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Einhaltung der Forenregeln und Kommunikationskultur

Liebe Forumsnutzer,

gerne stellen wir Menschen mit neuromuskulärer Erkrankung und ihren Angehörigen das DGM-Forum für Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung zur Verfügung und bitten alle Nutzer um Einhaltung der Forenregeln: https://www.dgm-forum.org/help#foren...renregeln_text. Bitte eröffnen Sie in diesem Forum nur Themen, die tatsächlich der gegenseitigen Unterstützung von neuromuskulär Erkrankten und ihrem Umfeld dienen und achten Sie auf eine sorgfältige und achtsame Kommunikation.

Hilfreiche Informationen und Ansprechpersonen finden Sie auch auf www.dgm.org.

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Pflege - Pflegezeit für berufstätige Angehörige

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    Pflege - Pflegezeit für berufstätige Angehörige

    Hier können Sie Informationen finden zu dem seit 1.7.2008 für berufstätige Angehörige geltenden Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, um einen nahen Angehörigen zu pflegen.

    #2
    betanet - Suchmaschine für Krankheit & Soziales - Pflegezeit für berufstätige Angehörige
    Die Pflegezeit kann für maximal 6 Monate beantragt werden. In dieser Zeit ist die Pflegeperson in der Regel ohne Gehalt von der Arbeit freigestellt. Auch eine teilweise Freistellung in Form von Reduzierung bzw. Verteilung der Arbeitszeit ist möglich.
    http://www.betanet.de/

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