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Führerschein Muskelerkrankung

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    Führerschein Muskelerkrankung

    Hallo!

    Ich möchte demnächst meinen Führerschein beantragen. Die Fahrschule meinte das es evtl. möglich wäre das bei meiner Erkrankung (FSHD), von der Führerscheinstelle Gutachten angefordert werden könnten. Hat jemand ähnliche Probleme damit gehabt? Und wisst ihr was da für Kosten auf einen zukommen könnten? Vielleicht könnt ihr mir auch berichten wie das bei euch mit Auto fahren klappt und ob ihr Hilfsmittel benötigt. Wird es schwieriger Auto zufahren oder klappt alles ohne Probleme (zeitlich betrachtet)?

    Freu mich über eure Antworten

    Liebe Grüße

    Franzi

    #2
    Hallo Franzi,

    erst mal ein paar Fragen:
    Welchen GdB hast Du und welche Merkzeichen? Hast Du das Merkzeichen "aG"?
    Ist die FSHD für aussenstehenden schon ganz offensichtlich?
    Wie schätzt Du subjektiv, ganz persönlich Deine Kraft für das Autofahren ein?
    Bist Du berufstätig?

    LG

    Klaus
    It's a terrible knowing what this world is about

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      #3
      Hallo Klaus,

      Danke für deine Antwort.
      Zur Zeit habe ich noch ein GdB mit 50, Merkzeichen habe ich keine. Ich werde demnächst eine Reha machen und will dann in folge dessen ein Erhöhung beantragen. Man sagt mir das es erst im Gesicht auffällt. Ich sehe das anderst und denke ehr das die Schultern auffällig sind. Ich habe schon mal angefangen zu fahren da hat alles prima geklappt. Allerdings musste ich aufgrund eines Umzuges abbrechen. Nun stehe ich 3 Jahre später wieder da und muss neu anfangen. In den 3 Jahren habe ich körperlich abgebaut vorallem am linken Arm daher bin ich mir nicht mehr sicher ob das immer noch so einfach ist. Berufstätig bin ich, allerdings liegt es nur 20 min zu Fuss weg.

      LG


      Franzi

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        #4
        Wenn Du ein "aG" hättest würde die Rentenversicherung alle Kosten für den Führerschein übernehmen.

        Wenn ich das richtig verstanden habe ist Deine Behinderung für Aussenstehende also nicht offensichtlich erkennbar (selber sieht man das oft kritischer).
        Dann musst Du das (bzw. Deine Fahrschule) beim Fürerscheinantrag ja auch nicht unbedingt angeben (verpflichtet bist Du zu der Angabe nicht), wenn es Dich beim Autofahren nicht beeinträchtigt und das auch bei der praktischen Prüfung nicht erkennbar ist
        Das sollte man aber dann auch nicht unbedingt der Fahrschule auf die Nase binden. In Deutschland fühlt sich ja jeder dazu berufen den Behörden alles mitzuteilen auch wenn es die nicht unbedingt was angeht.
        It's a terrible knowing what this world is about

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          #5
          Das hatte ich auch schon überlegt es nicht anzugeben. Allerdings muss man beim Antrag wahrheitsgemäß seine Erkrankungen angeben. Die Fahrschule meint das ich sonst keinen Versicherungsschutz habe falls etwas passiert (Unfall)

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            #6
            Zitat von Franzi95 Beitrag anzeigen
            Das hatte ich auch schon überlegt es nicht anzugeben. Allerdings muss man beim Antrag wahrheitsgemäß seine Erkrankungen angeben. Die Fahrschule meint das ich sonst keinen Versicherungsschutz habe falls etwas passiert (Unfall)
            In welchem amtlichen Antrag steht, dass Du das WAHRHEITSGEMÄß beantworten musst?

            Das stimmt nicht. Allerdings muss die Fahrschule, die den Antrag einreicht wahrheitsgemäß auf Fragen der Behörde Antworten.
            Wenn Du also nichts davon sagst oder das selber nichts angibst gibt es kein Problem, es sei denn bei den Fahrstunden oder der praktischen Prüfung fallen körperliche beeinträchtigen die Deine Eignung in Frage stellen auf (das gilt bis zu dem Moment in dem Du das Teil in der Hand hast).

            Das mit dem Versicherungsschutz ist auch Quatsch, was hat der mit der Erteilung des Führerscheins zu tun. Lediglich wenn eine Versicherung bei der Du später Dein Auto versichern willst danach fragen sollte wäre das evtl. Problem. Die fragen aber nicht danach. Das haben die früher getan, weil Du dann einen Rabatt bekommen hast.

