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Kraftfahrzeughilfe für EU-Rentner

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    Kraftfahrzeughilfe für EU-Rentner

    Hallo,

    ich beziehe eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente und habe nun einen Rollstuhl verordnet bekommen. Als Mito ist meine Kraft sehr eingeschränkt. Ich habe daher einen leichten und leichtgängigen Aktivrollstuhl (Sopur Easy Life), der horizontal, aber nicht vertikal klappbar ist. Vertikal klappbar wäre er, wenn die Rückenlehne nicht verstellbar wäre. Ich brauche aber eine verstellbare Lehne.

    Leider passt er kaum (nur liegend mit viel Gefrickel) in unser Auto. Ich schaffe es nur unter größter Anstrengung, ihn einzuladen und bin dann völlig fertig. Außerdem ist dann die Rücksitzbank umgeklappt und das Auto ist so voll, dass wir nichts und niemanden außerdem transportieren können.

    Auch im Hinblick auf eine fortschreitende Verschlechterung und später erforderliche Umbauten würden wir gerne einen VW Caddy (kein anderes Auto, kein Reimport. Dies ist die für uns beste Lösung) kaufen, der noch nicht so alt ist, dass wir laufend Reparaturkosten haben. Für unseren Euro 5 – Diesel bekommen wir aber relativ wenig Geld und unsere Ersparnisse reichen nicht aus. Einen Kredit für ein Auto abzubezahlen, ist nicht möglich. Soweit die Rahmenbedingungen. Bitte stellt dies nicht in Frage.

    Ich habe mich bereits ein wenig schlau gemacht. Die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung bezieht sich in erster Linie auf Arbeitnehmer u.ä., scheidet also aus. Rentenversicherung, Unfallversicherungsträger, Kranken- und Pflegekasse ebenso. Beim Sozialhilfeträger werden wir als Hausbesitzer (zahlen wir noch ab) keine Chance haben. Stiftungen kommen vermutlich auch nicht in Frage, da diese allenfalls dann einspringen, wenn alle anderen abgelehnt haben, wie ich gelesen habe. Auch wüsste ich nicht, welche Stiftung realistisch in Frage käme. Ich finde die Recherche sehr schwierig.

    Bleiben Versorgung- und Integrationsamt. Man kann es als EU-Rentner vielleicht über Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft versuchen. Aber welcher Kostenträger kommt da dann realistisch in Frage? Hat jemand zu diesen Varianten Erfahrungen?

    Viele Grüße

    Marc
    Zuletzt geändert von Marc; 02.01.2018, 10:59.
    Krankheitsrelevante Daten s. Profil

    #2
    Das wird wohl nur über Leistungen zur Teilhabe gehen.
    Dafür gibt es in den Gemeinden meistens ein gesondertes Amt. häufig beim Sozialamt angesiedelt.

    Die werden sich aber an der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung orientieren.
    Das heißt, dass das Auto noch mindestens den halben Neuwert haben muss. Es gibt auch nur einen Zuschuss von höchstens 10.000,- EUR (abzüglich des Restwertes Deines alten Autos).
    Wenn Du später Umbauten brauchst muss das Auto zu dem Zeitpunkt auch noch den halben Neuwert haben.
    It's a terrible knowing what this world is about

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      #3
      Hallo Marc,

      so weit mir bekannt ist, ist dafür die Eingliederungshilfe zuständig. Allerdings lehnen diese auch ganz gerne irgendwelche Anfragen meistens erst einmal ab. Ist zumindest meine Erfahrung. Ob dir/euch aber eine solche Hilfe zu stehen würde, könntet du aber bei einem Sozialverband, - z. B. VDK erfragen.
      Liebe Grüße,
      Sharon

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        #4
        Hallo,
        danke für die Hinweise. In unserer Gemeinde ist es das "Amt für Soziales" für Eingliederungshilfe/ Leistungen zur Teilhabe an der Gesellschaft zuständig. Auf einen Zuschuss zu einem neuen Auto macht man mir dort aber wenig Hoffnung. Geringfügig bessere Chancen hätte ich wohl auf einen Zuschuss zu einem behinderten gerechten Umbau. Dazu muss ich dann aber in bisher nicht bekanntem Umfang Auskunft über mich geben. Ich müsste Kontoauszüge des letzten halben Jahres vorlegen, u.ä.. So blank ziehen mag ich gar nicht.

