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Einhaltung der Forenregeln und Kommunikationskultur

Liebe Forumsnutzer,

gerne stellen wir Menschen mit neuromuskulärer Erkrankung und ihren Angehörigen das DGM-Forum für Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zur Verfügung und bitten alle Nutzer um Einhaltung der Forenregeln: https://www.dgm-forum.org/help#foren...renregeln_text. Bitte eröffnen Sie in diesem Forum nur Themen, die tatsächlich der gegenseitigen Unterstützung von neuromuskulär Erkrankten und ihrem Umfeld dienen und achten Sie auf eine sorgfältige und achtsame Kommunikation.

Hilfreiche Informationen und Ansprechpersonen finden Sie auch auf www.dgm.org.

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    Pflegestufen

    Pflegestufen
     Pflegestufe
    Unterschiedliche Menschen brauchen unterschiedlich viel Hilfe. Das reicht von einmal wöchentlich baden bis zu sechs mal täglich Intimpflege nach Ausscheidung. Entsprechend gibt es drei verschiedene Pflegestufen. Um der niedrigsten Pflegestufe I zugeordnet zu werden, müssen (neben anderen Kriterien) durchschnittlich 90 min Hilfe am Tag benötigt werden. Mit einmal wöchentlich Baden ist das nicht zu erreichen. [genaueres zur Pflegestufe I, zur Pflegestufe II und zur Pflegestufe III ]. Ob die Voraussetzungen für eine Pflegestufe und damit für Leistungen aus der Pflegekasse gegeben sind, wird individuell durch den MDK begutachtet.

"Keine Pflegestufe" ist nicht gleichzusetzen mit "kein Hilfebedarf". Es bedeutet nur, dass der Hilfebedarf geringer ist als regelmäßig und auf Dauer 90 min täglich (Pflegestufe 0). Die Sozialämter können auch pflegerische Hilfen übernehmen, wenn keine Pflegestufe anerkannt wurde. Es findet vorher allerdings eine Prüfung der Vermögensverhältnisse statt.

    und
    Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zuviel Zeit, die wir nicht nutzen.
    Lucius Annaeus Seneca
    Mein 1. Buch über PLS / ALS ist auch als E- Book erhältlich: http://www.schulz-kirchner.de/bueche...kt-e-book.html
    und nach meinem Signaturspruch: am 2. Buch arbeite ich noch momentan.

    #2
    Hilfe bei Einstufung

    Hallo,
    ich habe jetzt erst diese Ecke entdeckt, und bin überrascht dass hier überhaupt nichts los ist. Die Einstufung in Pflegestufe ist doch bestimmt ein Thema, das irgendwie die meisten betrifft.
    Meine Frau hat bis jetzt nur die Pflegestufe 1 bekommen, und das mit zwei nutzlosen Armen. Jetzt hatten wir gerade eine Überprüfung durch den Medizinischen Dienst, weil ich eine Höherstufung beantragt habe denn es treten nun auch die ersten Probleme beim gehen auf. Aber wo bekommt man Tipps, was man denen Sagen muss und was man besser weglässt. Im Netz habe ich Angebote gefunden, die einem bei der Sache helfen wollen, gegen Geld natürlich. Hat irgendjemand Erfahrung mit solchen Angeboten?
    Gruß Wolfgang

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      #3
      Zitat von WWW Beitrag anzeigen
      Hallo,
      ich habe jetzt erst diese Ecke entdeckt, und bin überrascht dass hier überhaupt nichts los ist. Die Einstufung in Pflegestufe ist doch bestimmt ein Thema, das irgendwie die meisten betrifft.
      Meine Frau hat bis jetzt nur die Pflegestufe 1 bekommen, und das mit zwei nutzlosen Armen. Jetzt hatten wir gerade eine Überprüfung durch den Medizinischen Dienst, weil ich eine Höherstufung beantragt habe denn es treten nun auch die ersten Probleme beim gehen auf. Aber wo bekommt man Tipps, was man denen Sagen muss und was man besser weglässt. Im Netz habe ich Angebote gefunden, die einem bei der Sache helfen wollen, gegen Geld natürlich. Hat irgendjemand Erfahrung mit solchen Angeboten?
      Gruß Wolfgang
      Hallo
      Ich kann du nur den Tipp geben, wenn der Prüfer nach nach Hause kommt und fragt wie der Tag event.abläuft dann musst du ihm sagen ,dass du alles für deine Frau machst,(sie waschen, sie kämmen, auf die Toilette, aus dem Bett helfen, ihr essen machen usw.)wenn deine Frau gefragt wird, dann muss sie das bestätigen.

