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Intensivpflege - häusliche Krankenpflege - Behandlungspflege

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    Intensivpflege - häusliche Krankenpflege - Behandlungspflege

    Liebe Leute - fange hier mal an, mich zu "ergießen" über dieses Thema.
    Es sind jetzt die "ersten Schritte".
    Peu à peu
    soll meine Info erweitert werden, immer nach meinem aktuellen Wissenstand.

    Falsche Infos möge ich hoffentlich hier nicht verbreiten - wenn ja, mich bitte korrigieren; danke.

    Jeder der beatmet wird - wenn auch nur stundenweise - hat Anspruch auf häusliche Intensivpflege.
    Diese kann geleistet werden von:

    1. Intensivpflegedienste (durch examinierte Krankenpfleger und Altenpfleger/Innen). Lt. aktueller Information genehmigt die AOK Thüringen wegen des gravierten Mangels an Pflegekräften.

    2. "Selbständige Krankenschwestern" im Rahmen der Kostenerstattung (muss mit der Krankenkasse explizit vereinbart werden - meist für übergangsweise Versorgung)

    3. im Rahmen des "Persönlichen Budgets" selbst eingestelltes Personal, wobei bei den meisten Krankenkassen ausschließlich examinierte Krankenpfleger oder Altenpfleger zugelassen sind (muss mit der Krankenkasse explizit vereinbart werden). Ausnahmsweise können auch examinierte Pflegehelfer eingestellt werden (diese mit sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung eines vesorgenden Arztes z.B. Hausarzt und nur nach vorheriger Zustimmung der Krankenkasse).

    Zu 1. Intensivpflegedienste:

    Betroffene Familie kann sich an ihre Krankenkasse wenden und fragen mit welchen Intensivpflegediensten in der näheren Region diese bereits Versorgungsverträgen geschlossen hat.
    Dann kann sich die Familie mit diesen Intensivpflegedienste (IPD) persönlich in Verbindung setzen und um eine häusliche Versorgung nachfragen.
    Will der IPD die Versorgung übernehmen, setzt sich dieser mit der Krankenkasse in Verbindung um entweder einen "Einzelvertragliche Versorgungsvertrag" abzuschließen.
    Manche IPD vereinbaren mit der Krankenkasse so etwas wie Versorgungs-Rahmenverträge (genaue Bezeichnung im Moment unklar) - diese gelten für alle zu Versorgenden dieser Krankenkasse.
    Oder IPD schließt Vertrag mit dem "Verband der Ersatzkassen" oder bei den "AOK-Verband" ab. Diese Verträge gelten dann auch krankenkassen-übergreifend.
    Mit diesen Verträgen vereinbaren die IPD den Stundenvergütungssatz für Häusliche Krankenpflege/Behandlungspflege/Intensivpflege und weitere Rahmenbedingungen.

    Hier in Nordbayern zahlen die Krankenkassen an IPD ca. 30,-- bis 33,-- Euro pro Stunde der häuslichen Krankenpflege.

    Die zu versorgende Familie muss sich nun überlegen, ob sie die Grundpflege und ggf. Hauswirtschaft vom IPD ebenfalls übernehmen lassen will und auch ob nur anteilsmäßig oder auch mit der kompletten Versorgung.
    Durch diese Entscheidung, wird auch die Höhe des Pflegegeldes welche die Pflegekassen bezahlen bestimmt. Bitte lest darüber erst mal im Einzelnen im Internet nach, wie sich die Beträge sich entsprechend verändern.
    Ebenso u.a. wird die Leistung für Pflegende bei der Rentenkasse bestimmt und Unfallkasse, Arbeitsamt.

    Alle Pflegedienste in Bayern / Mittelfranken / und Oberfranken, welche wir für unsere Versorgung telefonisch interviewten, erklärten uns folgendes:
    - für die Grundpflege würden sie aufgrund einer Vereinbarung pro Stunde 42,-- Euro verlangen.

