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Sozialgerichtsverhalndlich, Rechtsanwalt bitte helfen

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    Sozialgerichtsverhalndlich, Rechtsanwalt bitte helfen

    So Termin fürs sozialgerichtsverfahren steht

    jetzt fangen die Probleme an REA hat Urlaub kommt erst einen Tag vor Verhandlung aus Urlaub zurück, kann sich also nicht einarbeiten usw

    eine vertagung wurde seitens des gerichts abgelehnt, Akjteneinsicht könnte die REA vor der Verhandlung nehmen ...

    dann zhalt die Rechtschutz wohl den REA aber nach ihren Angaben nicht die Fahrkosten und den Arbeitsausfall ich müsste also 250 Euro drauf zahlen.

    Verstehe ich nicht denn die Verhandlung ist ja eigentlich das wofür sie bezahlt wird und die Anreisekosten habe ich ja auch

    Kennt sich jemand aus und kann mir einen ipp geben

    vom Gericht fühl ich mich jetzt schon veräppelt, hallo wie soll der Rea sich einarbeiten wenn er erst vor der Verhandlung die Akte zu sehen bekommt Grüße von der Liesel

    #2
    Hallole !

    Deine Anfahrtkosten und Deinen Arbeitsausfall kannst Du dann Deinem Prozeßgegner in Rechnung stellen, wenn Du den Prozeß gewinnst.
    Verlierst Du jedoch den Prozeß, hast Du auch keinen Anspruch auf Ersatz Deiner "außergerichtlichen Kosten".

    Dein RA müßte aber gleich im Antrag auf Verurteilung Deines Gegners zur Leistung von xxx auch noch den Antrag anfügen, daß der Beklagte auch Deine "außergerichtlichen Kosten" zu tragen verurteilt wird.

    Wegen dem Termin: Eigendlich müßtest Du froh sein, überhaupt einen Termin bekommen zu haben. Bei d e r Überlastung der Sozialgerichte würde ich da keine Vertagung, zumindest nicht schon im Vorfeld, beantragen.
    Trefft Euch ein-zwei Stunden vor dem Termin, um Akteneinsicht zu erhalten. Dann soll Dein RA entscheiden, ob er aufgrund der schnell gelesenen Akte die Verhandlung annimmt oder ob er gleich zu Beginn der Verhandlung dann formell einen Antrag auf Vertagung vorträgt.

    Ich kenne Deinen Klagegrund und Deinen Prozessgegner nicht. Wenn Du aber gegen die DAK klagen solltest, dann kann es sein, daß ein/zwei Tage vor dem Termin doch noch ein "Anerkenntnis" seitens der DAK kommt und sie schnell noch klein beigeben und Dich wie eingeklagt versorgen werden. Denn die DAK will sich keine Urteile einfangen *zwinker*, das gehört bei denen zur Strategie und nicht Wenige geben im Vorfeld schon auf.

    Ich sag da einfach mal "alles Gute und toi toi toi" !

    Grüßle vom großen Fluß
    Ich sag´s mal so:
    Es gibt zwei Sorten Menschen: Solche, die einen Swimmingpool haben und solche, die nicht wissen, wie sie den Kopf über Wasser halten können
    (Jacques Tati)

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      #3
      Danke für deine schnelle Antwort

      Prozessgegner ist das ehemalige Versorgungsamt und es geht um die Ablehnung des SB Ausweises

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        #4
        Guten Morgen Ageno,

        das Versorgungsamt hatte ich auch mal als Gegner wegen der Befreiung von den Rundfunkgebühren. Auch die haben einen Tag vor Verkündung des Urteils ein "Anerkenntniss" abgegeben und sich so ein Urteil erspart.

        Wichtig ist beim Versorgungsamt, daß zusätzlich zu den vollständigen Arztberichten auch ein detaillierter Ablaufplan, wie Du mit der Behinderung n i c h t klar kommst, beim Gericht vorliegt.

        Alle Momente, in denen Dir Deine Behinderung Probleme bereitet, dokumentieren und darauf hinweisen, daß die Lebenspraxis eben nicht aus der Aktenlage des Amtsarztes hervor geht und Du ohne SB-Ausweiß benachteiligt bist in folgenden Situationen ...xxx... !

        Nochmal toi toi toi und Grüße vom großen Fluß !
        Ich sag´s mal so:
        Es gibt zwei Sorten Menschen: Solche, die einen Swimmingpool haben und solche, die nicht wissen, wie sie den Kopf über Wasser halten können
        (Jacques Tati)

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