Ankündigung

Einklappen

Einhaltung der Forenregeln und Kommunikationskultur

Liebe Forumsnutzer,

gerne stellen wir Menschen mit neuromuskulärer Erkrankung und ihren Angehörigen das DGM-Forum für Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zur Verfügung und bitten alle Nutzer um Einhaltung der Forenregeln: https://www.dgm-forum.org/help#foren...renregeln_text. Bitte eröffnen Sie in diesem Forum nur Themen, die tatsächlich der gegenseitigen Unterstützung von neuromuskulär Erkrankten und ihrem Umfeld dienen und achten Sie auf eine sorgfältige und achtsame Kommunikation.

Hilfreiche Informationen und Ansprechpersonen finden Sie auch auf www.dgm.org.

Ihre Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e.V. (DGM)
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Persönliches Budget

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Persönliches Budget

    Arbeitsvertrag:
    Wer hat schon mal Arbeitsverträge erstellt?
    Wer hat Ahnung davon oder kennt jemand, der einen Mustervertrag (für Pflegekräfte im häuslichen Dienst) zur Verfügung stellt.
    Z.B. können die Krankenpfleger (welche einen betreuen) ihren Vertrag einscannen (mit geschwärztem Namen und Gehalt) und dann an Euch weitergeben (wenn Vertrauen vorhanden).
    Wir haben inzwischen 3 verschiedene Arbeitsverträge, welche bei 3 Pflegediensten tatsächlich eingesetzt werden und sind auf der Suche nach weiteren Mustern (einen davon hat uns sogar der Pflegedienst selbst zur Verfügung gestellt).

    Aus diesen Vorlagen wollen wir einen Arbeitsvertrag fertigen, welcher bei " Persönlichem Budget " als Vorlage eingesetzt werden kann.
    Dieser Arbeitsvertrag soll gute Bedingungen für Pflegekräfte beinhalten, aber auch rechtlich einwandfrei sein und den Gepflegten größtmögliche Absicherung bieten.

    Wer nicht nur hier im Forum sondern auch in ähnlichen Foren unterwegs ist, oder zusätzlich in entsprechenden Facebook-Gruppen, bitte ich auch dort meine Anfrage vorzutragen - evtl. kommen weitere "Musterverträge".
    Danke.
    Skyline

    #2
    Z.B. eine Vorlage für einen Arbeitsvertrag aus dem Internet (nicht gerade der "Superhit")
    Kopiere und füge ein:

    Kommentar


      #3
      Was hast Du denn damit vor?
      Einen eigenen Pflegedienst Gründen?
      Dann solltest Du Dich auf jeden Fall juristisch beraten lassen.
      Es wäre am einfachsten sich auf einen bestehenden Tarifvertrag zu beziehen, Dann musst Du die Einzelheiten nicht schriftlich festlegen.

      Willst Du für da persönliche Budget wirklich Arbeitgeber, mit allen damit zusammenhängenden Pflichten werden?
      Wenn Du damit eine 24-St.-Pflege sicherstellen willst, dann brauchst mindestens 4 Arbeitnehmer, besser 5.

      Das Muster ist recht zweifelhaft, z.B. ist die Regelung des Bereitschaftsdienstes, soweit es die Vergütung angeht rechtswidrig. Aber dafür sehr Arbeitgeberfreundlich. Das müsste allerdings auch nicht einzelvertraglich geregelt werden, wenn man nicht eine Bessere als die gesetzliche Regelung vereinbaren will.

      Die Vertragsstrafen sind ja bedrohlich (Das schüchtert ordentlich ein), aber in der Form wohl sittenwidrig und vor Gericht daher unwirksam.
      Zuletzt geändert von KlausB; 17.12.2017, 19:09.
      It's a terrible knowing what this world is about

      Kommentar


        #4
        Klaus, es steht "Persönliches Budget" als Headline.
        D.h. natürlich nicht, dass ich / wir einen Pflegedienst gründen.
        Ich schrieb, dass dieses Muster aus dem Internet nicht der "Superhit" ist.
        Aber denke nicht, dass Pflegedienste nur super Verträge den Pflegekräften anbieten. Das ist sehr unterschiedlich und wir sind der Auffassung, dass die Pflegekräfte ordentliche Verträge mit ordentlichen Bedingungen erhalten sollen.
        Wir wissen inzwischen, dass die Kunden der Intensiv-Pflegediensten - also die Betroffenen z.B. von ALS - den Pflegediensten sehr ausgeliefert sind.
        Und auch die Pflegekräfte sind zum Teil ausgeliefert.
        Womöglich sind beide Parteien (Pflegekräfte und Kunde) etwas besser gestellt bei der Umgehung eines Pflegedienstes.
        Erstmal muss ein sinniger Vertrag entworfen werden!
        Mit diesem kann man dann auf die Suche gehen nach Pflegekräften für das "Persönliche Budget".

