Ankündigung

Einklappen

Einhaltung der Forenregeln und Kommunikationskultur

Liebe Forumsnutzer,

gerne stellen wir Menschen mit neuromuskulärer Erkrankung und ihren Angehörigen das DGM-Forum für Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zur Verfügung und bitten alle Nutzer um Einhaltung der Forenregeln: https://www.dgm-forum.org/help#foren...renregeln_text. Bitte eröffnen Sie in diesem Forum nur Themen, die tatsächlich der gegenseitigen Unterstützung von neuromuskulär Erkrankten und ihrem Umfeld dienen und achten Sie auf eine sorgfältige und achtsame Kommunikation.

Hilfreiche Informationen und Ansprechpersonen finden Sie auch auf www.dgm.org.

Ihre Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e.V. (DGM)
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Pflegestufe

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Pflegestufe

    Hallo,

    wie war das bei euch mit der Pflegestufe? Ich muss da zu so einer Stelle, kann aber nicht, vermutlich wieder eine Nervenentzündung der HWS, das hatte ich schonmal, oder eingeklemmte Nerven HWS (hatte ich auch schon), aber auch LWS.

    Besteht da die Möglichkeit, dass auch der HA eine Pflegestufe stellt? Er meint nein, aber ich traue ich nicht, soll halt Schmerzmittel erhöhen und mich hinfahren lassen. Aber meiner Erfahrung nach werden da die Beschwerden der HWS deutlich schlimmer.

    Wie war denn das bei euch? Hatte mal wer ähnliche Probleme?

    MFG

    #2
    Und wenn ich die Pflege jetzt selber zahle, später die Stufe bestätigt bekomme, zahlen die dann das nachträglich?

    Kommentar


      #3
      Ich weiß nicht wie das bei euch in Österreich ist, aber hier stellt man einen Antrag schriftlich. Nennt sich hier jetzt auch Pflegegrad.
      Pflegegrad 1 kann auch im Krankenhaus beantragt werden, zusammen mit den behandelnden Ärzten und dem zuständigen Pflegedienst welches im KH tätig ist.

      Wenn du einen Antrag schriftlich gestellt hast, bekommst du Besuch vom Medizinischen Dienst, die dich "begutachten" und einen Bericht verfassen, der zusammen mit den Berichten von deinen behandelnden Ärzten, die Pflegekasse darüber entscheiden lassen, ob du tatsächlich Pflegebedarf hast.

      Eine Nachzahlung wirst du wohl nicht bekommen, wenn du die Pflege aus eigener Tasche zahlst.
      Pflegegrad wird ab Antragsdatum rückwirkend bewilligt.

      Und das alles hier bei uns in Deutschland. Gibt's hier keine Österreicher*in...

      Kommentar


        #4
        Zitat von smoykie Beitrag anzeigen
        Ich weiß nicht wie das bei euch in Österreich ist, aber hier stellt man einen Antrag schriftlich. Nennt sich hier jetzt auch Pflegegrad.
        Pflegegrad 1 kann auch im Krankenhaus beantragt werden, zusammen mit den behandelnden Ärzten und dem zuständigen Pflegedienst welches im KH tätig ist.

        Wenn du einen Antrag schriftlich gestellt hast, bekommst du Besuch vom Medizinischen Dienst, die dich "begutachten" und einen Bericht verfassen, der zusammen mit den Berichten von deinen behandelnden Ärzten, die Pflegekasse darüber entscheiden lassen, ob du tatsächlich Pflegebedarf hast.

        Eine Nachzahlung wirst du wohl nicht bekommen, wenn du die Pflege aus eigener Tasche zahlst.
        Pflegegrad wird ab Antragsdatum rückwirkend bewilligt.

        Und das alles hier bei uns in Deutschland. Gibt's hier keine Österreicher*in...
        Hallo,

        ich hab schon einen Brief bekommen (Antrag hab ich schon eingereicht) und dort stand ich sollte zu dem Arzt, also dort vorstellig werden. Ich werde denen nochmal schreiben ob der auch kommen kann.

        Kommentar


          #5
          Hallo LF,
          wundert mich, dass du wohin fahren sollst... aber das ist dann wohl unterschiedlich in den Bundesländern.
          In Wien kommen sie meines Wissens nach grundsätzlich nach Hause, weil sie auch das Umfeld sehen wollen.
          Außerdem ist nicht jeder in der Lage, wohin zu fahren, die kommen also sicher auch zu dir.
          Gezahlt wird das Pflegegeld ab dem Datum der Antragstellung rückwirkend.
          LG, Svalur
          TAKE IT ISI!

          Kommentar


            #6
            Wann erfolgt eine fixe Zuordnung zu einer Pflegestufe?
            Bei bestimmten Gruppen von Personen wird ein weitgehend gleichartiger Pflegebedarf angenommen, daher erfolgt hierbei eine fixe Zuordnung zu den Pflegegeld Stufen. Die Entscheidung zur Zuordnung wird durch ein Sachverständigengutachten im Rahmen eines Hausbesuches (durch Arzt/Ärtzin) oder einer diplomierten Pflegefachkraft durchgeführt.

            Auch pflegende Angehörige dürfen bei diesem Besuch anwesend sein und zusätzliche Auskünfte geben, beispielsweise zum Alltag und Betreuungsaufwand.

            Quelle: https://www.foerderportal.at/pflegegeld-oesterreich/

            Die Begutachtung findet auch in Österreich Zuhause statt.
            Liebe Grüße
            Sandra

            Kommentar


              #7
              Wer Weiß was LF beantragt hat.
              Seine Aussagen sind ja leider nicht immer so zuverlässig.
              It's a terrible knowing what this world is about

              Kommentar

              Lädt...
              X