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GdB Erhöhung

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    GdB Erhöhung

    Hallo,
    versuche seit ungefähr einem Jahr den GdB von 70 auf 80% zu erhöhen, bei uns in Niedersachsen ist das wohl so gut wie erfolglos. Habe es im letzten Jahr zweimal versucht, es wurde jedes Mal mit der Begründung "Seit 4 Jahren keine Veränderung" abgelehnt. Kann in der Zwischenzeit keinen Bordstein mehr hochkommen, komme allein nicht mehr vom Boden hoch. Habe meine Veränderungen schriftlich mit eingereicht und trotzdem habe ich keinen Erfolg.
    Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir irgendwie einen Tipp geben.
    Liebe Grüße Geli

    #2
    hi,
    für die Feststellung des GdB ist nicht die von dir angegebene Veränderung ausschlaggebend, sondern die von Ärzten dokumentierten Entwicklungen.
    Also brauchst du Befunde (z.b. vom Orthopäden) die aussagen. Daher ist es sinnvoll jedes halbe Jahr vom Hausarzt zum Facharzt Arzt überwiesen zu werden und dem entsprechend deinen Verlauf schildern und dann. der Facharzt schreibt dann einen Bericht an den Hausarzt, denn du dir kopieren kannst und DAS (!) musst du deinem Antrag zur Änderung des GdB beilegen.

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      #3
      Wann hast Du den letzten Bescheid erhalten?
      Bist Du noch in der Widerspruchsfrist oder läuft aktuell ein Antrag?
      It's a terrible knowing what this world is about

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        #4
        Den letzten Bescheid habe ich im November bekommen, war schon der Widerspruch. Werde jetzt einige Zeit warten und es dann noch einmal versuchen.

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          #5
          Hallo,
          hatte auch das schon gemacht und noch ein paar Zeilen von mir, aber auch das hat nichts gebracht. Außerdem will meine Neurologin dafür 20 € haben und das jedes Mal wäre mir langsam zu teuer.
          Ein B habe ich schon lange, nun möchte ich eine Parkerleichterung, was aber irgendwie nicht klappt. Werde es jetzt in einigen Wochen mit Bericht vom Neurologen und Hausarzt noch einmal versuchen.

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            #6
            Warum hast Du gegen den Widerspruchsbescheid nicht geklagt?

            Das Vorgehen, dass orwell vorschlägt halte ich für problematisch.
            Rein medizinische Berichte der Ärzte sind wenig hilfreich.
            Ärzte legen als Maßstab für die Beurteilung des Gesundheitszustandes bei bestehender Diagnose (bei Dir war es doch PROMM) meistens ein fortgeschrittenes Stadium an. Wenn man noch den Löffel halten kann, ist der Gesundheitszustand (im Vergleich zu schwerer Betroffenen) noch relativ gut.
            Der GdB orientiert sich als Vergleich aber daran wie groß die Einschränkungen (den Löffel schon abgegeben?) gegenüber einem Gesunden sind , also genau am Gegenteil.

            Bei Reha-Berichten ist es häfüg noch schlimmer: Da ist man nach 3 Wochen Kur fast geheilt, weil die Reha-Klinik ja so gute Arbeit geleistet hat. Damit empfiehlt sich die Klinik bei den Krankenkassen für weitere Zuweisungen.

            Ich würde da möglichst wenige, ausgesuchte Arztberichte mit dem Antrag einreichen oder gar keine.
            Es reicht die behandelnden Ärzte anzugeben. Das Versorgungsamt holt dann selber die Stellungnahmen der Ärzte ein. Dann sparst Du Dir auch die 20,- EUR.

            Man sollte aber vor Antragstellung mit den Ärzten reden und besprechen was sie am besten schreiben, wenn das VA die Stellungnahme anfordert.
            Ganz wichtig ist, dass der Arzt nicht nur die Diagnose und die medizinischen Folgen hineinschreibt. (Der Sachbearbeiter ist kein Arzt und kann damit wenig anfangen und wird sich dann eher am unteren Mittelfeld der GdB-Tabelle orientieren).
            Es sollten möglichst die tatsächlichen Einschränkungen, besonders der Gehfähigkeit und sonstiger alltäglicher körperlicher Tätigkeiten kurz beschrieben werden.
            Natürlich auch, dass es sich um eine fortschreitende Erkrankung ohne wirksame Therapiemöglichkeiten handelt.

