Übernimmt ein Angehöriger die Pflege und bekommt hierfür Pflegegeld so hat er nach § 45 SGB XI einen Anspruch auf eine Pflegeschulung, dessen Kosten die Pflegekasse zu übernehmen hat. Diese Schulungen sind Bestandteil der Unterstützung der Pflegenden durch die Pflegekassen.
Bitte weiteres im Internet nachlesen unter dem Stichwort:
Pflegeschulungen
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