        Die Dame kannte sich nach eigenen Bekunden aber nicht sehr gut aus (wie so häufig bei Behörden/ Leistungenträgern). Die geringen Chancen auf einem Zuschuss zu einem Auto machte die Damen daran fest, dass ich schwer begründen könne, warum ich es vergleichbar häufig ein Auto benötige, wie eine erwerbstätige Person... Das ist doch schizophren! Jemand, der noch gesund genug ist, um zu arbeiten, hat bessere Chancen auf einen Zuschuss, als jemand, der eine Erwerbsminderungsrente bezieht. Ich muss mich jetzt erst einmal neu sortieren. Vielleicht werde ich mich weiter mit dem Amt für Soziales abmühen, vielleicht versuche ich noch etwas über das Versorgungsamt oder Stiftungen. Sofern ich noch etwas erreiche, werde ich hier berichten. Vielleicht nutzt es anderen.

        Viele Grüße
        Marc
        Krankheitsrelevante Daten s. Profil

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          #5
          Ich lese gerade diesen Thread, weil ich ein ähnliches Problem habe.
          Ich bin pensionierte Beamtin und kann nur noch kurze Strecken gehen. Bin 100% schwerbehindert, Merkzeichen G und B, Pflegegrad 2.
          Wenn ich außerhalb meines Hauses unterwegs sein will, muss ich schon lange mein Auto (und den Rollator) benutzen und werde künftig auf einen E-Rolli immer mehr angewiesen sein.
          Ich will ein annähernd normales Leben führen können, alle anfallenden Autofahrten wie früherr, als ich mobiler war, selbst durchführen können und dabei so wenig Hilfen wie nötig in Anspruch nehmen müssen.
          Ich habe ein altes Auto (Corsa), in das ich, wenn es denn möglich ist, einen Ladeboy installieren lassen will, damit ich einen E-Rolli unterwegs nutzen kann, zumal schon das Herausheben des Rollators aus dem Kofferraum mich immer öfters aus dem Gleichgewicht bringt.
          Den E-Rolli habe ich noch nicht, aber ich gehe davon aus, dass ich den von meinen Kostenträgern bekomme, wenn der Arzt ihn mir verordnet.

          Es geht mir zuerst um einen Fahrzeugumbau für den Ladeboy:
          Meine Fragen:
          1. Ich würde gern wissen, ob dieser Fahrzeugumbau vom Integrationsamt (wohl als Teilhabeleistung?) immer bezahlt wird oder ob Vermögen und Einkommen dabei geprüft werden?
          2. Gibt es Leistungen im Bereich der "Mobilität", bei denen Einkommen und/oder Vermögen keine Rolle spielen?

          Ich hatte die §§ 83, 113 und 114 SGB IX bisher so verstanden, dass ein Fahrzeugumbau evtl. bezahlt würde, da § 7 der Kraftfahrzeughilfeverordnung in
          § 114 Nr. 2 SBG IX nicht ausgeschlossen wurde.

          Ich hoffe, dass hier jemand (Klaus?) dazu etwas sagen kann?

          Vielen Dank im voraus.


          LG
          Lilo


          (Text geändert bzw. gekürzt)
          Zuletzt geändert von Lilo-6; 13.09.2023, 11:16.

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            #6
            Die grundsätzliche Mindeszanforderung für Kfz-Hilfe ist das Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis, „G“ reicht nicht, such nicht mit 100%.
            Wenn Du bereits pensioniert bist wird das Integrationsamt nicht zuständig sein sondern eher die Eingliederungshilfe (Stichwort: Teilhabe).
            Die Wahrscheinlichkeit, dass überhaupt Jemand Kfz-Hilfe gewährt ist in Deinem Fall aber relativ gering wenn man nicht mehr im Arbeitsleben steht.

            Du kannst natürlich auch erstmal einen schriftlichen, formlosen. Antrag (2-Zeiler) an das Integrationsamt stellen. Die müssen dann innerhalb von 3 Wochen prüfen ob überhaupt ein Anspruch besteht und den Antrag ggfs. an den zuständigen Träger weiterleiten. Nach 2 Monaten muss ein Zwischenbescheid oder abschließender Bescheid vorliegen, wenn das nicht der Fall ist gilt der Antrag per Genehmigungsfiktion automatisch als genehmigt.