            Vor Mitte des Jahres solltest Du keinen Neufeststellungsantrag stellen.
            Aber Du solltest Dich darauf einstellen, dass der Antrag auch dann erst einmal abgelehnt wird. Die Versorgungsämter sind da recht zurückhaltend wenn es um die 80%-Hürde geht und mit dem "aG" sowieso.
            Wenn dann der Widerspruch auch wieder keinen Erfolg hat, wirst Du vor dem Sozialgericht klagen müssen. Im Widerspruchsverfahrensolltest Du unbedingt Akteneinsicht nehmen, damit Du evtl. nachvollziehen kannst wie der Sachbearbeiter zuseiner (falschen?) Beurteilung gekommen ist. Gibt es bei Deiner Gemeinde so etwas wie eine öffentliche Rechtsberatung (für das Widerspruchsverfahren)?

            Für das Klageverfahren solltest Du Dir einen Rechtsanwalt nehmen. Wenn Du den nicht bezahlen kannst (wer kann das bei den Stundensätzen?) und Du keine Rechtsschutzversicherung für Sozialrecht hast, besteht noch die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Die muss der Rechtsanwalt den Du beauftragst bei Gericht beantragen. Du musst kein Sozialhilfeempfänger sein um Prozesskostenhilfe zu bekommen. Voraussetzung ist aber, dass das Gericht eine wenigstens geringe Chance auf einen Erfolg der Klage sieht.
            Zuletzt geändert von KlausB; 09.01.2018, 16:47.
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              #7
              Danke dir für die Beratung, werde mal sehen was ich mache. Es will mir nur nicht in den Kopf das es in anderen Bundesländern einfacher geht, auch ohne Widerspruch. Habe schon überlegt, ob ich beim Versorgungsamt selbst mal vorstellig werde, mich dort auf die Erde setze und die mal sehen können wie sie mich wieder hochkriegen, vielleicht würde das helfen. Ansonsten denke ich auch über eine Klage nach, was ich bis jetzt vermieden habe, aber da muss ich dann wohl durch.

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                #8
                Was ich so gehört habe sind die in allen Bundesländern so zickig.

                Gegenüber dem VA solltest Du keinesfalls erwähnen, dass Du auch klagen würdest.
                Sonst kann es Dir passieren das sich das Widerspruchsverfahren lange hinzieht. Das kann dann auch mal 1 Jährchen dauern.

                Noch ein Wort zu dem Merkzeichen "aG", das Du unbedingt für die Parkerleichterungen brauchst:
                Die Voraussetzungen standen früher in den Richtlinien zur Begutachtung und wurden in den letzten Jahren so ausgelegt, dass das fast niemand bekommen hat.
                Mit Inkrafttreten des BTHG zum 01.01.2017 ist das erstmals direkt im Gesetz definiert (§ 228 Abs. 3). Auch die Voraussetzungen haben sich damit geändert, so dass es jetzt einfacher sein sollte das "aG" zu bekommen. Sogar "neuromuskuläre Erkrankungen§ sind im Gesetzestext ausdrücklich genannt.
                Da das aber so neu ist und es dazu noch keine Gerichtsurteile gibt wird das in der Praxis noch nicht wirklich umgesetzt.
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                  #9
                  ich widerspreche da ziemlich allem was klaus sagt:

                  https://www.sauerborn.de/rechtsanwalt-sozialrecht-koeln-wesseling-erftstadt-daun/schwerbehinderung/voraussetzungen-des-merkzeichen-ag-geaendert/

