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E-Rolli - Fußbodenbelag

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    E-Rolli - Fußbodenbelag

    Mal eine Frage an alle. die einen schweren elektrischen Rollstuhl benutzen.

    Ich gehe mal davon aus, das ein glatter Fußbodenbelag sinnvoll ist.

    Wenn ich auf einem vorhandenem PVC-Boden einen neuen PVC-Boden verlege: Sollte ich den verkleben oder reicht es den lose darauf zu legen?

    Hat da jemand Erfahrungen?
    It's a terrible knowing what this world is about

    #2
    Hallo Klaus
    Ich fahre mit dem Rolli auch über die Wiese, dem ist das egal, ob es glatt ist.
    Mit Pvc habe ich keine Erfahrung, aber ich würde schon denken, dass man die Bahnen irgendwie fixieren muss, damit sich die Ecken und Stosskanten nicht hoch wölben.
    Um was geht es? Willst du den vorhandenen Belag schonen oder möchtest du etwas schöneres haben?
    Lg ralf

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      #3
      Moin Klaus,
      lose verlegen wird nix. Dem E-Rollstuhl ist das zwar egal, aber dein PVC wird dir "aufgekrempelt".
      Das Problem sind die Scherkräfte zwischen den Auflagepunkten. So ein Rollstuhl hat halt kein Differential...
      Mit voll verklebtem Teppich haben wir keine Probleme, PVC wird sich analog verhalten.
      VG

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        #4
        Danke für Eure Antworten.

        So hatte ich mir das fast schon gedacht (befürchtet).
        Ich werde wohl kaum eine Fachfirma, die mir einen PVC einkleben würde.
        Selbst wenn, würde es ein Riesenproblem werden den eines Tages wieder zu entfernen z.B. wenn der irgendwann erneuert werden muss. Das müsste dann wahrsheinlich eine Asbestsanierungsfirma machen.

        Der Fall ist folgender:
        Meine alte Wohnung hatte mehrere Stufen, sowohl im Eingangsbereich als auch in der Wohnung.
        Weil das für mich zunehmend ein Hindernis wurde und ich in nähere Zukunft wegen der Muskeldystrophie einen elektrischen Rolli brauche, habe ich mich dann auf die Suche nach einer rolligerechten Wohnung gemacht.
        Da s auf dem freien Markt so gut wie Nichts gibt habe ich dann einen Dringlichkeitsschein beantragt und daraufhin Angebote über das Wohnungsamt bekommen. Man glaubt es nicht was einem da für Löcher angeboten werden und7oder was einem die Vermieter da für Zusatzkosten ("bezahlt doch das Sozialamt" Bei mir allerdings nicht. Selber Schuld wer als Behindert noch Arbeiten geht) aufdrücken wollen.

        Nach 14 Monaten habe ich dann endlich was gefunden und den Mietvertrag unterschrieben. Die Wohnung ist auch ganz gut, abgesehen davon, dass sie nicht in Innenstadtnähe liegt und kein Wasser vor der Tür ist.

        Aber damit ging der Ärger los:
        Beim Übergabetermin war die Wohnung in einem erbärmlichen Renovierungszustand, obwohl sie mir laut Vertrag "renoviert" übergeben werden sollte. Die Wände waren nicht gestrichen und der Füssbodenbelag war fast vollständig mit Kleber und dem Rückenmaterial des vom Vormieter verlegten Teppichbodens bedeckt.
        Die Wohnung war also unbewohnbar und meine Möbel hineinzustellen war auch nicht möglich.
        Der Vermieter war allerdings der Meinung, dass das dem Zustand "renoviert" entspräche. Nachdem ich die Instandsetzung verlangte und für den Fall, dass er dies nicht täte schriftlich mitgeteilt, dass ich mich nach BGB 536 von der Mietzahlung freigestellt sehe und ggfs. weitere Schadensersatzansprüche geltend machen würde, haben wir und darauf geeinigt, dass die Wände gemalt werden und der Boden soweit gereinigt und instandgesetzt (einige PVC-Platten fehlten) wird, dass ich darauf einen neuen Belag verlegen lassen kann.
        Das hat er dann auch getan und nach 20 Tagen konnte ich einziehen. Die Miete für die 20 Tage will er mir allerdings nicht erstatten Viele Platten haben immer noch feine Haarrisse. Das stört aber nicht, wenn man da sowieso was drauflegt.

        Da die alte Wohnung gekündigt ist und noch renoviert wird habe ich dann erstmal die Wohnung bezogen bevor der Boden verlegt ist.

        Ein paar Tage später bekam ich dann in dem Provisorium Besuch von einer Bekannten. Als sie den Boden sah und den schlechten Zustand der alten Platten sah, bemerkte sie, dass das höchstwahrsheinlich PVC mit einem hohen Asbestanteil ist und drehte noch an der Haustür um. Ihr Mann ist vor einigen Jahren an Asbestose gestorben.

