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    Auch ohne.....

    Hallo,
    ich hab mich hier angemeldet in der Hoffnung, dass jemand Rat weiß.

    Es geht um ein momentan diagnostiziertes myofasziales Schmerzsyndrom. Welches mutmaßlich auf eine Kontusion mit einem Auto zurückzuführen ist.

    Außerdem geht es um eine Schwellung des Oberschenkels sowie einer Durchblutungsstörung desselben.

    Außerdem suche ich einen empfehlenswerten unabhängigen Radiologen, zwecks Zweitmeinung.
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    #2
    "...myofasziales Schmerzsyndrom.... Schwellung des Oberschenkels sowie einer Durchblutungsstörung desselben"


    Das ist doch alles Folge ein und derselben traumatischen Schädigung.

    Dein behandelnder Orthopäde wird mit Dir doch sicher therapeutische Möglichkeiten besprochen haben. Oder ist es nur eine schmerzhafte Prellung?

    Eine Zweitmeinung kannst Du natürlich von einem weiteren Orthopäden einholen. Warum von einem Radiologen?
    Zuletzt geändert von KlausB; 19.10.2018, 15:55.
    It's a terrible knowing what this world is about

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      #3
      Hallo Klaus,

      weil die Diagnose des MRTs umstritten ist und ich eine klare Aussage brauche. Und so einfach ist das nicht mit einer zweiten Meinung, da sich niemand in die Nesseln setzen will.

      Das betrifft auch die Behandlung durch einen Orthopäden. Bin jetzt bei einer Schmerzärztin.

      Offenbar liegt ein Behandlungsfehler vor. Und nein, es war nicht nur eine einfache Prellung. Auch wenn es so dargestellt wurde.....

      LG
      Zuletzt geändert von Jani11; 19.10.2018, 17:54.

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        #4
        Die Schmerzärztin kann aber nur etwas gegen das Symptom "Schmerz" machen.
        Der Radiologe kann nur beurteilen ob eine Gewebeschädigung sichtbar gemacht werden kann.
        Schritte zur Therapie des zugrundeliegenden Gewebeschadens können beide nicht aufzeigen.

        Wo ist denn das Problem mit einer Zweitmeinung? Oder geht es Dir nur um ein Gutachten um Schadensersatz geltend zu machen?

        Hast Du denn Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler?
        Deine Informationen zu dem was zu diesem Syndrom geführt haben könnte sind ja recht dürftig. Was war denn mit dem Auto? Und wann?

        Wie wird das denn momentan behandelt?
        Zuletzt geändert von KlausB; 19.10.2018, 18:29.
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          #5
          Das Problem der Zweitmeinung ist die ablehnende Haltung von Radiologen.
          Der Erstbefund des MRTs wurde von mehreren Ärzten angezweifelt, auch negiert. Zumindest die Schlußfolgerung. Und da gibt es jetzt 3 verschiedene Aussagen. Zwei habe ich schriftlich, eine nur mündlich. Eine weitere Aussage (privat) heißt, dass das im MRT Sichtbare, aufgeschriebene Dokumentation, eindeutig auf Unfallgeschehen hinweist und das Fazit schlichtweg falsch ist.


          Eine Therapie kann nur erfolgen, wenn die Ursache geklärt ist. Ist aber nicht.

          Therapeuten sind seit längerem an ihren Grenzen angekommen. Aber auch klar, wenn die eigentliche Ursache im Dunkeln liegt.

          Sichtbar sind eine Schwellung, die Durchblutungsstörung, jede Menge Triggerpunkte / erhöhter Muskeltonus, miteinander verpapptes Fasziengewebe, eine ISG-Blockade. Welche schon mehrfach durch entsprechende Griffe 'eingerenkt' wurde, was nie von Dauer war.

          Und natürlich geht es auch um Schadensersatz.
          Zuletzt geändert von Jani11; 19.10.2018, 18:58.

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            #6
            "Sichtbar sind eine Schwellung, die Durchblutungsstörung, jede Menge Triggerpunkte / erhöhter Muskeltonus, miteinander verpapptes Fasziengewebe,..."

            Ich nehme mal an alles an dem betroffenen Oberschenkel. Wie schon gesagt: Alles Symptome des myofaszialen Schmerzsyndroms. Das Fazit "myofaszialen Schmerzsyndroms" ist soweit schon richtig (nicht zu verwechseln mit Fibromyalgie)

            Die Ursache wird die Prellung durch den Unfall sein. Das lässt sich ja schon durch die im MRT sichtbaren Gewebeschäden belegen. Direkt nach dem Unfall wird man sicher berechtigt davon ausgegangen sein, dass die Prellung von selber ausheilt. Das das bei Dir nicht der Fall ist war nicht vorhersehbar.
            Das mit dem ISG ist dann die Folge der Fehlbelastung wegen des schmerzenden Oberschenkels.

            Deiner Krankenkasse wirst Du doch schon mitgeteilt haben, dass es sich um Unfallfolgen handelt und wer der Schädiger ist.