        Kommentar


          #5
          Zitat von Skyline Beitrag anzeigen
          Erstmal muss ein sinniger Vertrag entworfen werden!
          Mit diesem kann man dann auf die Suche gehen nach Pflegekräften für das "Persönliche Budget".
          Das hast Du nicht ernsthaft vor?
          Es geht doch um 24-Std.-Behandlungspflege. Oder?
          Damit wärest Du dann Arbeitgeber.
          Das: "Wenn Du damit eine 24-St.-Pflege sicherstellen willst, dann brauchst mindestens 4 Arbeitnehmer, besser 5." ist dann noch das geringste Problem.
          Als "persönliches Budget" müsstest Du natürlich dann natürlich dann auch die Lohnnebenkosten (Steuern, Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung) in Rechnung stellen. Du brauchst dann auch eine Genehmigung.

          Haften für Behandlungsfehler der Pflegekräfte tust Du dann auch.
          Zuletzt geändert von KlausB; 18.12.2017, 00:05.
          It's a terrible knowing what this world is about

          Kommentar


            #6
            Hallo Budget-Interessierte,
            auch wir haben vor Jahren über das "Persönliche Budget" nachgedacht, als wir uns über unseren damaligen Pflegedienst ärgern mussten.

            Wir haben uns darüber informiert., u.a. in der Broschüre des Bundes-Arbeitsministeriums (www.bmas.bund.de) "Das trägerübergreifende Persönliche Budget". Außerdem haben wir uns nach praktischen Erfahrungen damit erkundigt, u.a. beim ZsL (Zentrum für selbstbestimmtes Leben, www.isl-ev.de). Dort hat man uns erzählt, dass es nur sehr wenige erfolgreiche Anwendungen dieses Modells gibt und eher davon abgeraten, und zwar aus genau den Gründen, die Klaus in seinem Beitrag anführt.
            Ergänzend dazu: Was Klaus da beschreibt, würde vermutlich sehr viel Zeit und Nervenkraft kosten. Unsicher auch, ob's finanziell hinhaut: Um gute Kräfte zu bekommen, müsste man auch entsprechend gut bezahlen.

            Bei uns wäre zudem die Bedingung "trägerübergreifend" erschwerend hinzugekommen. Hätte bedeutet, dass mehrere Kostenträger hätten kooperieren müssen (bei uns PKV und Beihilfestelle), wovon einer die Koordination hätte übernehmen müssen. Dass das glatt geht, konnten wir uns nicht vorstellen und haben die Sache nicht weiter verfolgt.

            Inzwischen haben wir einen Pflegedienst, mit dem wir hochzufrieden sind.

            Alles Gute!
            ______________________________________
            P.S.: Infos findet Ihr auch unter: www.bar-frankfurt.de, www.budget.paritaet.org (evtl. nicht mehr aktuell)
            Zuletzt geändert von Blauracke; 18.12.2017, 11:21.

            Kommentar


              #7
              Das persönliche Budget kann schon eine Möglichkeit sein wenn nur eine Grundpflege nötig ist. Dann wäre das Arbeitgebermodell auch mit relativ geringem Aufwand möglich, weil man dann auf geringfügig Beschäftigte zurückgreifen kann, was mit geringem Aufwand möglich ist.

              Bei Behandlungs-/Beatmungspflege über 24 Std. ist der Aufwand aber wie beschrieben erheblich. Warum soll man sich zudem noch den Ärger mit dem Personal denn noch selber aufhalsen?