        Morgen habe ich einen Termin beim Anwalt wegen der Mietrückforderung. Da werde ich das auch besprechen.
        Wenn es da zu keiner Einigung mit dem Vermieter kommt gibt es ja noch die neue Musterfeststellungsklage. Schließlich sind wohl weit mehr als 10 Mieter dieser üblen Genossenschaft von dem Problem betroffen.
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          #5
          Oh Mann, Sachen gibts. Da würde ich auf jeden Fall einen Gutachter kommen lassen. Auf asbestverseuchtem Boden kann man doch nicht wohnen. Ist das überhaupt legal zu vermieten?

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            #6
            Ich hatte selber keine Ahnung, dass in PVC-Böden jemals Asbest enthalten war.
            Nach den ersten unverbindlichen Informationen (Behörde für Gesundheit und Arbeitsschutz) die ich inzwischen eingeholt habe ist das mit den Böden grundsätzlich kein Problem weil das fest gebunden ist.
            Wenn sich jedoch Risse gebildet haben oder die Oberfläche beschädigt ist, was bei mir der Fall ist und heutzutage sicher fast immer so ist da das Material 30 Jahre und älter ist (ist seit Anfang der 90'er Jahre verboten), ist eine Asbestsanierung fällig. Klebstoffe und Teppichreste mechanisch zu entfernen, wie es hier geschehen ist, ist auf jeden Fall verboten.
            Morgen habe ich einen Termin beim Anwalt. Da werde ich dann das weitere Vorgehen besprechen.

            Mit Sicherheit werde ich die Aufsichtsbehörde informieren.

            In den gesamten Wohnungen in der Nachbarschaft sieht es offenbar genauso aus. Daher werde ich, wenn sich mein Verdacht ende mich auch an Die Verbraucherzentrale, denn bei mehr als 10 Geschädigten ist auch diese neue Musterfeststellungsklage möglich.
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              #7
              So ein Mist. Als hätten wir es nicht schon schwer genug. Viel Erfolg

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                #8
                Altobelli...
                Das braucht ja echt kein Mensch.
                Wäre es nicht eine Möglichkeit neuen PVC Belag vollflächig zu verkleben? Damit sollten die Asbestfasern, so sie überhaupt frei liegen, gebunden sein. Wenn eine Asbestsanierung kommt, kannst du mE direkt wieder ausziehen. Das ist nicht in 14 Tagen getan, fürchte ich..
                Viel Erfolg jedenfalls, was sagt der Anwalt?

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                  #9
                  Zitat von nautilus Beitrag anzeigen
                  Wäre es nicht eine Möglichkeit neuen PVC Belag vollflächig zu verkleben?
                  Das macht nur leider kein Fachbetrieb.
                  Außerdem würde man damit das Problem nur aufschieben. Irgendwann ist der verschlissen und muss wieder raus.
                  Wenn man das dann saniert steigen die Kosten der Sanierung noch weiter. Das würde also nur dann gehen, wenn der Vermieter damit einverstanden ist und die Asbestbelastung einräumt.

                  Der Anwalt wird zunächst einmal für die Zeit in der ich die Wohnung gar nicht nutzen die Miete zurück verlangen.
                  Außerdem soll der Vermieter ein Gutachten über die Asbestbelastung beibringen oder eidesstattlich die Asbestfreiheit erklären. Dann muss man weiter sehen.
                  für die Zeit der Sanierung müssten ggfs. auf Kosten des Vermieters meine Möbel und Gegenstände dekontaminiert und für die Zeit eingelagert werden und mir eine andere Unterbringung, notfalls Hotel zur Verfügung gestellt werden.
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                    #10
                    Jetzt wollte mich mein Vermieter wohl erheitern.
                    Die Nutzung der Wohnung mit einem E-Rolli wäre quasi eine Sondernutzung.
                    Wohlgemerkt: Für eine rollstuhlgerechte Wohnung.
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                      #11
                      Hallo Klaus, hast du eine Lösung gefunden?

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                        #12
                        Ein erster Teilerfolg:
                        Der Anwalt des Vermieters hat meinem Anwalt mitgeteilt, das ich die Miete für die Zeit der Unbewohnbarkeit erstattet bekommen. Selbstverständlich nicht, weil die Wohnung nicht bewohnbar war sondern aus reiner Kulanz. (wer's glaubt)

                        Der Brief des Amtes für Arbeitsschutz wegen dem Asbest ist unterwegs, mit der Aufforderung das Gutachten vorzulegen.

                        Tut er das nicht lass ich selber eines machen (ca. 150,- EUR). Wenn sich der Verdacht bestätig gibt's ein OWI-Verfahren wegen Verstoß gegen die Hamburgische Bauordnung und eine Anzeige wegen versuchter Körperverletzung.

                        Ich bin eigentlich ein friedliebender Mensch. Aber wenn der mich verarschen will bekommt er die volle Packung das ihm Hören und Sehen vergeht. Vielleicht ist da auch Schmerzensgeld drin. Rein aus Prinzip.
                        Zuletzt geändert von KlausB; 30.11.2018, 21:26.
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