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Lohnzuschüsse für den Arbeitgeber bei Schwerbehinderung?

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    Lohnzuschüsse für den Arbeitgeber bei Schwerbehinderung?

    Hallo liebe Foris,

    ich habe da mal eine Frage , ich arbeite nach wie vor Vollzeit. Muss aber in regelmäßigen Abständen Arzttermine und Physio- Ergo-Logopädentermine wahrnehmen. Ich versuche diese soweit es geht außerhalb der Arbeitszeit zu legen, dies gelingt mir jedoch nicht immer. Z. B. wenn es nach Berlin in die Charité geht falle ich einen ganzen Tag aus.

    Nun zu meiner Frage, gibt es für meinen Arbeitgeber die Möglichkeit eines Ausgleichs, d.h. einen Lohnzuschuss. Wer wäre im Falle eines Falles dafür zuständig, das Integrationsamt, die Rentenversicherung??????

    Über eine Antwort würde ich mich freuen ,
    Ixie

    #2
    Es gibt Lohnzuschüsse wenn Du aufgrund der Behinderung weniger leisten kannst.
    Zuständig ist da das Integrationsamt.

    Zuschüsse für den Ausfall wegen Arzt-/Therapie-Terminen gibt es meines Wissens nach nicht.
    Es sei denn es entstehe dadurch erhebliche Fehlzeiten.
    It's a terrible knowing what this world is about

    Kommentar


      #3
      Hallo Klaus,

      danke für deine schnelle Antwort, dann werde ich mich mal an das Integrationsamt wenden.
      Ich bin durch die mit der Erkrankung einhergehenden Fatigue nicht so belastbar und leistungsfähig wie vorher. Mein Job als Designerin ist sehr fordernd und ich kann keine Überstunden mehr leisten, manchmal falle ich auch ganz aus weil ich nachts so stark gekrampft habe, dass ich keine Auge zugetan habe.

      Muss mich sowieso beim Integrationsamt melden, da ich jetzt das Kennzeiche AG und die entsprechende Parkerleichterung brauche, bin jetzt nicht nur Vollzeit beruftstätig sondern auch Vollzeit Rollifahrerin .

      Aus Andrerer Quelle weiß ich dass, wenn man sich beim Arzt eine Bescheinigung über den Besuch ausstellen lässt und der Arbeitgeber diese bei der KK einreichen kann, er dann die Fehlzeit ersetzt bekommt.

      Nochmals danke Klaus und dir einen schönen Abend <3,
      Ixie
      Zuletzt geändert von Gast; 27.09.2018, 21:08.

      Kommentar


        #4
        Zitat von ixie Beitrag anzeigen
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        Muss mich sowieso beim Integrationsamt melden, da ich jetzt das Kennzeiche AG und die entsprechende Parkerleichterung brauche, bin jetzt nicht nur Vollzeit beruftstätig sondern auch Vollzeit Rollifahrerin .

        Aus Andrerer Quelle weiß ich dass, wenn man sich beim Arzt eine Bescheinigung über den Besuch ausstellen lässt und der Arbeitgeber diese bei der KK einreichen kann, er dann die Fehlzeit ersetzt
        Das aG musst Du beim Versorgungsamt beantragen. Wegen dem Parkausweis musst Du zu Deinem Verkehrsamt, wenn Du das aG hast. Au0erdem kannst Du Dich von der Kfz-Steuer befreien lassen, das beantragst Du beim Zoll.

        Das mit dem Lohnersatz durch die KK gilt für Betriebe bis 30 Mitarbeiter. Die nehmen an dem Umlageverfahren (U1) für Krankengeld teil.
        Zuletzt geändert von KlausB; 27.09.2018, 21:37.
        It's a terrible knowing what this world is about

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          #5
          Das aG musst Du beim Versorgungsamt beantragen. Wegen dem Parkausweis musst Du zu Deinem Verkehrsamt, wenn Du das aG hast. Au0erdem kannst Du Dich von der Kfz-Steuer befreien lassen, das beantragst Du beim Zoll.

          Das mit dem Lohnersatz durch die KK gilt für Betriebe bis 30 Mitarbeiter. Die nehmen an dem Umlageverfahren (U1) für Krankengeld teil.
          Nochmals danke Klaus, mit den ganzen Ämtern kenne ich mich nicht so gut aus .
          Wir sind ein kleiner aber feiner Betrieb und haben im Moment 10 Mitarbeiter, also wird es mit dem U1 wohl klappen,

          Lieben Gruß,
          Ixie

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