              Wenn es denn unbedingt sein muss:
              Der Arbeitsvertrag muss nur folgendes enthalten:

              - Beginn des Arbeitsverhältnisses
              - Ort der Beschäftigung
              - Tätigkeitsbeschreibung
              - Arbeitszeit
              - Vergütung
              - Urlaubsanspruch


              Mehr muss da nicht drinstehen.
              Man sollte da auch nicht mehr reinschreiben (außer einer Probezeit) um da nicht in irgendwelche juristische Fallgruben zu tappen.
              Die Verpflichtung auf den Datenschutz sollte man in einer separaten Erklärung, als Anhang zum Arbeitsvertrag unterschreiben lassen.
              Zuletzt geändert von KlausB; 18.12.2017, 16:28.
              It's a terrible knowing what this world is about

              Kommentar


                #8
                Leider nicht so einfach alles.
                Es gibt keinen Grundpflegedienst, der einen 24Std-beatmeten Menschen so einfach pflegen will und kann.
                Die Beatmung darf nicht unterbrochen werden und muss korrekt durchlaufen.
                Dazu benötigt man einiges an Erfahrung, Weiterbildung auch auf den Patienten und seine Technik abgestimmte.
                Die Grundpflege übernehme ich täglich zuzüglich ebenso Intensivpflege für mind. 43 Stunden die Woche - tlw. habe ich auch bis 84 Stunden/Wo. Intensivpflege alleine zu handeln.

                Gerade die Intensivpflege soll versorgt werden. Hier haben einige Leute z.B. von ALS-Mobil (Oliver, Jahn u.a.) schon jahrelange Erfahrung.
                Die erhalten z.B. das All-In-Paket (von Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt u.a.) gebündelt als Persönliches Budget.

                Auch für Krankenpflegepersonal beim Pers. Budget sollte der Vertrag ausführlicher sein z.B. 5 Tage Woche oder doch 6 Tage Woche). Zuschläge wann und in welcher Höhe. Pausenzeitenabzug tatsächlich oder doch nur im Vertrag. Kilometergeld oder Kilometerpauschale oder nix.
                Krankmeldungen auch bei Kindkrank oder nein, Krankschreibung ab 1. Tag oder 3. Tag, vorhandene Ausbildungsvoraussetzung, Verschwiegenheitsklauseln, Kündigungszeiten, etc. etc.
                Mein Mann hat schon einige Erfahrung mit Personalverantwortung (er war für mehrere hundert Mitarbeiter - vorzüglich technische - verantwortlich). Eine Personalfachfrau seines Ex-Betriebes würde uns auch für die letztlichen Fragen unterstützen. Dennoch geht es ja darum, einen Arbeitsvertrag anzubieten, welcher einen Anreiz für die möglichen Mitarbeiter bietet.
                Jede Branche hat ihre eigenen Verträge und viele Intensivpflegefirmen unterscheiden sich in den Konditionen.

                Schön, dass es Familien gibt, welche zufriedenstellende Versorgung über Intensivpflegedienst haben. Es gibt leider auch viele, die nur schwierige bis schlechte Erfahrungen haben.
                Zuletzt geändert von Skyline; 19.12.2017, 14:10.

                Kommentar


                  #9
                  "(5 Tage Woche oder doch 6 Tage Woche)": + Std./Woche fällt unter "Arbeitszeit"
                  "Kilometergeld" entfällt wenn es nur einen Einsatzort (bei Dir zuhause) gibt.
                  "Verschwiegenheitsklausel": Siehe Verpflichtung auf den Datenschutz
                  Alles andere ist gesetzlich geregelt oder fällt unter das Direktionsrecht des Arbeitgebers.
                  Krankschreibung ab 1. Tag im Arbeitsvertrag ist ohnehin unwirksam.

                  Gerade bei beatmeten Patienten kann man beim Arbeitgebermodell den Betroffenen nur viel Glück wünschen.
                  It's a terrible knowing what this world is about

                  Kommentar


                    #10
                    Klaus - wie viel bist du von Beatmung betroffen und hast Erfahrung mit Versorgung durch Intensivpflegediensten?
                    Danke aber für deine kritischen Gedankengänge!