            Allerdings bist Du, wie jeder Gesunde auch selbst dafür verantwortlich vor jeder Fahrt festzustellen ob Du körperlich in der Lage bist ein Auto zu fahren. Wenn sich bei einem Unfall herausstellen würde, dass Du das nicht warst gibt das höchstens ein Problem. Den Haftpflichtversicherungsschutz würdest Du aber nicht verlieren.
            Das gleiche Problem hat aber jeder, wenn sich herausstellt das er besoffen war, grad von einer ambulanten operation kommt, beim Augenarzt grad Atropin-Tropfen bekommen hat, mit eingegipstem Bein fährt oder 40 Fieber hat wegen einer Grippe.
            Zuletzt geändert von KlausB; 10.02.2017, 15:08.
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              #7
              Hab nochmal nachgeschaut. Die Fahrschule meint wohl dieses:


              Da ist dann sowas zu lesen:

              Freiwillige Angaben über den Gesundheitszustand
              Hinweis:
              Nach § 22 Abs. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung hat die Fahrerlaubnisbehörde zu ermitteln, ob Be-denken an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Sie werden deshalb gebeten, diese Anlage wahrheitsgemäß auszufüllen. Bei späterem Bekanntwerden von Eignungsmängeln müssen Sie mit einschneidenden Maßnahmen, die erhebliche Kosten nach sich ziehen können, rechen.

              Man beachte: "Freiwillige ..."
              Nach dem Paragrafen liegt das in Deiner Verantwortung. Die Behörde kann das ermitteln, muss es aber nicht. Du hast da keine Mitwirkungspflicht, musst das daher auch nicht wahrheitsgemäß beantworten. Kannst also durchaus lügen. Wenn es von Dir verlangt wird würde ich das auf jeden Fall (falsch) ausfüllen, da sonst von Dir ein teures Gutachten verlangt werden kann. In dem verlinkten Formular wird sowieso nach nichts gefragt das auf die FSHD passt (könnte woanders natürlich anders aussehen).
              Das mit den "einschneidenden Maßnahmen, die erhebliche Kosten nach sich ziehen können" ist eine leere Drohung, denn das sind die Maßnahmen (Gutachten, MPU) die sowieso auf Dich zukommen würden wenn Du da irgendeine Erkrankung/Behinderung angeben würdest.
              Zuletzt geändert von KlausB; 11.02.2017, 00:34.
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                #8
                Guten Morgen Klaus!

                Danke für deine Hilfe und ja so einen ähnlichen Fragebogen habe ich da auch gesehen. Habe auch noch ein bissel im Internet recherchiert wo es hies es sind freiwillige Angabe. Es scheint auch so, das es von Bundesland zu Bundesland verschieden ist und manche gar nicht danach fragen und andere wiederum doch. Von daher kann ich mich wohl auf die Sache etwas entspannter einstellen. Allerdings muss ich sagen das ich es sehr traurig finde das Menschen in solchen Situationen nicht mal zu Ihrer Krankheit stehen dürfen ohne evtl. finanzielle Nachteile zu befürchten. Ich sehe so was ein, wenn jemand Alkohol oder Drogen nimmt und dann für die Kosten selber aufkommen muss. (grobe Fahrlässigkeit) Aber wenn jemand so wie ich seit Kindheit an eine Erkrankung hat sollte man doch meinen, das man verantwortungsvoller mit sich und seinen Mitmenschen umgeht. Stattdessen wird man "bestraft" das man krank ist. Soviel zur Gleichberechtigung und Toleranz.

                Ich wünsche dir ein schönes Wochenende lieber Klaus

                Liebe Grüße
                Franzi

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                  #9
                  Hallo Franzi,

                  ich kenn mich mit deiner Erkrankung nicht aus.
                  Ich berichte von meinen Erfahrungen. Ursprünglich habe ich ganz normal meine Fahrzeugklassen erreicht.
                  Dann bemerkte ich nach und nach gesundheitlichen Einschränkungen und es wurde bei mir eine HMSN festgestellt.
                  ich fuhr Moped, Motrrad, LKW, PKW. Mittlerweile nur noch PKW. Aber nur mit ein gesonderten Gutachten das beweißt in der Lage zu sein, das Fahrzeug zu führen. Sollte bei einen Unfall zufällig ermittelt werden das Fahrzeug nicht körperlich zu steuern, hat man ganz schnell Ärger in Kosten usw.
                  Ich fahre von der Dekra ein vorgeschriebenes Getriebe, Lenkerkralle die auch im Führeschein vermerkt sind und ich berechtigt ein PKW steuern darf. Die andere Führerscheinklassen sind natürlich gestrichen. Ich musste fünf neue Fahrstunden machen und eine praktische Prüfungsfahrt die mehr darin bestand das Fahrzeug unter Kontrolle zu haben.
                  Ich fühl mich seit dem wohler und sicherer.
                  Es gibt Fahrschulen die gesondert ausbilden dürfen, also nicht jede.
                  Ich suchte mir eine Firma Kadomo, die Fahrzeugumbauten für Behinderte dürchführt, erzählt denen von meinen Handicaps und erhielt super Auskunft diesbezüglich und wie der Werdegang ist.
                  LG

