie unseren ETAC 890 ausreichen um die Person lt. Verkehrsvorschrift zu sichern, oder ob ein sog. Schulterschräggurt noch nötig wäre.
Der ETAC 890 hat einen Hüftgurt sowie Brustgurt und Gurt an der Kopfstütze.
Der Rollstuhl selbst ist gesichert mit 4 Retraktoren am Boden des Wagens (2 vorne und 2 hinten).
Ein Schulterschräggurt ware m.E. kaum sinnig, da die Postition des Rollstuhles immer etwas unterschiedlich ist und die Rückenlehne doch ziemlich geneigt nach hinten ist.
Ab 01. Februar 2017 wird ein Bußgeld fällig, sobald ein Rollstuhlfahrer im PKW nicht ordnungsgemäß angeschnallt ist.
Seit Juni 2016 gilt eine neue Verkehrsvorschrift für die sichere Beförderung von Rollstuhlnutzern:
- Gurtpflicht für Passagiere im Rollstuhl
- Rückhaltesystem für den Rollstuhl selbst
Eigentlich selbstverständlich, dennoch wagen manche den "Ritt" im PKW ohne sicheres Rückhaltesystem.
Mir ist nur noch unklar, ob die Gurte eines z.B. schweren E-Rollstuhles wie unseren ETAC 890 ausreichen um die Person lt. Verkehrsvorschrift zu sichern, oder ob ein sog. Schulterschräggurt noch nötig wäre.
Der ETAC 890 hat einen Hüftgurt sowie Brustgurt und Gurt an der Kopfstütze.
Der Rollstuhl selbst ist gesichert mit 4 Retraktoren am Boden des Wagens (2 vorne und 2 hinten).
Ein Schulterschräggurt ware m.E. kaum sinnig, da die Postition des Rollstuhles immer etwas unterschiedlich ist und die Rückenlehne doch ziemlich geneigt nach hinten ist.
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