                  §146 SGB IX:
                  (3) Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind Personen mit einer erheblichen mobilitätsbezogenen Teilhabebeeinträchtigung, die einem Grad der Behinderung von mindestens 80 entspricht. Eine erhebliche mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung liegt vor, wenn sich die schwerbehinderten Menschen wegen der Schwere ihrer Beeinträchtigung dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können.

                  in deinem Antrag gibts du deine Ärzte an. das versorgungsamt fragt bei deinen Ärzten sowiso nach, und diese wiederum geben in der regel einfach weiter, was sie sowiso schon in ihre Behandlungsberichte geschrieben haben.
                  Also ist es sinnvoll, dass die Ärzte von vorneherein ihre Berichte entsprechend formulieren. Wenn du zu Routine-Untersuchungen gehst, sag den Ärzten, dass du selbst kurze Strecken (!) nur unter großen Anstrengung überwinden kannst (!) und dass diese Anstrengungen schon ab dem ersten Schritt bestehen (!).
                  sobald einer deiner ärzte sagt, dass du kurze strecken auch so überwinden kannst, bist du für aG disqualifiziert.

                  und du kannst auch deinen antrag direkt über einen anwalt einreichen, dass symbolisiert dem Versorgungsamt direkt, dass du bereit bist auch vor gericht zu ziehen. (es hilft allerdings eine Rechtschutzsversicherung zu haben)



                  als vergleich:
                  ich habe über zwei jahre jeweils 2 mal hochstufung von 80 und G auf aG beantragt und beide Male gegen die Ablehnung erfolglos Widerspruch eingelegt.
                  Im dritten Jahre wurde die Hochstufung wider abgelehnt, dann habe ich mit einem Anwalt wiederspruch eingelegt. ergebnis war, dass mir vor der Gerichtsverhandlung 90 und aG angeboten wurde, wenn ich die Klage zurückziehe. (das macht das VA, weil sie im fall einer niederlage meine Anwaltskosten hätten tragen müssen; ich habe das angebot angenommen und die Rechtschutzversicherung hat meinen Anwalt bezahlt)

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                    #10
                    Da hat sich der RA aber gewaltig vertan:

                    Kapitel 10 - Statistik (§§ 143 - 148)

                    § 146
                    Periodizität und Berichtszeitraum
                    Die Erhebungen erfolgen jährlich für das abgelaufene Kalenderjahr.

                    Der Gesetzestext steht in § 229 (hatte mich da vertippt).

                    Ebenso ist seine reißerische Überschrift "Rücknahme bestehender Bewilligungen zu befürchten" irreführend.
                    Wer weiterliest wird erkennen, dass es sich dabei nur um eine Vermutung des RA handelt, die sich nur auf eine ganz bestimmte Personengruppe bezieht. Davon ist hier im Forum wohl keiner betroffen.

                    Der Gedankengang mag nachvollziehbar sein. ist aber wohl mehr als Werbebotschaft für ein (kostenpflichtiges) Beratungsgespräch in dieser Kanzlei gedacht. Welche Kompetenz man von einem Anwalt, der nicht einmal die Paragraphen richtig zuordnen kann zu erwarten hat mag dahingestellt bleiben.

                    In wie fern willst Du mir widersprechen?
                    Es ist doch tatsächlich so, dass der § 229 den Anspruch auf "aG" erweitert. Wenn er auch nun auch bei Amputierten (die nach der alten Regelung das aG fast automatisch erhielten) einen Nachweis der tatsächlichen Einschränkung der Gehfähigkeit fordert, so ist das nur eine Anpassung an die heutige Lebenswirklichkeit.
                    Die alte Regelung hatte ihren Ursprung in der Versorgung von Kriegsversehrten. Zu der Zeit gab es nur Holzbeine für Notamputierte. Andere Behinderte wie hier im Forum gab es da kaum, von diesen Individuen war der Volkskörper ja nachhaltig gereinigt worden.
                    Heute hingegen kann man bei einem durchschnittlich prothetisch versorgtem Amputierten nur noch in wenigen Fällen von einer außergewöhnlichen Gehbehinderung sprechen. Dabei will ich die Behinderung keinesfalls veniedlichen.