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                    #10
                    Sollte im Falle eines Unfalls festgestellt werden, dass Du körperlich nicht in der Lage warst das Fahrzeug zu führen, nützt Dir das Gutachten auch nichts.
                    Denn trotz Gutachten bist Du bei jeder Fahrt verpflichtet selber zu beurteilen, ob Du ein Fahrzeug sicher führen kannst.
                    Das Gutachten und der Eintrag im Führerschein stellt nur fest in welchem körperlichen Zustand Du zum Zeitpunkt des Gutachten warst.
                    Bei fortschreitenden Erkrankungen ist das problematisch, da die Behörde wenn sie Kenntnis davon hat regelmäßige Gutachten verlangen kann, gesetzlich sogar müsste.

                    Da Dich das alles von Deiner Selbstverantwortung nicht entbindet, hat das alles einen geringen Wert. Beruhigt höchstens die Anderen und sichert den Lebensunterhalt von Fahrschulen und Gutachtern.
                    Wenn man aber denkt, dass einem das Gutachten im Zweifelsfall hilft, dann kann man sich das auch in die Schublade legen und nicht bei der Behörde vorlegen um es im Falle des Falles vorzulegen.
                    Das büßt dadurch nichts an Beweiskraft ein.
                    It's a terrible knowing what this world is about

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                      #11
                      Unfall, Recht oder Unrecht sollte meinen Beitrag nicht dienen, nur meine Erfahrungen und das es Hilfen gibt, wenn man unsicher ist ein Fahrzeug zu führen. Ich kenn den Unterschied vorher und nachher und kann mit meinen Umbau am Auto wieder super Auto fahren. Umbauarbeiten fürten zur TÜV Abnahme und manche eben nur mit neuen Gutachten. Wie gesagt ich war mal völlig gesund und mittlerweile Rollifahrer, Einschränkungen der Extremitäten. Ich weiß das es viele gibt die trotzdem fahren, muss auch jeder für sich selbst entscheiden.

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                        #12
                        Was behinderungsbedingte Umbauten angeht hast Du natürlich recht. Bei einem aG im Schwerbehindertenausweis würde für Berufstätige die Rentenversicherung alle Kosten übernehmen, auch den kompletten Führerschein.
                        Wenn ich Franzi richtig verstanden habe besteht bei ihr die Notwendigkeit aber noch nicht.
                        Zuletzt geändert von KlausB; 15.02.2017, 15:54.
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                          #13
                          Ich habe damals auch nichts gesagt, auch wenn man die Krankheit gesehen hat. Aber eigentlich hat es niemanden gejuckt.
                          Ich an deiner Stelle würde nichts angeben, da es dann zu regelmäßigen Gutachten kommen könnte, und ich denke darauf hast du auch keine Lust.

                          Dem allen vorausgesetzt, Du fühlst dich sicher im Auto und deine Krankheit schränkt dich nicht so stark ein.

                          Ich bin soweit, dass ich manchmal bei der Kupplung mein linkes Bein dann hochziehen muss mit der Hand, oder mein Bein ist die meiste Zeit drauf, kommt auch stark auf die Sitzposition an.

                          Mit einem Führerschein machst du aber nichts falsch. Der ist bei so einer Krankheit echt wichtig, um Mobil zu bleiben, grade wenn du aus dem Dorf kommst.


                          Grüßé

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                            #14
                            Zitat von LordNelson332 Beitrag anzeigen
                            Ich bin soweit, dass ich manchmal bei der Kupplung mein linkes Bein dann hochziehen muss mit der Hand, oder mein Bein ist die meiste Zeit drauf, kommt auch stark auf die Sitzposition an.
                            ähhh.. autos gibts auch mittlerweile mit automatik getriebe, da entfällt das kuppeln einfach

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                              #15
                              Ich fahr inzwischen auch nur noch Autos mit Automatikgetriebe.
                              Wenn man die Kupplung nicht mehr ordnungsgemäß bedienen kann, kann man das Auto auch in bestimmten Fahrsituationen (Glätte, Aquaplaning, Situationen in denen das Auto ins Schleudern gerät etc.) sicher beherrschen.
                              Das sind zwar Ausnahmesituationen aber auch in denen muss man das Auto sicher beherrschen können.
                              Da kann auch keiner sagen, dass er so fährt das er nicht in solche Situationen gerät. Man ist ja nicht allein auf der Straße und was hinter der nächsten Kurve lauert weiß man nie.
                              It's a terrible knowing what this world is about

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