            Textvorschlag:
            “hiermit beantrage ich finanzielle Hilfen zur Beschaffung eines Kfz und behinderungsbedingter Zusatzausstattungen nach der Kraftfahrzeughilfeverordnung gem. beiliegender Kostenvoranschläge“
            Das war mein Text des Antrags an die Rentenversicherung. Da Die die 2-Monatsfrist versäumten mussten die ungeprüft Alles übernehmen und den 15-Seiten-Antrag musste ich auch nicht ausfüllen.

            Kostenvoranschlag für das neue Auto vom Händler und für die Zusatzausstattung vom Umbauer beilegen. Fertig.
            Antragsformulare etc. können die dann ja nachfordern.
            Das Auto muss noch mindestens einen Restwert von 50% des Neufahrzeugs haben.
            Für das Auto werden einkommensabhängig Max. 10.000 EUR (wenn da nicht erhöht wurde) übernommen. Die Zusatzausstattung (dazu gehört z.B. auch das Automatikgetriebe, Standheizung (bei MuskelErkrankungen häufig notwendig) etc. des Grundfahrzeuges werden einkommensunabhängig zu 100% übernommen.

            Aes erstes muss in Deinem Fall, wie erwähnt, erst das Merkzeichen „aG“ beantragt werden. Da ist das Versorgung schon sehr zurückhaltend mit, weil die wissen welche Ansprüche Du damit geltend machen kannst. Neben Kfz-Hilfe aich den Parkausweis, kostenlose Befürderung in öffentlichen Verkehrsmitteln und Kfz-Steuer-Befreiung.
            Zuletzt geändert von KlausB; 29.08.2023, 05:57.
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              #7
              Solltest Du keine Hilfen bekommen gibt es in Dänemark, gleich hinter der Grenze, einen Händler der günstig gebrauchte umgebaute Autos verkauft.
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                #8
                Hallo Klaus,

                danke für Deine Einschätzungen.
                Ich hatte vor 3 Tagen schon eine längere Antwort fertig und habe es wieder fertig gebracht, sie aus Versehen zu löschen. Irgendetwas mache ich manchmal falsch.

                War vielleicht auch gut so, denn ich bekam danach vom Amt den Antrag zugesandt und das hat weitere Fragen bei mir aufgeworfen.
                Ich bin schwer erschrocken, als ich diese vielen Blätter gesehen habe. Vielleicht will man seitens der Behörde durch das Anfordern von soo vielen Unterlagen die Antragsteller auch abschrecken?
                Ich werde derzeit den Antrag nicht abzugeben brauchen, zumindest nicht, solange ich nicht weiß, dass ich den Funken einer Chance auf eine Leistung habe.
                Denn ich bin nicht mehr berufstätig und kann also keine Leistungen erhalten, bei denen das Voraussetzung ist.


                Da ich im Süden der Republik wohne, kommt der Händler in Dänemark für mich nicht in Betracht. Es wäre nicht machbar für mich, so weit zu fahren.
                Eine Zweigstelle von Paravan wäre für mich erreichbar. Hast Du Deine Versorgung von dieser Firma?
                Ich schätze, dass die nicht billig sind. Ich muss mich schlau machen, was bei mir sinnvoll ist.

                Gruß
                Lilo

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                  #9
                  Von welchem Amt den Antrag und für was (kfz-Hilfe und/oder Neufestsetzung damit du das“aG“ bekommst ohne das ist das sowieso aussichtslos).
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                    #10
                    Mit dem Antrag für den mir die Formulare zugesandt wurden, meinte ich den Antrag auf Leistungen im Bereich der "Teilhabe", wobei bei mir es wohl nur um die soziale Teilhabe gehen dürfte.

                    Den Antrag auf aG will ich in nächster Zeit nochmals stellen. Ich warte aber bis ich noch weitere Arzttermine hinter mir habe und dann -hoffentlich- auch mehr Befunde vorlegen kann.

                    Die Kraftfahrzeughilfeverordnung gilt doch nur für die Teilhabe am Arbeitsleben (laut §1 dieser Verordnung). Da ich aber nicht mehr berufstätig bin, werde ich nach dieser Verordnung wohl nichts bekommen. Es sei denn über die §§ 83, 113 und 114 des SGB IX und bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen (Vermögen, Einkommen ...).

