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Delegationsvereinbarung

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    Delegationsvereinbarung

    Hat ein Intensivpflegedienst oder Grundpflegedienst von Euch die Unterschrift unter einer sog. "Delegationsvereinbarung" verlangt?
    Unter dieser Delegationsvereinbarung sollen folgende Leute unterschreiben:
    - Patient
    - Krankenschwester
    - Arzt (welcher die Verordung für häusliche Krankenpflege ausstellte)

    Delegationsvereinbarung Ambulante lntensivpflege xxxxx GmbH

    Diese Vereinbarung umfasst nachfolgende lnhalte und Regelungen:
    Versorgung des nachfolgend bezeichneten Klienten per Delegation durch den behandelnden Arzt bzw. der behandelnden
    Arztin (nachfolgend ,,Arzt" genannt), jeweils im Einzelfallan den Leistungserbringer ,,Ambulante Intensivpflege XXXX GmbH",
    speziell hier seinem/seiner Mitarbeiter/in (nachfolgend ,,Mitarbeiter" genannt):
    Name Patient, Vorname
    Straße
    PLZ / Wohnort
    Die Anordnung und Durchführung von Therapiemaßnahmen unten aufgeführter Bereiche ist grundsätzlich eine ärztliche
    Tätigkeit. Die Durchführung kann aber durch den behandelnden Arzt an examiniertes, pflegerisches Personal (Krankenschwestern/-pfleger, Altenpfleger) jeweils im Einzelfall delegiert werden.
    ln diesem Einzelfalle bestätigt der Arzt die Delegation nachfolgender Therapiebereiche auf unten stehende Person:
    - enterale Ernährungstherapie
    - Wundversorgung
    - Atemwegstherapie (2. B. Absaugung, lnhalation, Tracheostoma-Versorgung)
    - Trachealkanülenwechsel
    - Wechsel eines suprapubischen Katheters
    Der Arzt bestätigt hiermit, dass er sich von der Qualifikation des Mitarbeiters überzeugt hat.
    Diese Delegationsvereinbarung ist jederzeit widenufbar. Der Klient, bzw. seine gesetzliche Betreuungsperson bestätigt mit
    seiner Unterschrift, von der Delegation des behandelnden Arztes Kenntnis zu haben und damit einverstanden zu sein.
    Zuletzt geändert von Skyline; 21.03.2017, 21:33.

    #2
    Meine Nachfrage bei der "Bundesärztekammer Berlin" erbrachte, dass dort diese "Delegationsvereinbarung" in diesem Falle nicht bekannt ist und uns verwiesen an die
    "Kassenärztliche Vereinigung Bayern ", deren Antwort wir erwarten.

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      #3
      Soweit ich weiß, ist das ein Instrument der Qualitätssicherung (http://www.kbv.de/media/sp/08_Delegation.pdf). Problematisch ist meiner Ansicht nach, dass der Arzt aus zeitlichen Gründen diese Qualifikation nicht bei jedem Mitarbeiter überprüfen kann. Es stellt also für den Arzt ein Risiko dar. Der Arzt könnte sich aber auf konkrete Leistungsbeschreibungen des Pflegedienstes berufen.

      Kommentar


        #4
        Danke Katharina,
        das von dir genannte Dokument hatte ich auch bei Recherche gefunden. Denke, diese Vereinbarung betrifft ausschließlich Personal, welches in einer Arztpraxis als "Praxisassistent" angestellt ist.

        Frage ist dennoch, ob es dergleiche Vereinbarungen gibt in Bezug auf Pflegepersonal, welche bei Pflegediensten eingestellt und mir noch nicht "vor die Internetflinte gekommen" ist.

        Auszug:

        § 4 Ärzte und nicht - ärztliche Praxisassistenten


        (1) Ärzte im Sinne dieser Vereinbarung nehmen ausschließlich an der hausärztlichen Versorgung gemäß § 73 Abs. 1 a S. 1 Nrn. 1, 3, 4 und 5 SGB V teil. (2)


        (2) Der nichtärztliche Praxisassistent, der arztunterstützende Tätigkeiten in der Vertragsarztpraxis nach § 1a Ziffer 18 BMV-Ä erbringt und/oder gemäß den §§ 87 Abs. 2b Satz 5 und 28 Abs. 1 Satz 2 SGB V im Auftrag des Arztes angeordnete Hilfeleistungen in Abwesenheit des Arztes in der Häuslichkeit der Patienten, in Alten - oder Pflegeheimen oder in anderen beschützenden Einrichtungen erbringt, muss in der Arztpraxis mit einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit von mindestens 20 Stunden angestellt sein und die Qualifikationsvoraussetzungen nach § 7 dieser Vereinbarung erfüllen
        Zuletzt geändert von Skyline; 22.03.2017, 17:05.

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          #5
          Delegationsvereinbarung

          Na denn - heute kann ich meine Frage beantworten:

          Betreff:
          AW: Delegationsvereinbarung
          Thu, 23 Mar 2017 09:57:00 +0000
          Huber, Thomas (KVB - Regensburg)
          XX

          Sehr geehrte Frau XX,

          die von Ihnen vorgelegte Delegationsvereinbarung ist uns nicht bekannt.

          Im Rahmen der ärztlichen Verordnung der Häuslichen Krankenpflege werden die erforderlichen Leistungen vom verordnenden Arzt konkret benannt und von der Krankenkasse genehmigt. Der mit der Behandlungspflege beauftragte Pflegedienst ist an die Genehmigung gebunden und erbringt diese Leistungen in eigener Verantwortung. Einer zusätzlichen Delegationsvereinbarung bedarf es daher nicht.

          Darüber hinaus ist natürliche eine Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt erforderlich, die jedoch keiner schriftlichen Vereinbarung bedarf.

          Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Kranken-/Pflegekasse, die entsprechende Verträge mit dem Pflegedienstunternehmen zur Berechtigung zur Patientenversorgung geschlossen hat.

          Rechtsgrundlagen: § 13 SGB XI, § 37 SGB V, 132a SGB V, Häusliche Krankenpflege-Richtlinie

          Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach an.


          Freundliche Grüße

          Thomas Huber
          Assessor jur.
          Fachreferent Beschwerdemanagement
          Zuletzt geändert von Skyline; 23.03.2017, 14:12.

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