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Haushaltshilfe

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    Haushaltshilfe

    Ich habe mich heute bei meiner Krankenkasse nach einem Zuschuß für eine Haushaltshilfe erkundigt. Leider habe ich da keine Chance. Haushaltshilfe gibt es nur bei Kindern unter 12 Jahren oder Pflegestufe. Ich habe zwar einen Behindertenausweis mit 50, aber das nützt wohl nichts. Wer hat Erfahrungen damit?

    #2
    Hallo,
    ich habe auch schon mehrmals versucht eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse zu bekommen, ich habe 2 Kinder im Alter von 5 und 2 Jahren. Aber dort wurde mir gesagt, daß stehe mir nicht zu, da ich chronisch krank wäre und die Hilfe dauerhaft bräuchte. Hätte ich ein gebrochenes Bein oder hätte ich Schübe und bräuchte nur zeitweise eine Haushaltshilfe von z.B. 6 Wochen, wäre das kein Problem. Wie ich finde eine Unverschämtheit und für mich unverständlich. Aber man sagte mir, daß sei so im Gesetz verankert.

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      #3
      Komische Gesetze ... Aber mir wurde es so ähnlich gesagt. Doch irgentwie muß es doch was geben. Ich bräuchte Hilfe für vielleicht 3-4 Stunden in der Woche. Das kann sich nicht jeder leisten. Eine legale Haushaltshilfe kostet hier um die 16 Euro/Std. plus MWST, diese ist allerdings absetzbar. Wenn ich schwarz jemanden kommen lasse zahle ich 10-12 Euro/Std. Mir ist das aber zu riskant.

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        #4
        Hallo Rena und MissLucie,

        die Krankenkassen vergessen bezüglich einer Haushaltshilfe gerne einen bestimmten Teil des Gesetzestextes, nämlich SGB V, Fünfter Abschnitt (Leistungen bei Krankheit), Erster Titel §38 Absatz 2.
        Dort steht:

        Die Satzung kann bestimmen, daß die Krankenkasse in anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Sie kann dabei von Absatz 1 Satz 2 abweichen und Umfang und Dauer der Leistungen bestimmen.

        Das ist eben eine sogenannte "Kann- Leistung". Aber jeder Betroffene kann die Leistung ärztlich beantragen, dafür gibt es Vordrucke, und Arzt und Betroffener können auf eben diese Stelle des Gesetzestextes hinweisen, dass aufgrund von Krankheit die Notwendigkeit besteht. Wenn dann trotzdem abgelehnt wird, dann erfolgt die Ablehnung ausschließlich aufgrund krankenkasseninterner Richtlinien. Der Gesetzgeber ist da nicht ins Feld zu führen.

        Vielleicht sollte man die Krankenkassen vorsorglich nochmal auf SGB V, §1 und §2a hinweisen:
        § 1
        Solidarität und Eigenverantwortung
        Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. [...]

        § 2a
        Leistungen an behinderte und chronisch kranke Menschen
        Den besonderen Belangen behinderter und chronisch kranker Menschen ist Rechnung zu tragen.

        Interessant in diesem Zusammenhang ist dann auch SGB IX, §54. Das könnt Ihr im Internet nachlesen unter http://www.sozialgesetzbuch.de/geset...orm_ID=0905400

        Zu fragen wäre die Krankenkasse in euerm Fall also, wie sie denn gedenkt, den besonderen Belangen behinderter und chronisch erkrankter Menschen Rechnung zu tragen.

        Ob´s hilft?

        Liebe Grüße
        Guido

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