                    Oder gibt es noch andere Gesetze, Verordnungen etc., die bei mir evtl. in Frage kämen?

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                      #11
                      Nach dem 83 hättest du Anspruch im Rahmen der sozialen Teilhabe. Die Leistungen richten sich nach der kfz-Hilfeverordnung.
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                        #12
                        Zitat von KlausB Beitrag anzeigen
                        Nach dem 83 hättest du Anspruch im Rahmen der sozialen Teilhabe. Die Leistungen richten sich nach der kfz-Hilfeverordnung.
                        Das dachte ich auch.
                        Aber im 114 wird der 83 so gut wie ausgeschlossen.
                        Beides sind §§ die mit "Leistungen zur Mobilitiät" überschrieben sind. 83 ist im Teil 1 und 114 im Teil 2 des SGB 9 angesiedelt.
                        Was ich noch nicht verstanden habe, ist, wieso es 2 Paragraphen gibt, die sich mit Leistungen zur Mobilität befassen.

                        Aber die Vergünstigungen beider Vorschriften sollen einkommens- und vermögensabhängig sein (laut Amt).
                        Ich hätte erwartet, dass zumindest die unmittelbar durch die Behinderung entstehenden Ausgaben wie ein behinderungsbedingter Fahrzeugumbau übernommen oder zumindest bezuschusst werden und dass dies einkommens- und vermögensunabhängig ist.
                        Aber leider scheint das nicht so zu sein.


                        .


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                          #13
                          Also ich sehe nicht wie der 114 den 83 ausschließen sollte.
                          Da nach der Kfz-Hilfeverordnung geleistet werden soll (83), sind die Leistungen sicher Einkommensabhängig. Das betrifft aber nur die Anschaffungskosten des Grundfahrzeuges. Die behinderungsbedingte Einrichtung ist demnach (siehe Kfz-Hilfeverordnung) nicht Einkommensabhängig.

                          Wer sagt Dir denn, dass es nicht so wäre?

                          Sicher das Amt. Die wollen immer erstmal abschrecken mit unklaren Aussagen. Abgesehen davon werden die sicher erstmal ablehnen und ein Widerspruchsverfahren wird Dir wohl nicht erspart bleiben. Außerdem gibt es diesen Anspruch im SGB IX erst seit Inkrafttreten des BTHG. Ist also recht neu und schon daher wird erstmal geblockt.

                          Eine Bekannte hat das auch nach dem SGB IX für ihre kleine Tochter versucht. Sie hatte das eigentlich schon fast durch (nach 2 Jahren). War dann aber so mürbe, dass sie es aufgegeben hat und sich auf eigene Kosten einen VW Caddy mit Rampe für 38.000 gekauft hat.

                          Mein Auto hat übrigens 150.000 gekostet (allein 110.000 für den Umbau / 30.000 musste ich selber tragen). Das ist aber kein Maßstab, da Du so einen umfangreichen Umbau wohl nicht brauchst.
                          Anfangs wollte ich den bei Paravan machen lassen. Habe mich mit denen aber überworfen wegen ihrer zweifelhaften Geschäftsgebaren und dem eigenartigen Umgang mit dem Datenschutz.
                          It's a terrible knowing what this world is about

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                            #14
                            Hallo Klaus,

                            nochmals habe ich einen Fehler vor dem Absenden des Beitrags gemacht. Ich weiß aber nun, woran es liegt.
                            Das zuständige Amt hat mich in den Glauben versetzt, dass ich keinen Anspruch habe, wie Du richtig vermutest.
                            Ich habe nochmals nachgelesen und meine, dass Du Recht hast. Ich könnte einen Anspruch haben. Ich muss mich da noch intensiver einlesen und nachsehen, ob es Rechtsprechung gibt. Denn Urteile zu dem Thema dürfte es zahlreich deswegen geben, weil die Ämter offenbar oft Anträge ablehnen und weil es wohl viele Menschen gibt, die Ansprüche haben.

                            Das was Du zu Deiner Bekannten schreibst, scheint auch so ein Fall zu sein.
                            Wer da ein Widerspruchsverfahren durchlaufen muss, bekommt die Hilfen viel später, als es für ihn behinderungsbedingt notwendig wäre und das kann zermürbend sein.
                            Offenbar rechnen die Ämter damit ...
                            Zuletzt geändert von Lilo-6; 08.09.2023, 18:33.

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