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Voraussetzung für Bewilligung Intensivpflege / 24 Std.

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    Voraussetzung für Bewilligung Intensivpflege / 24 Std.

    Hallo, bin neu im Forum und habe eine Frage zu den Voraussetzungen für Intensivpflege.
    Ich werde nicht beatmet und hatte 3 Intensivpflegedienste zur Vorstellung / Pflege zu Hause da:

    1. Zeitpunkt richtig, beantragen , Pflegegeld wird weiter gezahlt (??!)
    2. Voraussetzung mind. Beatmung mit Maske, kein Pflegegeld
    3. Voraussetzung Luftröhrenschnitt, gleich machen lassen zusammen mit Katheter - beides Routine

    Frage: Gibt es allgemein gültige Vorgaben oder sind diese von der Krankenkasse / dem Pflegedienst abhängig?

    Danke

    #2
    Hallo Amelie,

    ich empfehle dir lasse dich von einem Pflegestützpunkt beraten.

    Zusätzlich informiere dich mal zum Thema Persönliche Assistenz: https://www.assistenz.org/ . Schau mal hier https://teilhabeberatung.de/beratung...ebote-der-eutb , wo es in deiner Nähe eine Beratungsstelle gibt. Sie kommen auch zu dir nach Hause.
    Bei der Persönlichen Assistenz hast du die Möglichkeit dir dein eigenes Team zusammen zu stellen. Es kann aus Fachkräften und/oder ungelernten bestehen. Fachkräfte sind natürlich teurer. Um das Team zu bezahlen, beantragt man das Persönliche Budget.

    Zu deinen Fragen kannst du hier etwas lesen: https://www.pflege.de/altenpflege/intensivpflege/

    Alles Gute und schöne Feiertage!
    Liebe Grüße
    Sandra

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      #3
      Liebe Sandra,

      herzlichen Dank für Deine schnelle und informative Antwort. Unser Pflegestützpunkt ist leider keine große Hilfe. Ehrlich gesagt fehlt mir die Energie um mich mit der Einstellung von Pflegekräften befassen zu können. Ich hatte auf eine klare, einfache Reglung gehofft, die gibt es wohl nicht.

      Auf jeden Fall vielen Dank für Deine Unterstützung und ebenfalls schöne Feiertage
      Amelie

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        #4
        Hi Amelie2,
        welche Erkrankung hast du?

        An erster Stelle sagen wir: Recherche und Lesen, Recherche und Lesen .....

        Geht es um das Pflegegeld dann solltest du wissen:

        - Dies wird an den Erkrankten zu 100% von seiner Pflegekasse gezahlt, wenn die Grundpflege (SGB 11) ein Familienangehöriger bzw. eine andere private Person für einen durchführt:
        Z.B. der Ehepartner oder eine befreundete Person. Der Gepflegte kann aber muss nicht diese Person bezahlen.

        - Es kann an einen ambulanten häuslichen Pflegedienst bezahlt werden oder an einen Intensivpflegedienst zu 100% (als PflegeSachleistung) oder anteilig z.B. 50% (als Sachleistung) an Pflegedienst und restliche Pflegegeld an den Erkrankten. Dazu gibt es einiges im Internet nachzulesen z.B. die Berechnungsformel.

        Man kann ohne Beatmung die Intensivpflege erhalten. Dies ist meist schwierig bei der Krankenkasse durchzusetzen. Es gibt aber auch ALS-Betroffene welche dies "durchboxten".
        Es liegt auch immer an der Grunderkrankung welche vorliegt, ob dies genehmigt wird, z.B. ALS.

        Unabhängig von der Intensivpflege ist das Pflegegeld. Auch mit Intensivpflege kann das Pflegegeld an den Erkrankten gezahlt werden - siehe auch oben.

        Erkrankter erhält 100% Pflegegeld und 100% Stunden der Intensivpflege, wenn NICHT die Grundpflege durch einen Pflegedienst sondern privat (Ehepartner, Kinder, Eltern, Freunde) erbracht werden.

        Wenn die Krankenkasse zu viel Probleme bereitet, Intensivpflege auch ohne Beatmung (z.B. bei ALS) zu gewähren, kann man diese aber schon beantragen sobald eine respiratorische Insuffizienz vorliegt.

        Mein Ehemann hat seit 2012 Maskenbeatmung (erst in der Nacht) und Intensivpflege beantragten wir aber erstmals Mitte 2013 (nach einem Unfall der Pflegekraft - Ehefrau). Wir erhielten nach Begutachtung durch MDK diese auch sofort zuerkannt.
        Aber wir fingen erst mit wenigen Stunden pro Woche an (freiwillig).

        Luftröhrenschnitt muss man überhaupt nicht haben.
        Wer sich einen Luftröhrenschnitt wegen Intensivpflege machen lässt, ist nicht ganz klar im Hirn! Die negativen Begleiterscheinungen sind doch vorhanden und teilweise nicht unerheblich. Nicht zuletzt kann dies zu einer Lebensverkürzung führen aus diversen Gründen.

        Mögen Ärzte, Pflegedienste, Foren, Bekannte einen Luftröhrenschnitt empfehlen deswegen, so ist dies sehr kritisch zu betrachten, wenn dieser noch nicht notwendig ist. Wenn jemand solches einem anrät oder empfiehlt, so ist dies eine absolut unterirdische Empfehlung.

        Natürlich gibt es allgemein gültige Vorgaben zu Intensivpflege und Grundpflege und sind bei allen Krankenkassen und Pflegediensten gleich.
        Nur versucht jede Krankenkasse und jeder Pflegedienst diese Vorgaben in deren Sinne (finanzieller Art) unterschiedlich zu "beugen".

        Dazu empfehle ich
        - das Internet sehr ausführlich durchzuforsten und viel zu lesen
        - in Sozialgesetzbücher 4 und 11 im Internet die entsprechenden Paragraphen zu studieren (auch Kommentare dazu)
        - es gibt Gerichtsurteil Bundessozialgericht von 2010
        - es gibt weitere Urteile aus allen Bundesländern im Internet zu finden (bei ausführlicher Recherche in Urteilsdatenbanken)
        - es gibt auch Vereinbarungen aus den gemeinsamen Ausschüssen der gesetzlichen Krankenkassen
        - auch hier im Forum Pflege wurde auch zum Urteil von 2010 ausführlich geschrieben (z.B. von PET)
        Zuletzt geändert von Skyline; 22.12.2018, 21:44.

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          #5
          Kann ich bestätigen. Habe nur Maskenbeatmung, allerdings 24 Stunden, und bekomme Intensivpflege. Wie bei Skyline, auf eigenen Wunsch erstmal für 3 Tage die Woche 10 Stunden. In der Zeit kann meine Frau dann beruhigt arbeiten gehen.

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            #6
            Mein Ehemann hat seit 2013 für 24 Stunden Maskenbeatmung mit diversen Masken. Seit 2013 steigern wir die Stundenzahl des Intensivpflegedienstes in Abhängigkeit des beim Pflegedienstes vorhandenem Personals und unseren Wünschen.
            Die Grundpflege übernehme ich. Das Pflegegeld erhält mein Mann von der Pflegekasse. Die Krankenkasse zahlt die geleisteten Stunden der Intensivpflege an den Pflegedienst.
            Zuletzt geändert von Skyline; 22.12.2018, 21:53.

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