    Hinweis von mir: Ich versuchte herauszufinden, wer mit wem diese Vereinbarung geschlossen hat. Inzwischen habe ich die Ansicht, dass es sich womöglich um Vereinbarungen unter den IPD geht und somit als "Preisabsprache" gelten kann.
    (Preisabsprachen sind laut Wettbewerbsrecht i.P. nicht erlaubt und rechtswidrig).

    - Der Preis für Grundpflege und Hauswirtschaft hat zur Folge, dass die von den Pflegekassen zu leistende "Sachleistung" relativ schnell aufgebraucht wird.
    - Je geringer der Pflegegrad, desto geringer ist der "Sachleistungsbetrag" der Pflegekassen aber die Krankenkassen zahlen mehr Stunden für "Häusliche Krankenpflege" bei Beatmungspflicht.
    - Je höher der Pflegegrad, desto höher ist der "Sachleistungsbetrag" der Pflegekassen aber die Krankenkasse zahlen weniger Stunden für "Häusliche Krankenpflege" bei Beatmungspflicht.
    Die jeweilige Zuzahlung zur Grundpflege ist von der betroffenen Familie explizit zu errechnen bzw. sich vom IPD berechnen zu lassen. Da die Sachleistungen für Grundpflege immer "gedeckelt" sind, entstehen fast immer Zuzahlungen.
    Ist eine Familie sozialhilfeberechtigt, so muss das Sozialamt diese Zuzahlungen übernehmen - alle anderen müssen eben dumm gucken und selbst bezahlen.

    Für diese Zuzahlungen für Grundpflege bei häuslicher Krankenpflege gilt noch immer das Urteil des Bundessozialgerichtes von 2010.

    Die Familie muss mit dem IPD ebenfalls einen Vertrag schließen, dort muss zwingend von der Familie geachtet werden, dass Vertragskündigungen möglichst immer mit langer Frist z.B. 2 oder 3 Monate zum Monatsende, oder nur zum Ende der ärztlichen Verordnung (welche standardmäßig über 3 Monate laufen).
    Zu sonstigen Vertragsinhalten bitte zur Zeit im Internet recherchieren. (Evtl. schaffe ich hier auch ein Muster einzustellen)

    Vorteil bei IPD:
    - alle Organisation liegt beim IPD
    - wenn eine Pflegekraft nicht harmoniert, dann kann Pflegedienst schneller eine neue Pflegekraft senden (voraussetzung er hat geeignete Kraft)
    - Pflegedokumentation (kann hilfreich sein, obwohl oft zuviel Papierkram stattfindet)
    - liefern meist, Desinfektion, Handschuhe, etc. dieses muss die Familie also nicht selbst besorgen

    Nachteil bei IPD:
    - Familien sind womöglich dem IPD bei schlechter Organisation und Leitung diesen ausgeliefert
    - Familien können auch - je nach Vertrag - womöglich auch schnell gekündigt werden wenn der Pflegedienst die Versorgung nicht mehr übernehmen will
    - IPD treten oft sehr freundlich und überzeugend auf und sind anschließend weder das eine noch das andere.
    Zuletzt geändert von Skyline; 26.07.2017, 22:14.

    #2
    - IPD treten oft sehr freundlich und überzeugend auf und sind anschließend weder das eine noch das andere.
    Aus gegebenem Anlaß: Ich stimme Dir voll und ganz zu. Hier will sich die Firmenleitung nicht mehr an gemachte Zusagen erinnern.

    http://www.mdk.de/323.htm
    Erhält der Pflegebedürftige vor Leistungsbeginn einen Kostenvoranschlag über die ggf. entstehenden Eigenkosten?
    Die gibts hier erst seit 3,5 Jahren. Umgang mit Kunden und Rechtschaffenheit gehört nicht zur Ausbildung.

    wennes
    Zuletzt geändert von Gast; 09.08.2017, 16:13.

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