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Parkausweis für Behinderte

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    Parkausweis für Behinderte

    Hallo uk1952!
    Habe einen GdB von 70 und das merkzeichen G!
    da ich eine Gehstreckenverkürzung von 10-50m habe wollte ich auch einen europaweiten Ausweis haben,da ich mit Krücken oder Rollator oder Stock nicht gehen kann,weil Faustschluss beidseitig nicht möglich.
    habe Myotone Dystrophie Typ 1 Curschmann Steinert.Weisst Du vielleicht ob ich Chancen hätte AG zu bekommen und dann vielleicht den Ausweis oder liegt das im Ermessen des Bearbeiters?

    Liebe Grüße Kay S.

    #2
    moin Kay

    Zitat von Kay S. Beitrag anzeigen
    Habe einen GdB von 70 und das merkzeichen G!Weisst Du vielleicht ob ich Chancen hätte AG zu bekommen und dann vielleicht den Ausweis oder liegt das im Ermessen des Bearbeiters?
    Die Wege der Gut achter (bzw. Schlecht achter) sind unergründlich

    ICH würde

    1. Verschlechterungs Antrag stellen
    ( inkl. Begründung für Begleitperson und AG)

    2. Parkausweis beantragen

    bei Ablehnung brauchst du dich nur auf die genannten Gründe der Ablehnung in deinem Widerspruch zu konzentrieren .
    da findest du bestimmt zahlreiche Unterstützung hier
    Gruss vom Hannes

    wehe dem der je verlor im Kampf des Lebens den Humor. (Wilhelm Busch)

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      #3
      Hallo,
      es stellt sich immer die Frage

      [Warum gibt es Behindertenparkplätze mit Rollstuhlfahrern auf dem Schild, wenn diese keinen Parkausweis erhalten]

      Gruss von Kuschelmaus

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        #4
        den blauen europa parkausweis bekommt man nur mit aG:

        Als außergewöhnlich gehbehindert gelten Menschen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Zu diesem Personenkreis zählen besonders:
        • Behinderte, die ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sind
        • Behinderte mit Herzschäden und gleichzeitigen schweren Dekompensationserscheinungen oder Ruheinsuffizienz
        • Behinderte mit Erkrankungen der Atemwege und zugleich schwergradigen Einschränkungen der Lungenfunktion



        "großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können"
        das ist der teil wo die gutachter, die vom versorgungsamt beauftragt werden, selber entscheiden können.

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          #5
          Hallo orwell-g
          ich kann mich außerhalb des Autos extrem schlecht bewegen und benötige daher einen Rollstuhl.
          doch ag wird mir verweigert.
          lg kuschelmaus

          Kommentar


            #6
            Zitat von Kuschelmaus Beitrag anzeigen
            Hallo orwell-g
            ich kann mich außerhalb des Autos extrem schlecht bewegen und benötige daher einen Rollstuhl.
            doch ag wird mir verweigert.
            lg kuschelmaus
            "extrem schlecht bewegen ist aber leider nicht das gleiche wie "ständig auf einen Rollstuhl angewiesen".

            ich habe FSHD und obwohl ich mich nur mit Rumpforthese und Fußheber Schienen mühsam und meistens unter schmerzen fortbewegen kann, habe auch nur G bekommen.




            indizien sprechen schon dafür, dass ich aG einklagen könnte... aber dafür mich 4 jahre lang durch alle instanzen klagen... naja

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              #7
              Hallo orwell-g,
              ich kann mich dir nur anschließen.
              Was hat ein richter im sommer zu mir gesagt: solange ihnen kein bein fehlt ist man auch nicht ag!
              schöne aussage für menschen mit rollstuhl
              lG kuschelmaus

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                #8
                Hallo,

                ich hatte aus der Reha einen Antrag auf B und aG gestellt. B lief problemlos, aG wurde abgelehnt. In der Reha hatte ich ganz ehrgeizig gesagt, dass ich mit einigen Problemen 200 m mit dem Rollator laufen kann (und verschwiegen, dass ich danach für den Rest des Tages platt war). Die 200 m stehen natürlich im Rehabericht.

                Der Bescheid kam im Juni, im Juli habe ich mit Hilfe des VDK und einigen Ideen des DGM Widerspruch eingelegt. Beigelegt hatte ich die Verodnung des Rollstuhls, den Kostenvoranschlag sowie den Beleg der Zuzahlung vom Sanihaus.
                Nun will man noch einen fachärztlichen Bericht, dass ich auerhalb der Wohnung tatsächlich auf den Rollstuhl angewiesen bin. Den bringe ich morgen persönlich vorbei, hoffentlich hat der Zirkus dann ein Ende.

                Der Sachbearbeiter meinte neulich, dass manche Leute sich vom Hausarzt einen Rollstuhl verschreiben ließen und dann gleich meinen, sie könnten jetzt Behindertenparkplätze nutzen. Darum will das Versorgungsamt Atteste von Fachärzten, dass und warum ohne Rolli nix mehr geht.

                Bin ja mal gespannt...