                    "in deinem Antrag gibts du deine Ärzte an. das versorgungsamt fragt bei deinen Ärzten sowiso nach..."
                    Hab ich doch geschrieben. Daher meine Empfehlung vor Antragstellung mit den Ärzten zu reden.
                    Was Du in Routineuntersuchungen sagst geht häufig unter.

                    "und du kannst auch deinen antrag direkt über einen anwalt einreichen, dass symbolisiert dem Versorgungsamt direkt, dass du bereit bist auch vor gericht zu ziehen. (es hilft allerdings eine Rechtschutzsversicherung zu haben)"
                    Du meinst wohl den Widerspruch. Beim Antrag ist das Quatsch.

                    " wiederspruch eingelegt. ergebnis war, dass mir vor der Gerichtsverhandlung 90 und aG angeboten wurde, wenn ich die Klage zurückziehe."
                    Seit wann wird ein Widerspruch vor Gericht verhandelt?
                    Wenn Du das bekommst was Du beantragt hast ist eine Klage doch gegenstandslos. Wieso sollte ein Gericht eine Klage überhaupt annehmen oder das dann noch verhandeln?
                    Zuletzt geändert von KlausB; 13.01.2018, 19:18.
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                      #11
                      Zitat von KlausB Beitrag anzeigen
                      " wiederspruch eingelegt. ergebnis war, dass mir vor der Gerichtsverhandlung 90 und aG angeboten wurde, wenn ich die Klage zurückziehe."
                      Seit wann wird ein Widerspruch vor Gericht verhandelt?
                      Wenn Du das bekommst was Du beantragt hast ist eine Klage doch gegenstandslos. Wieso sollte ein Gericht eine Klage überhaupt annehmen oder das dann noch verhandeln?
                      ups, ja da fehlt was:
                      ich hab den Antrag eingereicht -> abgelehnt
                      dann Widerspruch über einen Anwalt eingereicht -> abgelehnt
                      dann gegen den Widerspruch mit dem Anwalt geklagt. das zieht sich eine ganze weile hin, dabei werden unter anderem alle daten ans gericht eingereicht und auch der gegenseite vorgelegt. daraufhin wurde mir vom VA angeboten, dass ich direkt 90 und aG bekomme, wenn ich die klage zurück ziehe.

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                        #12
                        So passt das.

                        Beim VA geht leider ohne Klage fast nichts mehr.
                        Zuletzt geändert von KlausB; 13.01.2018, 20:29.
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                          #13
                          Hallo Ihr Beiden,
                          ihr solltet euch hier nicht streiten, wollte doch nur mal allgemein Meinungen dazu hören.
                          Ich möchte die 80 % nur für eine Parkerleichterung, dieses Ding ist rosa oder orange, und nicht für den blauen Parkausweis. Mit dem rosa oder orangen kann ich keine Behindertenparkplätze belegen, aber sonst habe ich die gleichen Rechte wie mit dem blauen.
                          Wie schon gesagt, was ich mache weiß ich noch nicht, muss jetzt noch mal abwarten um erneut einen Antrag stellen zu können.

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                            #14
                            Da das sicher von allgemeinem Interesse ist:

                            It's a terrible knowing what this world is about

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                              #15
                              Die Ämter / Politik wollen die Kosten senken. Eine Erhöhung des GdB wird oft abgelehnt, da oft nur nach Aktenlage entschieden wird. Ist bei dir keine chronische oder genetische Erkrankung belegt, hilft nur eine Betätigung der sich verschlechternen Beschwerden durch Ärzte. Dabei wird die Bestätigung der Fachärzte oder noch besser eine Ambulanz einer Universitätsklinik höher bewertet.
                              Auf jeden Fall schriftlichen "Einspruch" erheben, dann wird der Mitarbeiter des Versorgungsamtes deinen Fall genauer prüfen und ggf über deine behandelnden Ärzte neue Atteste anfordern.
                              Bei mir war ein Einspruch erfolgreich, der GdB wurde erhöht und ich bekam sogar noch das Merkzeichen B dazu.

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