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Dauer einer Genehmigung/Beurteilung durch den MDK

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    Dauer einer Genehmigung/Beurteilung durch den MDK

    Hallo Uschi,haben Deinen schon etwas ältern Beitrag gelesen.
    Ich kann ja überhaupt nicht mehr sprechen und habe einen Antrag auf einen Sprachcomputer TM-SB T111 bei der KK eingereicht. Der liegt schon seit dem 27.03. bei der KK ,nach telef. Rückfrage wurde mir gesagt,das alles beim Med.Dienst liegt. Wie lange muss ich denn noch warten? Ist eine so lange Zeit normal,ohne eine schriftliche Antwort.Wie ging es bei Dir , wenn Du Hilfsmittel beantragt hast?
    Viele Grüße Malefitz

    #2
    Malefitz, du musst erst einmal verstehen, dass dir hier in dieser Sache niemand helfen kann.

    In diesem Fall muss vor Ort Druck ausgeübt werden, da du aber deine Lage weder beschreibst noch antwortest, kann auch niemand und schon gar nicht hier etwas dazu sagen.
    Du darfst dich nicht ständig an Dritten orientieren; es geht um dich und es sollte dich nicht kümmern, wie lange es eventuell bei anderen gedauert hat. Wenn du und deine vielleicht nicht vorhandenen Angehörigen an Grenzen stoßen, sollte umgehend ein Rechtsanwalt mit Fachrichtung Sozialrecht eingeschaltet werden, der in deinem Interesse der Angelegenheit etwas Nachdruck verleiht.
    Du beschreibst deinen Verlauf als schnell und deshalb fällt es noch schwerer dieses lange Zögern nachzuvollziehen. Was du selbst nicht mehr kannst, musst du leider an andere delegieren.

    mfg

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      #3
      Der Kampf mit der KK

      Hallo lieber Realist,
      Du hast mir schon geholfen, denn jetzt habe ich Mut und auch eine gehörige Portion Wut um mich zu wehren.
      Es ist eine große Sauerei,das bei dieser Erkrankung so zögerlich geholfen wird.
      Da kann ich nur jedem ,der am Schreibtisch sitzt und eine Zusage lange aussitzen will,wünschen,dass er der nächste ASL-Fall wird. Spätestens dann wird er merken, was das für eine Krankheit ist.
      Es ist nämlich wie mit allem im Leben, man kann erst dann was beurteilen ,wenn es am eigene Leib erfahren wird.
      Das war wohl polemisch,aber egal es hat mir gut getan und rüstet mich für weitere Kämpfe.
      Viele liebe Güsse Malefitz

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        #4
        Beitrag verschoben

        Hallo Malefitz,
        Deine Frage und die Antwort von Realist habe ich verschoben in das Forum innerhalb von "Behörden, Pflege und Co" für Diskussionen, damit die Linkliste mit unübersichtlichen Beiträgen nicht überhäuft wird. Sonst kann keiner mehr die ursprüngliche gedachten hilfreichen Links auf Anhieb finden.

        Zu Deiner Frage gebe ich Realist recht. Du musst selbst die Initiative ergreifen und delegieren um zu einem Weiterkommen Deiner Anliegen zu gelangen.
        Aber einen Monat ist nicht lang, sondern fast normale Vorgehensweise der Krankenkassen den MDK zu beauftragen. Bis dann der Termin vom MDK erfolgt vergeht ja auch wiederum viel Zeit, deshalb nachhaken und anrufen lassen.

        Manchmal gibt es auch Ausnahmen, wie bei mir, morgen kommt der MDK zur Begutachtung meines Wohnumfeldes, ob mir ein Zuschuss zusteht. Nach Anfrage bei der Pflegekasse/Krankenkasse dauerte es nur drei Wochen.

        Ich wünsche Dir die Kraft und Durchhaltevermögen.
        Einen lieben Gruss
        Uschi
        Zuletzt geändert von uk1952; 27.04.2011, 18:35.
        Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zuviel Zeit, die wir nicht nutzen.
        Lucius Annaeus Seneca
        Mein 1. Buch über PLS / ALS ist auch als E- Book erhältlich: http://www.schulz-kirchner.de/bueche...kt-e-book.html
        und nach meinem Signaturspruch: am 2. Buch arbeite ich noch momentan.

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          #5
          Hi Malefitz,
          mache dich darauf gefasst, dass du auch mal mehrere Monate auf eine Genehmigung warten musst. Ich habe auf meinen E-Rolli 8 Monate warten müssen - und das ist keine Seltenheit. Manche warten noch länger. Und wenn der MDK involviert ist, dauert es meist mindestens 2 Monate, nach meiner Erfahrung.

          Es wäre dumm, sich über die Welt zu ärgern. Sie kümmert sich nicht darum.
          Marcus Aurelius

          Mein PLM-Profil: http://www.patientslikeme.com/patien...olling%20Stone

          UNSERE BEATMUNGS-WG BONN(BAD GODESBERG): http://www.marc-bennerscheidt.de/startern_wg.htm

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            #6
            Hallo Malefitz und alle anderen,
            von den Erfahrungen anderer und aus eigener Erfahrung kann man schon profitieren.
            Z.B. ist es immer von Vorteil, sich bei der Genehmigung helfen zu lassen von einer Fachfirma wie bei der Augensteuerung von Stefan Schaaf Humanelektronik oder beim Rotoflexbett von Herrn Klose von Caretec oder von der entsprechend ausgesuchten Fachfirma bzw. Sanitätshaus des Vertrauens usw.

            Diese Fachleute haben zu den Krankenkasse sehr oft einen „guten Draht“ und wissen oft die besseren Argumente für die Notwendigkeit und für die eigene Selbstständigkeit durch/von Hilfsmitteln.

            Also keine Scheu dort anzufragen, ob man bei der Beantragung behilflich sein könnte, damit es auch schneller vonstatten geht. So ist auch manchmal der MDK nicht mehr nötig und die Genehmigung kam bei mir für so einige Geräte innerhalb von zwei Wochen.

            Einen lieben Gruss
            Uschi
            Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zuviel Zeit, die wir nicht nutzen.
            Lucius Annaeus Seneca
            Mein 1. Buch über PLS / ALS ist auch als E- Book erhältlich: http://www.schulz-kirchner.de/bueche...kt-e-book.html
            und nach meinem Signaturspruch: am 2. Buch arbeite ich noch momentan.

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              #7
              Die Krankenkasse hat nach § 88 SGG sechs Monate Zeit über einen Antrag zu entscheiden. Danach ist eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht statthaft.

              Wichtig ist, dass viele behinderte und hilfsbedürftige Menschen in eine Notlage geraten können, wenn ein Hilfsmittel oder eine Behandlung erst sechs Monate später genehmigt wird. Für solche Fälle sieht der Gesetzgeber grundsätzlich die Möglichkeit des vorläufigen Rechtsschutzes durch Erlass einer einstweiligen Anordnung des zuständigen Sozialgerichts vor. Eine solche einstweilige Anordnung kommt vor allem dann in Frage, wenn Gefahr besteht, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte (vgl. § 86b Abs. 2 SGG).

              Ein solcher Fall liegt z.B. dann vor, wenn sich ohne das beantragte Hilfsmittel der Gesundheitszustand massiv verschlechtern würde, so dass eine einstweilige Anordnung geboten erscheint, um erhebliche Nachteile abzuwenden.

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