                    Kommentar


                      #11
                      Wenn Du einen Pflegedienst beauftragst muss der das Personalproblem lösen.
                      Wenn Du selber Arbeitgeber bist musst Du Personalprobleme selber lösen.
                      Wenn es dann so lebenswichtige Dinge wie Beatmung geht kann man da schnell an Grenzen stoßen.
                      Wenn der Arbeitgeber nicht der Beatmungswpflichtige selber ist sondern Du der Arbeitgeber bist und Dein Mann der Patient ist kann das ganz schnell zu juristischen Haftungsfragen oder gar strafrechtlichen Konsequenzen führen.

                      Es ging hauptsächlich um den Arbeitsvertrag.

                      Du musst auch bedenken, dass Änderungen in den Arbeitsanforderungen eintreten können.
                      Wenn Du dann im Arbeitsvertrag alles genau geregelt hast, kannst Du Anpassungen daran nur durch eine Änderungskündigung vornehmen.
                      Die Anforderungen an eine Änderungskündigung (=Auflösung (Kündigung) des Arbeitsvertrages + Abschluß eines neuen Vertrages) entsprechen juristisch denen einer normalen Kündigung. Wenn der Vertrag unbefristet ist gehen beide Parteien ein Dauerschuldverhältnis ein. Da sind der Auflösung juristische Hürden gesetzt.

                      Daher ist es sinnvoller die Einzelheiten im Rahmen des Direktionsrechtes des Arbeitgebers zu regeln.
                      Zuletzt geändert von KlausB; 19.12.2017, 14:44.
                      It's a terrible knowing what this world is about

                      Kommentar


                        #12
                        Leider noch keine gewünschte Antworten exakt auf meine Anfrage - gibt es wahrscheinlich hier im Forum nicht mehr - oder doch noch irgendwann?

                        Klaus, bitte denke nicht, dass man absolut keine Ahnung von der Materie hat. Ich befasse mich mit Beatmung seit 2012 und allem was mit ALS zusammenhängt seid 2009 und kann / habe alle unsere Krankenschwestern auf die fachlichen Anforderungen meines Mannes eingewiesen. Insgesamt musste ich alle "schulen" und muss leider noch heute und immer wieder dies tun. Ohne mich, können die mit meinem Mann nicht umgehen! Hört sich übertrieben an, aber ist so.
                        Maskenbeatmung ist doch schwieriger zu handeln für Krankenpflegepersonal. Ich kann mit meines Mannes Beatmung besser umgehen als alle unsere Pflegekräfte.
                        Nur wer länger bei uns ist, kann das relativ ohne mein Zutun.

                        Und die Intensivpflegefirmen haben sich bei uns noch nicht "hervorgetan" Personalprobleme zu lösen - eher im Gegenteil.

                        Aber ich will nicht das "ständig unnötige Blabla" hier, sondern nur Fakten.

                        Kommentar


                          #13
                          Deine Frage drehte sich doch nicht um die Beatmung. Dazu kann ich Dir sicher nicht viel sagen.

                          Du hattest nach einem Arbeitsvertrag gefragt. Arbeitsverträge richten sich grundsätzlich nach den Anforderungen des Arbeitsrechts im BGB (ich glaube das war §611 ff.), ganz unabhängig von das Aufgabengebiet in dem der Arbeitnehmer eingestellt wird.

                          Grundsätzlich gibt es da keinen Unterschied zwischen PflegerInnen und Handwerkern.


                          PS
                          Die Probleme mit den Pflegediensten kenne ich schon.
                          Ich habe meine Frau auch 5 Jahre lang gepflegt.
                          Zuletzt geändert von KlausB; 21.12.2017, 17:16.
                          It's a terrible knowing what this world is about

                          Kommentar


                            #14
                            Klar richtet sich ein Arbeitsvertrag an den Gesetzen.
                            Aber.....mit Speck fängt man Mäuse......!

                            Kommentar


                              #15
                              Mit den Pflegediensten ist so eine Sache .Man ganz schön Pech haben .Wenn er, zum Beispiel, zu klein ist wird er Schwierigkeiten haben Personal bei Krankheit etc zu stellen .Dann kommen womöglich unterqualifizierte Pfleger .Es gibt auch welche die auf einer Blacklist stehen

                              Wir haben das Problem nur Osteuropäische Pfleger, die nicht anerkannt sind, haben .Da macht die Krankenkasse Schwierigkeiten . Wir werden bald den Pflegedienst wechseln zu einem großen .

                              Gudrun

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X