            Natürlich musst Du selber auch Deine Schmerzensgeld- und Schadenersatzforderungen ei der Versicherung des Unfallgegners anmelden. Ich würde Dir raten dafür einen Rechtsanwalt einzuschalten.


            Abgesehen davon solltest Du mit Deinem Orthopäden nochmal über Therapiemöglichkeiten wie Physiotherapie.
            Zuletzt geändert von KlausB; 19.10.2018, 20:30.
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              #7
              Danke Dir, lieber Klaus!

              Meine Anwältin ist bereits dran. Allerdings wird bisher ein Zusammenhang bestritten, da mir eine korrekte Diagnose fehlt.

              Ich hab einen Riss des Innenmeniskus, eine Überdehnung der Syndesmosenbänder sowie zwei Bandscheibenprotrusionen der LWS. Alles verbunden mit einem Gelenkerguss. Außerdem ein Vakuumphänomen im ISG. Dazu eine Prellung von Hüfte, Bein, Fuß...... Ich bin ca. 3m über ein Auto geflogen, nachdem die Dame auf mein Auto knallte, dieses ca. 10 weiterschob und dann mich erwischte. Dann stand auf der Fahrerseite an der hinteren Tür.


              Der Oberschenkel wurde nicht untersucht. Trotz mehrfachen Hinweises meinerseits. Ist auch dokumentiert.

              Nach meinem heutigen Wissen gehe ich von einem unbehandeltem Kompartmentsyndrom aus. Leider ist die Beweisführung sehr schwierig. Da der Gegenseite sehr an einer Vertuschung gelegen ist. Das geht soweit, dass meine HÄ Infos über meine Aktivitäten weitergereicht hat. Darüber gibt es genügend Hinweise, inkl. einer bewußt falschen Diagnose auf einer Überweisung sowie eine falsche Aufgabenstellung darauf. Abgesprochen war eine Verlaufskontrolle. Die falsche Diagnose lautet M 47.26. Es gibt zwei Befunde, die diese Diagnose gerade ausschließen.

              Es gibt bereits ein Gutachten, in dem der Gutachter behauptet, meine Probleme im Oberschenkel hätten, nach seiner Erfahrung...., mit degenerativen Veränderungen der LWS zu tun. Begründet hat dieser Dre....... das tatsächlich mit seiner Erfahrung, nicht mit einer gesicherten Diagnose. Die es auch nicht gibt.


              PS.: habe leider keinen Orthopäden mehr. Ich gehe regelmäßig zur Osteopathin. Die weiß keinen Rat mehr. Der Amtsarzt (Unfallchirurg) meint, dass das Gewebe so sehr verpappt ist, dass es nicht mehr ohne zusätzlichen Schaden anzurichten, getrennt werden kann. Der kennt alle Befunde inkl. die der Therapeuten.
              Zuletzt geändert von Jani11; 19.10.2018, 22:04.

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                #8
                Das mit dem Kompartmentsyndrom glaube ich eher weniger. Dann wäre da eher nekrotisches Gewebe. Das wäre auch noch schwerer zu beweisen.

                Außerdem ist es taktisch ungünstig noch einen Behandlungsfehler ins Spiel zu bringen. Das eröffnet die Möglichkeit, dass sich die Versicherungen des Arztes und des Autofahrers gegenseitig die Verantwortung bis zum Sanktnimmerleinstag gegenseitig zuschieben und am Ende will keiner verantwortlich sein.


                War der Gutachter vom Gericht bestellt? Klage ist doch wohl schon eingereicht.

                Sinnvoll wäre vielleicht auch ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Autofahrer einzuleiten.
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                  #9
                  Nekrotisches Gewebe ist vielleicht vorhanden? Oder war vorhanden. Ist jetzt 2,75 Jahre her. Die Blutwerte für Muskelgewebeschäden sind jedenfalls erhöht.

                  Das mit dem Behandlungsfehler ist erst mal außen vor.

                  Ja, Klage ist eingereicht und der Gutachter war bestellt. Der hat nicht nur oberflächlich gearbeitet...... sondern auch versucht, den Ablauf des Unfalls als falsch darzustellen. Dreimal hat der das an verschiedenen Stellen im Gutachten geschrieben. Indem der die Unfallzeit verändert hat. Die Klinik hatte eine falsche eingetragen. Und diese hat der genommen. Damit liegen zwischen Unfallzeitpunkt und Eintreffen in der Klinik 3 Stunden.

                  Es gibt ein Polizei-, Notarztprotokoll! Es gibt die Rechnung vom Notarzt! Zwischen Anruf des Notarztes durch die Polizei und Eintreffen in der Klinik liegen 47 Minuten!
                  Zuletzt geändert von Jani11; 19.10.2018, 22:16.

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                    #10
                    Neuer Befund!
                    Durch Ultraschall-Elastrographie.
                    .
                    IMG_20181109_110206.jpg
                    Zuletzt geändert von Jani11; 09.11.2018, 13:41.

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                      #11

                      Hat jemand eine Meinung dazu?
                      Welchen Arzt sollte man damit aufsuchen?

                      LG Jani

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