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ePetition zu Anträgen bei Sozialleistungsträgern

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    ePetition zu Anträgen bei Sozialleistungsträgern

    Liebe Freunde,

    da ich erhebliche Ablehnung vom Sozialamt erfahren habe, meinen Antrag auf "Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege" per E-Mail einzureichen, habe beim "Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages" eine ePetition unter dem Titel "Reformvorschläge in der Sozialversicherung - Antragsstellung und Schriftverkehr auch auf elektronischem Wege" mit der ID 38048 eingereicht.
    Text der Petition:
    "Der Deutsche Bundestag möge beschließen...,
    ...dass allgemein und speziell für (schwer) körperlich eingeschränkte Bürger, die Sozialleistungsträger dazu verpflichtet werden, die Antragsstellung und sämtlichen Schriftverkehr auch auf elektronischem Wege (E-Mail) zu ermöglichen. Der "§ 36a SGB I - Elektronische Kommunikation" ist entsprechend zu ändern und zu erweitern.
    "
    Wer möchte, kann diese Petition unter dem Link

    anschauen und evtl. mitzeichnen.

    Falls der Link nicht funktioniert, findet man die Petitionen unter:
    • Seite "Deutscher Bundestag Petitionen" (https://epetitionen.bundestag.de/)
    • Button "Aktuelle Petitionen" (rechts unten)
    • Dann nach der Petition suchen (lfd. Nr. 38048). (neue Petitionen auf den letzten Seiten.)
    • Den Titel der Petition anklicken. Links unten auf den Button "Petition mitzeichnen" klicken.
    • Da nur registrierte User mitzeichnen dürfen, muss man sich jetzt anmelden oder registrieren * (Ich bin neu hier).
    • Dann kann man noch wählen, ob man in der Liste der Mitzeichner mit seinem Namen oder mit einer Nummer eingetragen werden möchte.

    Ich würde mich über viel Zuspruch (Mitzeichner) sehr freuen.

    Wer mein Anliegen weiterverbreiten möchte, soll dies gerne tun. Wer möchte, kann mich darüber auch informieren - z.B. bei Mailinglisten, SHGn oder Vereinen.

    Lieben Dank und lieben Gruß,
    Gerd

    * Eine Registrierung hat übrigens keinerlei Folgen. Wenn man nicht "mitzeichnet", bekommt man auch keine E-Mails.

    #2
    Hi Marlie,
    Vielen Dank für Deine Info.
    Da die ePetitionen vor Veröffentlichung aber geprüft werden, ob das Anliegen der ePetition schon gesetzlich umgesetzt, in Gesetzentwürfen oder bereits abgearbeiteten Petitionen behandelt wurde, muss meine ePitition ja eine Berechtigung haben. Deshalb möchte ich doch noch mal zur Mitzeichnung aufrufen
    LG, Gerd.

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      #3
      Hallo allerseits,

      ich muss gestehen, dass ich den von Marlie in ihrem Beitrag zur Verfügung gestellten Gesetzentwurf nicht komplett gelesen habe, aber ich denke, dass der Gesetzentwurf vor allem auf den Auf- und Ausbau von einer im Internet-Browser (oder Smartphone) dargestellten Schnittstelle der Verwaltungen zum Bürger und zur Wirtschaft abzielt.

      Mein Anliegen (ePetition) zielt dagegen direkt auf den E-Mail-Verkehr, der in Form von De-Mail nur ein kleiner Teil des Gesetzentwurfes ist.

      Ich habe in meiner ePetition die De-Mail bewusst raus gelassen, weil die De-Mail nur von wenigen E-Mail-Anbietern angeboten wird - meines Wissens von t-online.de und web.de. Außerdem kann die notwendige persönliche Identifizierung zum Problem werden.
      T-online fordert das persönliche Erscheinen bei einem legitimierten "Identifizierer" (meist ein Hermesversand) und dort die persönliche Unterschrift. Meine Frau mit meiner Generalvollmacht an sie wurde abgelehnt.
      Bei web.de kommt der "Identifizierer" nach Hause und meine Frau durfte für mich unterschreiben. Also werde ich wohl doch meine De-Mail-Adresse bekommen.

      So viel fürs Erste.
      GLG, Gerd.
      Zuletzt geändert von Gerd-NF; 04.12.2012, 19:50.

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        #4
        Hey...

        ich finde es gut und zeichne auf jeden fall mit....
        Der zwar Kraft- aber niemals Hoffnungslose.....
        ...Alles wird gut.....!!!!

        Kommentar


          #5
          Petition e-mail-Schriftverkehr

          Habe gezeichnet.

          Manche wenige Behörden lassen e-mail-Schriftverkehr schon zu (meine Erfahrung). Dies ist denke ich je nach Wohnort, bzw. Behörde unterschiedlich.

          Musste an die DRV Berlin Unterlagen senden. Als PDF-Anhang an einer E-mail wurde es nicht akzeptiert.
          Aber wir haben auch ein T-Online E-mail-Konto ebenso sind wir Telekom-Kunden (Telefon u. Internet). Über das E-mail-Konto gibt es die Möglichkeit von Fax-Versand (ist kostenpflichtig und wird über die Telefon-Rechnung abgerechnet).
          Also habe ich die Unterlagen statt als PDF als TIFF (dieses Format u.a. verlangt das T-Online Fax) nach dem Scannen eingespeichert und über T-Online als Fax versendet.

          Mein Fax wurde von der DRV anerkannt, da es eben beim Empfänger aussieht wie ein normales Fax.
          Und dies war nicht die einzige Behörde.

          Faxe werden seit sehr vielen Jahren gesetzlich geregelt als "Dokument" anerkannt.

          Obwohl es ja irgendwie Unsinn ist, denn ich kann nach dem einscannen ein Dokument mit diversen Programmen bearbeiten (verändern), dann als TIFF oder JPEG oder ähnlichem Format abspeichern und "faxen".

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            #6
            Hallo Skyline,
            die Idee mit dem Faxen hatte ich auch. Nach einem Monat eröffnete mir dann die Sachbearbeiterin des Sozialamtes, meine Faxe wären von schlechter Qualität. Die sollten sich mal ein neues Faxgerät kaufen - eins mit höherer Auflösung. Im Endeffekt hat die Sachbearbeiterin doch meine E-Mail-Anhänge ausgedruckt, aber ich musste mit den Originalen hin zum Vergleichen - welch ein Schwachsinn.
            Bin gespannt, wie sich das noch entwickelt. Ich hoffe, mit De-Mail wird's besser.
            LG

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              #7
              Hallo Gerd, was wurde aus deiner Petition?

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                #8
                Hallo Angela,

                die Petition wurde praktisch ohne für mich erkennbare Verbesserungen abgeschlossen.
                Was meinem Anliegen noch am nahesten kam, war ein Verweis auf das De-Mail-Gesetz.
                Mein Fazit ist: Wenn ich noch könnte, würde ich mir mit dem Papier, auf dem die Begründung stand, den Hintern abwischen. Bzw.: es ist nichts Brauchbares dabei rausgekommen.

                VLG, Gerd.

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