      glg

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        #4
        hallo wolfgang,

        du mußt dem mdk nicht sagen, was du alles tust.

        wichtig ist das du alles dokumentierst, was du tust!

        es gibt pflegelisten bei der örtlichen betreuung des DGM: forder die an oder laß dich von der DGM beraten. laß dir ein begleitendes attest vom neuro oder hausarzt geben, der über den pflegezustand etwas aussagt.habe von allen kopien, für die rücksicherung. der mdk wird von der kk bezahlt.
        lg,

        der hamburger


        Das Leben ist kurz und seine Zeit zu verlieren ist eine Sünde.
        Albert Camus

        Hilfsmittel-Alben

        Soweit die Füße tragen, bis zur Diagnose!
        http://www.sandraschadek.de/index.ph..._ueber_sich_(6)

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          #5
          Hallo, danke für die antworten. Es hat geklappt, meine Frau hat die Stufe II Bekommen.
          Gruß
          Wolfgang

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            #6
            Habe als ALS-Betroffener starke Einschränkungen im linken Arm, der rechte Arm ist ebenfalls betroffen. Ich bin in vielen Bereichen auf die Unterstützung meiner Frau angewiesen. Schwerbehinderung ist mit 50% anerkannt.
            Noch bin ich berufstätig (Büro). Viele Dinge sind aber auch dort sehr mühsam und beschwerlich.

            Jetzt meine 2 Fragen:

            Kann man überhaupt die Pflegestufe I beantragen, wenn man noch berufstätig ist ?

            Gehören zu den 46 Minuten Grundleistung pro Tag auch der Zeitaufwand für Fahrten zu Ärzten und insb. auch zur Physio- und Ergotherapie ? Ich fahre nicht mehr selbst, meine Frau fährt mich dorthin und holt mich wieder ab.

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              #7
              kuckst Du hier



              Gruß Heidi
              Nicht alle Raucher sterben an Krebs, viele erfrieren draußen vor der Tür.

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                #8
                Begleitung zum Arzt kann Pflegezeit sein

                Hier eine Entscheidung des Landessozialgerichts Mainz vom 2.2.2012 zur Information.
                Klaus



                Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Mainz vom Februar 2012 kann zur Pflegezeit bei der Festsetzung einer Pflegestufe unter bestimmten Voraussetzungen auch die Fahrt zur Arztpraxis zählen, Aktenzeichen L 5 P 29/11.
                Im vorliegenden Fall wurde die Klägerin aufgrund ihrer Erkrankungen und der bestehenden Sturzgefahr auf dem Weg zur Arztpraxis von ihrem Ehemann begleitet. Während der Fahrt war keine pflegerische Betreuung seitens des Ehemannes erforderlich. Das Landessozialgericht berücksichtigt die Fahrzeit zum Arzt dennoch als Pflegezeit, auch wenn der Ehemann lediglich Fahrer des Transportfahrzeuges war.
                Nach dieser Entscheidung ist ein Pflegebedarf ebenso anzunehmen wie in den Fällen der Wartezeiten in der Arztpraxis, in denen auch kein tatsächlicher Betreuungsaufwand besteht (Urteil des Bundessozialgerichts vom 6. August 1998 - B 3 P 17/97/R).

                Quelle:http://vdk.de/rp27479

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von klaus123 Beitrag anzeigen
                  Hier eine Entscheidung des Landessozialgerichts Mainz vom 2.2.2012 zur Information.
                  Klaus



                  Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Mainz vom Februar 2012 kann zur Pflegezeit bei der Festsetzung einer Pflegestufe unter bestimmten Voraussetzungen auch die Fahrt zur Arztpraxis zählen, Aktenzeichen L 5 P 29/11.
                  Im vorliegenden Fall wurde die Klägerin aufgrund ihrer Erkrankungen und der bestehenden Sturzgefahr auf dem Weg zur Arztpraxis von ihrem Ehemann begleitet. Während der Fahrt war keine pflegerische Betreuung seitens des Ehemannes erforderlich. Das Landessozialgericht berücksichtigt die Fahrzeit zum Arzt dennoch als Pflegezeit, auch wenn der Ehemann lediglich Fahrer des Transportfahrzeuges war.
                  Nach dieser Entscheidung ist ein Pflegebedarf ebenso anzunehmen wie in den Fällen der Wartezeiten in der Arztpraxis, in denen auch kein tatsächlicher Betreuungsaufwand besteht (Urteil des Bundessozialgerichts vom 6. August 1998 - B 3 P 17/97/R).

                  Quelle:http://vdk.de/rp27479
                  Hallo, weis jemand ob man dies 1:1 auf Krankengymnastik und Ergo anwenden kann
                  Gruß Wolfgang

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