                LG Marlie

                Diagnosen: PROMM/DM2 u. Polyneuropathie

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                  #9
                  Update: Gerade telefonierte ich mit dem Sachbearbeiter. Plötzlich ist es nicht mehr ausreichend, dass ich außerhalb der Wohnung im Rolli sitze. Jetzt wird plötzlich ein Bericht gefordert, aus dem ersichtlich ist, dass ich einem Querschnittpatienten oder einem Oberschenkelamputierten gleichzusetzen bin.

                  Ganz ehrlich, die haben doch ein Rad ab! Von der DGM bekam ich Gerichtsurteile, nach denen auch ein Muskelkranker mit geringer Lauffähigkeit Anspruch auf einen Parkausweis hat. Die leigen dem Amt auch vor. Aber offenbar muss ich jetzt tatsächlich kämpfen.
                  In der Zwischenzeit wurde mein Mann hoffentlich nicht überfahren, während er auf offener Straße im fließenden Verkehr den Rolli auf- und abbaut...

                  Diagnosen: PROMM/DM2 u. Polyneuropathie

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                    #10
                    Zitat von Marlie Beitrag anzeigen
                    ... In der Reha hatte ich ganz ehrgeizig gesagt, dass ich mit einigen Problemen 200 m mit dem Rollator laufen kann (und verschwiegen, dass ich anach für den Rest des Tages platt war). Die 200 m stehen natürlich im Rehabericht.
                    hi Marlie,

                    ich kann da leider nur nochmals zitieren, was ich schon früher gepostet hatte: eine verordnung für einen Rollstuhl haben, oder (aus bequemlichkeit) rollstuhl fahren reicht nicht aus. für aG und Parkerleichterung muss man "ständig auf einen Rollstuhl angewiesen" (oder eben mit einer bestimmten Personengruppe gleichzusetzen sein; und ständig bedeutet im beamtendeutsch: ab dem ersten meter)... damit ist dein eigener rehabericht leider der todesstoß für deine parkerleichterung.

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                      #11
                      Hi Orwell,

                      in der Wohnung schaffe ich noch die Strecke vom Sessel in die Küche mit dem Stock, mit etwas Pause sogar mehrmals täglich. Außerhalb der Wohnung gehe ich keinen Meter mehr, ich bin ausschließlich mit dem E-Rolli unterwegs. Das wurde mir von der Neurologin bestätigt.

                      Und es gibt da auch entsprechende Urteile:
                      Das Gericht hat nun festgestellt, dass das Merkzeichen aG keinesfalls nur vollkommen gehunfähigen Personen zusteht. Auch die von vielen Gerichten und Versorgungsämtern festgelegte maximale Gehstrecke von 100 m wurde als untauglich eingestuft. Die maßgebenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften stellen nach Ansicht der Richter darauf ab, unter welchen Bedingungen sich jemand außerhalb seinen Kraftfahrzeuges bewegen kann: nämlich nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung. Als Vergleichsgruppe dient die in der Verwaltungsvorschrift aufgeführte Personengruppe: Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, Doppelunterschenkelamputierte, Hüftexartikulierte und einseitig Oberschenkelamputierte, die dauernd außer Stande, sind ein Kunstbein zu tragen oder nur eine Beckenprothese tragen können oder zugleich unterschenkel- oder armamputiert sind, sowie andere Schwerbehinderte, die nach versorgungsärztlicher Feststellung, auch auf Grund von Erkrankungen, dem vorstehenden Personenkreis gleichzustellen sind.

                      Das Merkzeichen steht demzufolge denjenigen Personen zu, die in ihrer Gehfähigkeit in ungewöhnlich hohem Maße eingeschränkt sind und sich nur unter ebenso großen körperlichen Anstrengungen fortbewegen können, wie die genannten Personen. Eine Rollstuhlabhängigkeit ist damit nicht mehr Voraussetzung für das Merkzeichen aG. Viele Gehbehinderte, die zwar noch gehfähig sind, dies aber nur mit großer Anstrengung oder mit fremder Hilfe können, erhalten durch das Urteil die Möglichkeit das Merkzeichen aG zu beantragen.

                      Urteil vom 10.12.2002 (AZ: B 9 SB 7/01 R) neu definiert
                      Nach Rücksprache mit dem VDK habe ich das Attest nun doch zum Amt geschickt, mit der Bitte um Weiterleitung zum MD. Mal sehen... In 2-3 Monaten werde ich wieder in die DKD zur Verlaufskontrolle gehen, danach kann ich auch einen begründeten Verschlechterungsantrag stellen.

                      Ich ärgere mich nur darüber, dass ich mich mit so einem Mist rumschlagen muss, neben allem anderen...

                      LG Marlie

                      Diagnosen: PROMM/DM2 u. Polyneuropathie

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                        #12
                        Hallo Marlie,
                        der MD der versorgungsämter hat meist überhaupt keine Ahnung über neuromuskul. Erkrankungen und dessen Ausmaß.
                        Das B hab ich durch den Richter bekommen. Mehr wie 60% wollte man mir nicht geben.
                        Wenn ich aber manch älteren mensch sehe, mit Parkerlaubnis dann sträuben sich meine Nackenhaare.
                        Die können rennen!!!!
                        Da fragt man sich!
                        Gruss Kathrin

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